Die Kennzeichen für Mopeds und Mofas müssen zum 1. März 2024 ausgetauscht werden. Ein Versicherungsschutz ist nur weiterhin gewährleistet, wenn die Fahrzeuge mit einem neuen, blauen Kennzeichen ausgestattet werden. Auch E-Scooter sind davon betroffen.
Alle nötigen Infos rund um den Kennzeichenwechsel für Mopeds, Mofas und E-Scooter hält der folgende Beitrag bereit.
Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Roller
Die Farbe der Versicherungskennzeichen, mit denen Mofas, Mopeds und neuerdings auch E-Scooter ausgestattet werden, wechselt jedes Jahr. Die bisherigen schwarzen Kennzeichen verlieren so ab dem 1. März 2024 ihre Gültigkeit. Der Versicherungsschutz wird nur dann bestehen, wenn die Zweiräder mit einem neuen blauen Exemplar ausgestattet werden.
Zurückzuführen ist dies darauf, dass das neue Versicherungsjahr für Roller, Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm am ersten März beginnt. Abhängig von der vorhandenen Betriebserlaubnis dürfen diese Zweiräder eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 beziehungsweise 60 km/h aufweisen. Allerdings gilt die Versicherungspflicht auch für Elektro-Kleinstfahrzeuge, wie zum Beispiel die beliebten E-Scooter.
Zu erkennen ist der gültige Versicherungsschutz an dem Nummernschild des Fahrzeuges.
Diejenigen, die hingegen ein Auto oder Motorrad neu zulassen möchten, können dafür ganz bequem ein Wunschkennzeichen auswählen, beispielsweise, indem sie online ein Kennzeichen in Essen reservieren.
Das Versicherungskennzeichen für E-Scooter besteht dagegen aus einem kleineren Klebekennzeichen. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jedes Jahr. Falls nach dem 1. März also noch die falsche Farbe an dem Zweirad zu finden ist, ist keine Versicherung für dieses mehr vorhanden ‒ wird dieses dann trotzdem im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, besteht darin eine Straftat.
Ab 1. März wird neues Versicherungskennzeichen benötigt
Gültig ist das jeweilige Versicherungskennzeichen immer für die Dauer eines Jahres. Aus diesem Grund ist eine eigenständige Kündigung nicht nötig.
Diejenigen, die ohne ein gültiges Kennzeichen auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, bewegen ihr Fahrzeug ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, muss somit der gesamte Schaden von dem Fahrer aus eigener Tasche gezahlt werden. Zudem begeht er eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr beziehungsweise einer Geldstrafe geahndet wird.
Wo erhalten Halter die neuen Kennzeichen?
Allerdings ist es heute bereits sehr bequem möglich, die neuen Versicherungskennzeichen zu erhalten − dies geht nämlich schon online direkt über den Versicherer. Falls der Einstieg in die Versicherung nach dem 1. März erfolgt, muss für die Monate, in denen die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde, natürlich auch kein Beitrag gezahlt werden.
Abhängig von der jeweiligen Versicherung kostet das Kennzeichen bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung rund 45 Euro. Falls auch eine Teilkaskoversicherung besteht, sehen die Tarife einen durchschnittlichen Beitrag zwischen 80 und 100 Euro vor.
Teil- oder Vollkaskoversicherung für Mofa und Mopeds?
Ob generell eine Haftpflichtversicherung ausreichend oder eine Teilkaskoversicherung für Mofas und Mopeds sinnvoller ist, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Generell werden durch eine Haftpflichtversicherung Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer anderen Menschen zufügt, unabhängig davon, ob es sich bei diesen um Sach- oder Personenschäden handelt. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend, da diese eine grundlegende Absicherung bietet.
Die Teilkaskoversicherung bietet einen umfassenderen Schutz. Dieser bezieht sich auch auf das eigene Fahrzeug, etwa, wenn es zu Glasbruch, Brand, Diebstahl oder Schaden durch Hagel oder Sturm kommt. Die letztendliche Entscheidung hängt stets von dem individuellen Risikoprofil und natürlich auch dem Wert des Fahrzeuges ab. Steht das Moped in einer Gegend, in der generell ein hohes Diebstahlrisiko herrscht, ist eine Teilkaskoversicherung beispielsweise oft zu empfehlen.
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