aus Kradblatt 8/26 von Marcus Lacroix

Lühe Anleger – stirbt der Bikertreff jetzt?

Bye, bye Lühe Anleger - sieht es demnächst immer so traurig am Bikertreff aus?
Bye, bye Lühe Anleger – sieht es demnächst immer so traurig am Bikertreff aus?

Erinnert ihr euch an den Sommer 2023? Da gab’s um den Bikertreff am Lühe-Anleger bzw. die dort zu entrichtenden Parkgebühren Stress. Alle, die sich nicht daran erinnern oder es verpasst haben, können den Artikel <hier> direkt noch mal nachlesen. Motorradfahrer sollten per App bezahlen, was zu massiven Protesten in den sozialen Medien führte. 

Parken für Motorräder kosten am Lühe Anleger die Hälfte von PKW
Parken für Motorräder kosten die Hälfte von PKW

Im Nachtrag in Ausgabe 7/23 hatten wir ein Statement der Gemeinde. Frau Dehmel (Leitung Fachbereich Bürger & Bauen): „(…) Wir haben uns daher dafür entschieden, eine dauerhafte Lösung nach der Sommerpause zu erarbeiten, angedacht ist hier speziell die Einführung einer Jahresvignette . Weitere Überlegungen sind die Senkung der Parkgebühr für Motorräder und die Einführung einer „Brötchen-Taste“. (…) Bis eine Lösung im vorgenannten Sinne erarbeitet wurde, wird die Ahndung von Park-Verstößen auf diesem Parkplatz für Motorradfahrer ausgesetzt.“

Der Sommer 2023 verging, nichts passierte. Im Sommer 2024 tat sich auch nichts. Am Samstag, den 20. Juni 2026, war ich dann mal wieder am Lühe Anleger um zu gucken, wie der Stand der Dinge ist. Bei über 30 Grad im Schatten waren keine 5 Motorradfahrer vor Ort. Fischbrötchen & Alster waren trotzdem lecker. Also alles beim Alten? 

Nein, denn am 25. Juni eskalierte das Netz dann wieder. Unser Leser Holger H. hatte Bilder der neuen Realität geschickt – die Gemeinde hat die Bewirtschaftung der Parkflächen (Auto, Motorrad, WoMo) an die Firma Mobility Hub Parkservice vergeben. Die haben Kamerasysteme installiert, die die Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt scannen und entsprechend kassieren. Bezahlt wird am Automaten nach Eingabe des Kennzeichens oder per App. Danach hat man 15 Minuten Zeit, die Parkfläche zu verlassen. Das System kennt man auch von anderen bewirtschafteten Parkplatzflächen und Parkhäusern.

Am 5. Juli schickte uns Leser Lars G. dann ein Foto, das einen Hinweiszettel auf der Gebührentafel für den Motorradbereich zeigt. Demnach waren „aufgrund noch zu korrigierender Kameraeinstellungen Kradfahrer vorübergehend von der Gebührenpflicht befreit“. Der Zettel war am 12.7. aber wieder verschwunden, wie uns Claus H. über Facebook mitteilte. Die Anlage ist also wohl in Betrieb. Die Parkgebühren betragen für Motorradfahrer 60 Cent je angefangene 30 Minuten, PKW zahlen 1,20 €. 

Nur vorübergehend außer Funktion
Nur vorübergehend außer Funktion

Gefühlte 99% aller Kommen­tartoren verkündeten den Boykott des Bikertreffs Lühe Anleger und zwar „aus Prinzip“. Man ist nicht gewillt, an einem Imbiss Parkgebühren zu zahlen. Außer Moppeds gucken und auf dem Deich sitzen bietet der Lühe Anleger ja auch nichts. Als Sanitäranlage steht nach wie vor nur der ebenfalls gebührenpflichtige Bau auf der anderen Deichseite zur Verfügung. Als Fischbrötchen-Hotspot wird stattdessen der 30 km weiter nördlich gelegenen Treffpunkt „Krautsand“ bei Drochtersen und für die Currywurst der 12 km Richtung Hamburg liegende Elbeimbiss in Cranz empfohlen. Ein paar wenige wollen den Lühe Anleger trotz der Kameras weiter anfahren oder rufen zum Protest auf. 

Große Sorge bereitet vielen die Abrechnung über Kennzeichenscanner samt Strafandrohung von 56 €/Tag, zumal das Kleingedruckte in der Parkordnung reichlich Lesestoff bietet. Nach Medienberichten über Abzocke durch private Parkraum-Überwacher auf extern bewirtschafteten Supermarktparkplätzen (siehe z.B. Tagesschau vom 30.5.26) eine durchaus verständliche Sorge. 

In wie weit die Imbissbuden unter den wahrscheinlich ausbleibenden Motorradfahrern leiden werden, wird sich zeigen. Alles in allem also keine schönen Aussichten, trotz des tollen Blicks auf die Elbe und die vorüberziehenden Schiffe. 

Folgt dem Kradblatt gerne auch auf Facebook. Wenn sich etwas Neues zum Thema ergibt, habt ihr die Info dort am schnellsten auf dem Schirm. 


Restriktionen für Gruppen in Südtirol

Umwelt und Anwohnerschutz geht vor …

Nicht nur das Stilfser Joch ist für organisierte Ausfahrten aktuell Tabu
Nicht nur das Stilfser Joch ist für organisierte Ausfahrten aktuell Tabu

Die hohe Verkehrsbelastung in den Alpen, speziell in der Urlaubssaison, kann man nicht wegdiskutieren. Lokal werden Möglichkeiten gesucht, den Massenansturm zu regulieren. 

Österreich schockte die Motorradwelt 2021 mit der 95 dB (A) Regelung  in den Lechtaler Alpen (ein Teil von Nordtirol), die weiterhin Bestand hat. 

Im Juni 2026 hat die Südtiroler Landesregierung harte Regeln erlassen, die nicht nur Motorradfahrer sondern auch Autos und andere motorisierte Fahrzeuge umfassen. 

Betroffen sind alle Gebiete oberhalb von 1.600 Meter und darunter fallen so beliebte Pässe wie Stilfserjoch, Timmelsjoch, Jaufenpass, Sellajoch, Grödnerjoch und Karerpass.

Was heißt das für Motorradfahrer? 

Verboten sind: offiziell organisierte Motorradveranstaltungen, geführte Touren, Rallyes und Bergrennen sowie Clubausfahrten. Alleinreisende sowie unorganiserte Fahrten sind nicht betroffen. Das bedeutet aber, dass Reiseveranstalter sich auf die neue Situation einstellen müssen. Ein großer Reiseveranstalter hat nach unseren Informationen seine Tourguides bereits instruiert und bereitet sich auf eine Rechtsprüfung vor. Wer mit seinem Stammtisch, einem Forum o.ä. eine Tour organisiert und dabei jemand als Tourguide agiert, könnte durchaus in Erklärungsnot kommen. 

Auf der Website der Autonomen Provinz Bozen findet man den Beschluss sowie eine FAQ (=häufig gestellte Fragen). Darin heißt es: „Eine nicht wettbewerbsorientierte Motorsportveranstaltung ist eine organisierte motorisierte Veranstaltung ohne Wettkampf, ohne Klassifizierung und ohne Rangordnung. Sie kann auch einen touristischen, freizeitbezogenen, geselligen oder spielerischen Charakter haben.

Entscheidend ist nicht, ob ein Rennen stattfindet oder ob eine Zeitnahme vorgesehen ist. Maßgeblich ist, ob die Veranstaltung einen erkennbaren organisatorischen Rahmen hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine gemeinsame Ausfahrt von einem Veranstalter, Verein, Club, Verband, Unternehmen oder einer sonstigen organisierten Gruppe geplant, beworben, koordiniert oder durchgeführt wird und wenn eine gemeinsame Route, Etappe, Strecke oder ein gemeinsamer Ablauf vorgesehen ist.

Hinweise auf eine organisierte Veranstaltung können insbesondere sein: eine Einladung oder öffentliche Bewerbung, ein festgelegter Treffpunkt, eine vorgegebene Route, ein Zeitplan, eine Anmeldung, Teilnahmebedingungen, eine gemeinsame Route, eine Begleitorganisation, eine gemeinsame Etappenplanung oder ein sonstiger erkennbarer Veranstaltungsrahmen.“

FAQ, Beschluss und eine Karte der betroffenen Straßen findet ihr hier auf der Seite der Autonomen Provinz Bozen.

Fazit: Informiert euch, bevor ihr in die Bußgeldfalle tappt! Die betroffenen Abschnitte können sich noch ändern. Fahrt auf der Durchreise ggf. ohne erkennbaren Tourguide einzeln über den Pass und trefft euch unterhalb der 1600 Höhenmeter wieder!