Freiheit auf zwei Rädern (Foto: pexels.com / Andrea Piacquadio)

Die Faszination für Mopeds und die Lust am individuellen Tuning sind bei Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen stark verbreitet. Der Reiz, sein Fahrzeug nicht nur optisch zu personalisieren, sondern auch technisch zu optimieren, ist groß. Doch mit dem Wunsch, sein Moped einzigartig zu machen, kommt auch die Verantwortung, sich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen. Seit der Änderung des Mindestalters für das Fahren eines Mopeds auf 15 Jahre am 31. Januar 2020 hat das Thema noch mehr an Aktualität gewonnen. Dieser Text beleuchtet, wie Moped-Tuning im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgen kann, ohne dabei auf den Spaß am individuellen Gestalten verzichten zu müssen. Es werden sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen des legalen Tunings aufgezeigt, um sicherzustellen, dass Moped-Enthusiasten ihre Leidenschaft ausleben können, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Rechtliche Vorschriften

Spätestens sein Ende Januar 2020 reift bei vielen Jugendlichen ab 15 der Wunsch nach einem motorisierten fahrbaren Untersatz auf zwei Rädern. Natürlich möchten sich in diesem Zuge viele von ihren Freunden abheben und das Moped nach den eigenen Vorstellungen gestalten. Auch wenn sich im Erwachsenenalter auf ein Moped gesetzt wird, verlockt die Aussicht auf eine optimierte Beschleunigung oder höhere Leistung.

Für das Moped-Tuning hat der Gesetzgeber jedoch einige rechtliche Vorgaben angesetzt, die beachtet werden sollten. Hierzu gehört neben Vorgaben zu technischen Veränderungen auch, dass der Abschluss einer Versicherung für das Moped verpflichtend ist, sodass durch das Fahrzeug entstehende Schäden rechtlich einwandfrei zugeordnet und gehandhabt werden können.

Was ist beim Tuning erlaubt?

Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) sieht vor, dass bauliche Anpassungen und Umbauten bei dem Tuning eines Mopeds eintragungspflichtig sind. Zuständig ist hier – wie bei Motorrädern oder Autos auch – der Technische Überwachungsdienst (TÜV). Zudem gibt der § 19 StVZO vor, dass der Fahrer eines Mopeds im Besitz einer gültigen Betriebserlaubnis sein muss.

Zu den Veränderungen am Moped, die nicht angemeldet werden müssen, gibt es praktisch keine Ausnahmen. Hiervon ist auch das Chiptuning betroffen, das zur Leistungssteigerung des Mopeds beitragen soll. Bestenfalls beauftragt man hiermit die Werkstatt seines Vertrauens. Denn nur so kann man davon ausgehen, dass das Chiptuning im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben vorgenommen wurde. Auf der sicheren Seite ist der Fahrer, wenn er die Änderungen der Werkstatt in den Fahrzeugschein für sein Moped eintragen lässt.

Eine andere Möglichkeit des Tunings ist die Entdrosselung der Leistung. Die Drosselung der Motorleistung führt dazu, dass die Höchstgeschwindigkeit des Mopeds begrenzt ist, obwohl das Fahrzeug ab Werk schneller fahren könnte. Mit der Entdrosselung des Motors wird dieser Vorgang rückgängig gemacht und das Moped entsprechend schneller. Doch auch hier geben gesetzliche Bestimmungen vor, dass die Entdrosselung nur dann legal ist, wenn die baulichen Maßnahmen von einer zuständigen Stelle abgenommen wurden und die jeweilige Führerscheinklasse eine Leistungserhöhung erlaubt. Solche zuständigen Stellen sind die DEKRA oder der TÜV. Kann die Entdrosselung später durch einen Eintrag in den Fahrzeugpapieren nachgewiesen werden, ist sie nicht beanstandbar.

Damit die Motorleistung des Mopeds mit der Entdrosselung wirklich neue Höhen erreicht, lassen sich mehrere zusätzliche Maßnahmen legal durchführen. Hierzu zählt der Ausbau des Gasschieberanschlags oder das Tunen des Luftfilters. Wer den Gasschieberanschlag ausbaut, kann den Gasgriff komplett durchdrehen. Dies führt dazu, dass der Fahrer uneingeschränkt Gas geben kann. Beim Luftfilter-Tuning ist es aus rechtlicher Sicht möglich, den Schnorchel zu entfernen. Dieser sorgt dafür, dass weniger Luft angesaugt wird. Der Schnorchel wird entfernt, indem der Luftfilter abmontiert wird. Alternativ unterstützt man die Leistung des Motors dadurch, dass man einen Sportluftfilter in das Moped einsetzt.

Worauf sollte man verzichten?

Die folgenden Maßnahmen könnten für den Fahrer selbst und auch für andere Verkehrsteilnehmer ein Sicherheitsrisiko darstellen:

  • Rücklichter und Scheinwerfer farblich verändern
  • das Moped tiefer legen lassen
  • die Maße des Fahrzeugs ändern
  • Chiptuning oder andere bauliche Veränderungen an dem Fahrzeug nicht bei einer zuständigen Stelle eintragen lassen

Um nicht mit einem hohen Bußgeld belegt zu werden und keine Unfälle zu riskieren, sollte der Fahrer eines Mopeds davon absehen, Veränderungen dieser Art bei seinem Kraftrad durchführen und/oder diese nicht eintragen zu lassen.

Welche Sanktionen drohen bei illegalem Tuning?

Wer sein Moped illegal tunt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Diese bewegen sich in einem Rahmen zwischen 10 und 90 Euro. So sieht die aktuelle Ausgabe des Bußgeldkatalogs vor, dass eine verstärkte Abgas- oder Lärmbelästigung mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt werden kann. Wird man beim Fahren eines Mopeds erwischt, ohne eine gültige Betriebserlaubnis zu besitzen, stellt der Ordnungshüter das Vergehen mit 50 Euro in Rechnung.

Bei der Zustellung eines Bußgeldbescheids sollte man aber nicht gleich in Aufruhr verfallen. Viele Bußgeldbescheide sind falsch. Überdies muss die ausstellende Behörde darauf achten, dass die erhobenen Vorwürfe nicht verjährt sind. Deshalb gilt es, vor dem Bezahlen der Schuld den Bußgeldbescheid genau zu prüfen. Gegebenenfalls findet sich in dem Schreiben ein Mangel, der zum Einspruch berechtigt.