Wer sein altes Fahrzeug verkaufen möchte, der hat heutzutage unterschiedliche Optionen. Alle eint jedoch eine Tatsache: auch beim Verkauf eines Autos sollten unterschiedliche Faktoren beachtet werden, um einen reibungslosen Verkauf zu ermöglichen. Da es in der Regel auch um viel Geld geht, sollte ein entsprechender Handel immer vertraglich festgehalten werden. Doch welche Aspekte gilt es darüber hinaus zu beachten und welche Informationen müssen dem Käufer übermittelt werden?

Kein Verkauf ohne Vertrag

Die wohl wichtigste Regel beim Verkauf eines Autos ist die, dass das Fahrzeug niemals ohne Vertrag verkauft werden sollte. Bei der Übergabe gilt daher auch zu überprüfen, ob die gemachten Angaben des Käufers korrekt sind. Hierzu ist der Käufer verpflichtet, seinen Ausweis zur Bestätigung seiner Angaben herauszugeben. Weiterhin gilt darauf zu achten, dass die Fahrgestellnummer korrekt im Vertrag festgehalten wurden. Ebenso ist es wichtig, dass private Verkäufer im Vertrag festhalten, dass sie keine Gewährleistung übernehmen. Andernfalls steht der Verkäufer für zwei Jahre in der Pflicht, für Mängel am verkauften Fahrzeug aufzukommen. Dieser Ausschluss der Gewährleistung muss zwingend im Vertrag dokumentiert sein. Sobald das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat, sollten die Zulassungsstelle sowie die Versicherung darüber informiert werden.

Wo und wie verkaufen sich Autos am besten?

Zeitungsannoncen sowie Inserate über Händlerportale im Internet gelten heutzutage als beste Möglichkeit, um Fahrzeuge zu verkaufen. Auf Websites wie mobile.de lohnt sich der Verkauf besonders. Hier haben Anbieter die Möglichkeit, ihr Fahrzeug im Details vorzustellen und sogar Bilder anzufügen, um das Interesse potenzieller Käufer zu wecken. Entscheidend ist jedoch, dass das Inserat möglichst umfangreich ist und sämtliche Informationen zum Fahrzeug beinhaltet. Je umfangreicher das Inserat ist, desto mehr Aufmerksamkeit erzeugt es. Wichtig ist, dass sämtliche gemachten Angaben korrekt sind und der Wahrheit entsprechen.

Wie ist der Zustand des Fahrzeugs?

Sofern es sich beim zu verkaufenden Auto um einen Unfallwagen handelt, muss dies dem Käufer in jedem Fall mitgeteilt werden. Wer sein Fahrzeug verkauft, ist aus gesetzlicher Perspektive sogar dazu verpflichtet. Dies gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt fachgerecht repariert wurde. Wird dem Käufer vorenthalten, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, gelten Klauseln wie „Gekauft wie gesehen“ nicht.

Doch ab wann gilt ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug? Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Fahrzeug durch mechanische Beschädigungen mehr als oberflächliche Schäden erleiden. Reparierte oberflächliche Schäden wie beispielsweise Lackkratzer müssen nicht direkt angesprochen werden. Auf Nachfrage muss der Käufer jedoch auch über etwaige Schäden aufgeklärt werden.