aus Kradblatt 5/21 von Holger Janke, www.Bikers-Helpline.de
Dem Reifen auf die Pelle schauen …

Mein Youngtimer brauchte neue Reifen. Also bestellte ich beim Händler meines Vertrauens ein neues Paar, denn es ist Frühling und die Saison 2021 liegt vor uns. Als ich die Felgen vom Händler holte, fiel mir auf, dass die montierte neue Pelle das Herstellungsdatum 2019 trug. D.h. die Reifen waren schon anderthalb Jahre alt. Als ich meinen Händler daraufhin ansprach, gab er mir folgende Erklärung:
„Dass Reifen öfter mal länger lagern, begründet der Reifenhandel damit, dass nur so die Verfügbarkeit der Reifen sichergestellt werden kann. Denn der Markt ist, aufgrund der Vielfalt bei den Reifengrößen, den unterschiedlichen Varianten und Spezifikationen, sehr komplex. Und die Reifenhersteller argumentieren, dass nur eine Produktion in hohen Stückzahlen eine wirtschaftliche Fertigung ermöglicht, was sich dann positiv auf den Preis auswirkt. Eine allgemein gültige Rechtsvorschrift zum Reifenalter existiert allerdings nicht. Obwohl es sich um sicherheitsrelevante Fahrzeugteile handelt, sucht der Verbraucher ein Mindesthaltbarkeitsdatum wie bei Lebens- oder Arzneimittel auf Reifen vergebens. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) kann deshalb Neureifen für seine Klientel besonders freundlich definieren: „Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Allerdings haben sie dann nur eine begrenzte Nutzungsdauer.“ Der Verband empfiehlt, Reifen nach zehn Jahren durch neue zu ersetzen.“

Diese Rechtslage relativiert die oft übliche Aussage, dass „Reifen nach 7 Jahren ersetzt werden sollten, weil sie ihre Weichmacher verlieren und damit auch die Haftung stark abnimmt“.
Beim ADAC-Sicherheitstraining wird z. B. von der Bremsübung auf Nässe mit älteren Reifen abgeraten. Das ist sicherlich ratsam, aber de facto gibt es keine gesetzliche Regel für ein Maximalalter, die das vorschreibt! Der Reifen kann auch 20 Jahre alt sein, darf natürlich keine Altersrisse oder andere Beschädigungen aufweisen und eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, gemessen in der Hauptprofilrille, nicht unterschreiten. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen!
1. Bei Mofas, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern reicht eine Mindestprofiltiefe von 1 mm aus! Aber wer fährt schon mit solch einem Zweirad zum Sicherheitstraining?
2. Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h! Da ist das Maximalalter der Reifen tatsächlich auf 7 Jahre begrenzt. Das betrifft allerdings nur die Höchstgeschwindigkeit, denn wenn die Reifen älter sind, darf der Zugführer noch mit 80 km/h (weiter)fahren. Übrigens gilt die 100 km/h-Regelung nur auf Schnellstraßen und Autobahnen. Auf der Landstraße gilt für das Gespann diese Regelung nicht. Wer also schneller unterwegs sein will, sollte sein Motorrad vom Hänger holen.
Somit sind die Reifen, die ich bekommen habe, rechtlich als „fabrikneu“ einzustufen! Auch wenn sie nur noch 5 Jahre voll einsatzfähig sind, ist dem Händler kein Vorwurf zu machen. Bei der Reifenwahl sollte also auch das Herstellungsdatum ein Kaufkriterium sein!
Wenn ich mit meinem Youngtimer ein Sicherheitstraining machen wollte, würde ich es eh in den nächsten 5 Jahren versuchen, denn wer weiß, wann bei mir die Geschmeidigkeit endet? Nach dem Herstellungsdatum bin ich schon ein Oldtimer, und die Pelle ist auch nicht mehr ganz neu und elastisch.
Ich wünsche euch eine unfallfreie Saison!
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Spätestens jetzt wird sich der aufmerksame Leser denken „ist ja schön und gut, aber wie erkenne ich das Alter eines Reifens?“
An dieser Stelle greifen wir mal ins Kradblatt-Archiv und ziehen aufgrund der Wichtigkeit des Themas einen Artikel aus dem Mai 2005 hervor. „We call it a Klassiker“, wie schon Kaiser Beckenbauer sagte. Lest <hier> weiter …
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