Wiederzulassung in Deutschland
aus Kradblatt 1/26 von Konstantin Winkler
Endlich mal wieder neue Herausforderungen! Zum einen das Motorrad, eine Militärmaschine der Schweizer Marke Condor von 1977, angetrieben von einem 350er Ducati-Königswellenmotor. Zum anderen die Fahrzeugpapiere und das blau-violette Nummernschild mit weißen Ziffern. In den Niederlanden war das gute Stück zugelassen, davor in Deutschland. Da dürfte die Umschreibung ja eigentlich problemlos vonstatten gehen.

Bei der Inaugenscheinnahme der Unterlagen staunte ich: Um die erstmals in der Schweiz registrierte Condor wieder in Deutschland zuzulassen, waren sage und schreibe acht Seiten TÜV-Dokumente vonnöten. Wäre auch noch ein Oldtimergutachten für ein H-Kennzeichen gewünscht, wohl noch einige Seiten mehr. Für die Zulassung in den Niederlanden genügten dagegen zwei DIN A4 Zettel.

Nun ging es zum TÜV. Je nach vorgeschriebener Hauptuntersuchung wären zwischen 61 € und weit über 100 € fällig. Der GTÜ- Prüfer meines Vertrauens konnte mir nicht sagen, nach welchem Paragraphen er die HU durchführen sollte, weil jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht. Der Kreis Herzogtum Lauenburg teilte mir telefonisch dann wörtlich mit, dass „eine stinknormale TÜV-Prüfung reicht“. Geht doch! Trotzdem sollte es dann doch noch teurer werden als erwartet.
Unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes wurde mir für 60 € eine Ausnahmegenehmigung gemäß §70 (2) StVZO erteilt, weil das Fahrzeug nicht den Vorschriften unser Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht: Mangels Lenkschloss ist die Diebstahlsicherung als loses Zubehör mitzuführen und (ganz wichtig!) die Fahrzeugidentifikationsnummer befindet sich vorne links am Lenkkopf – und nicht wie üblich rechts.
Diese Ausnahmegenehmigung muss ich nun bei jeder Fahrt im Original oder in beglaubigter Form mitführen und sie erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Darf ich mit diesem, nicht den Vorschriften entsprechenden Motorrad, eigentlich ins europäische Ausland fahren? Ich möchte ja nicht unangenehm auffallen.
Eine Antwort auf diese brennende Frage steht möglicherweise demnächst im KRADblatt! Weitere Anekdoten zu den Tücken beim Oldie-Kauf sind in Arbeit – davon gibt’s reichlich …
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