Eine gewünschte „Entoldtimerung“
aus Kradblatt 2/26 von Konstantin Winkler

Bürokratieabbau versprach unser neuer Bundeskanzler vollmundig. Davon, dass den Worten wenig Taten folgten, können Biker ein Lied singen, deren meist neuere Motorräder, aber auch Yongtimer, nach dem Reifen- und TÜV-Chaos nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (siehe auch Kradblatt 11/25). Diese Sorgen haben Oldtimer-Fahrer nicht. Dafür ganz andere Probleme, wie ich bei meinem letzten Besuch auf der Zulassungsstelle mal wieder erfahren durfte.
Nicht übers Internet, sondern über eine gute, alte Kleinanzeige habe ich meine neue Liebe gefunden. Ein 87-jähriger wollte sich von ihr trennen: Eine NSU Lux, Baujahr 1953, restauriert und zugelassen mit H-Kennzeichen.

Hochmotiviert wollte ich sie ummelden und dabei – wie schon öfter – auf ein Oldtimer-Kennzeichen verzichten, da hier die Kfz-Steuer pauschal zu entrichtet ist. Für die kleine NSU mit ihren 200 ccm Hubraum würde ich mehr als dreimal soviel Steuern zahlen, wie für ein „normales“ Motorrad.
Diesmal sollte die Ummeldung jedoch nicht so einfach werden. Der Amtsschimmel meldete sich wiehernd zu Wort. Um aus einem Motorrad von Amts wegen ein Oldtimer-Motorrad zu machen, ist ja bekanntlich ein spezielles Gutachten nötig. Bestimmte Kriterien wie der Original- bzw. Zeitgenössische-Zustand müssen dokumentiert werden.
Um ein Oldtimer-Motorrad als normales Motorrad zuzulassen, sollte ich nun zum TÜV fahren, um ein Gutachten erstellen zu lassen. Ob nach Paragraph 15 oder 19(2), da waren Zulassungsbeamtin und Amtsleiter geteilter Meinung. Unglaublich!
Sollte ich nun die hübsche NSU in einen Zustand versetzen, dass ihr der Oldtimer-Status aberkannt wird? Schweinchenrosa lackieren oder vielleicht einen gedrillten T- Lenker montieren? Letzteres würde möglicherweise ja sogar als zeitgenössischer Umbau durchgehen.
Also war wieder einmal eine Oldtimer-Fahrt nach Bardowick zum GTÜ-Prüfer meines Vertrauens angesagt. Auf einem erstaunlich kurzen Dienstweg und für nur 25 € Gebühren wurde nun nach Paragraph 15 aus einem staatlich anerkannten Oldtimer wieder ein stinknormales Motorrad. Farbe und Pinsel konnte ich im Rucksack lassen. Stattdessen wurde die Emissionsklasse in Feld 14.1 der Zulasungsbescheinigung Teil I von „0098” in „ – ” geändert. Dadurch entfällt in Feld 14 der Eintrag „Oldtimer”. Geht doch! Alles ganz einfach, unbürokratisch und für den Normalsterblichen nachvollziehbar.
Der Kunde bzw. Halter ist König und darf Wünsche äußern, denen aber nicht unbedingt nachgekommen werden muss. So war ich doch sehr erstaunt und konnte mir ein Schmunzeln nicht verkneifen, als ich mir zu Hause die neue Zulasungsbescheinigung Teil 1 genauer angeschaut habe. Zum einen ist die NSU immer noch ein Oldtimer (Feld 14), aber nun ohne Emissionsklasse (Feld 14.1), und zum anderen habe ich möglicherweise die schnellste in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene NSU. Hubraum (Feld P1) und Höchstgeschwindigkeit (Feld T) sind identisch: 196!
Etwas beschäftigt mich noch: ist die NSU nun von Amts wegen ein Oldtimer oder nicht? Das Nummernschild sagt etwas anderes als die Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil II (die dem früheren Fahrzeugbrief entspricht) macht die Verwirrung komplett: kein Oldtimer- Eintrag. Bemerkenswert dabei ist, dass bei Fahrzeugübergabe die NSU ein H-Kennzeichen, aber den Oldtimer-Eintrag nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I hatte.
Explizit ist die NSU nun emisionslos. Zeitlos (schön) ist und war sie schon immer. Egal, ob emissionsfrei bei ausgeschalteter Zündung bergab, oder zweitaktend eine blaugraue Fahne hinter sich herziehend bergauf.
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