aus bma 10/07
von Markus Golletz
Sehen und gesehen werden sind die wichtigsten Aspekte für die aktive Sicherheit, ob auf zwei, drei oder vier Rädern. Motorräder sind bauartbedingt und seitens der Gesetzgeber und Fahrzeughersteller benachteiligt. Ein Manko, das man durch aufpeppen der Scheinwerfer wettmachen kann. Nächtliche Fahrten mit alten Bikes könnten sonst zum gefährlichen Blindflug werden. Vom Zubehörhandel werden mehrere legale und nicht ganz legale Angebote dazu unterbreitet.
Echtes Xenon Licht am Motorrad
Ab 99 Euro, zuzüglich Arbeitslohn, baut der Fachhandel auf expliziten Wunsch des Kunden das extrem helle Xenon-Licht ein. Seit nicht allzu langer Zeit sind im Zubehör Xenon Hochdruck-Gasentladungslampen (HID-Lampen) mit H4-Sockel und dem dazugehörigen Vorschaltgerät im Verkauf. Dabei wird der alte Scheinwerfer benutzt und lediglich der xenontypische Hochspannungs-„Ballast” und Hochspannungskabel an den bestehenden H4-Stecker angeschlossen. Die Sätze verfügen durchaus über eine Homologation und Teile-ABE, allerdings erlischt genau genommen durch den Einbau die ABE für den Scheinwerfer, weil der nur mit herkömmlichen Leuchtmitteln getestet und zugelassen wurde. In der StVO-typischen Kettenreaktion erlischt folglich die ABE des gesamten Fahrzeugs. Bei einer Umrüstung auf Xenon-Fernlicht ist dieser Vorgang unerheblich, vorausgesetzt, das Xenon-Leuchtmittel wurde mit dem dazugehörigen Xenonscheinwerfer getestet.
Die Vorteile eines echten Gasentladungs-Xenon-Scheinwerfers liegen auf der Hand: Bei einem Stromverbrauch von nur 35 W hat er mindestens die doppelte Leuchtkraft wie ein H4-Scheinwerfer. Der Scheinwerfer heizt sich nicht so stark auf, und es gibt keinen Glühfaden, der durchvibrieren kann. Recht haben TÜV & Co hingegen mit den teils gefährlichen, oder wie Kritiker sagen, Netzhaut-ablösenden Blendwirkungen, besonders bei Nacht und Regen, von hellem Xenonlicht.
Dieser Blendeffekt kommt zustande, weil für H4/7 getestete Scheinwerfer nicht für eine solche Menge Streulicht konzipiert sind. Ein anderer optischer Brennpunkt (verursacht durch anderes Leuchtmittel) und Verschmutzungen an der (Glas-)Oberfläche tun ein Übriges dazu. Der Gesetzgeber schreibt außerdem eine automatische Höhenregulierung vor, die Blenden durch Lastwechsel und Beladung vermindern soll. Schlußendlich sind Eigenbau-Xenon-Scheinwerfer für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen, doch wer nur das Fernlicht aufpeppt und dem Sommer entgegenfährt…
Scheinwerfer legal aufpeppen
Fast genau so wichtig wie das Leuchtmittel ist ein intakter Reflektor. Der Zubehörmarkt bietet etliche Alternativen, besonders bei Standardscheinwerfern. Schwieriger wird es bei speziell an die Verkleidung angepaßten Reflektoren.
Klarglasscheinwerfer lassen in der Regel mehr Licht durch, haben aber vermutlich eine kürzere Dauerhaltbarkeit als verchromte oder polierte Reflektoren. Die einfachste Möglichkeit dem alten Scheinwerfer mehr Licht einzuhauchen sind H4 oder H7 Lampen, die einer neuen Technologie folgen. Philips, Osram oder Beru haben solche Produkte im Angebot. Auch hier kommt ein Edelgas namens Xenon zum Einsatz, nur ersetzt dieses das Vakuum um den herkömmlichen Glühfaden und kitzelt so durch eine chemische Reaktion bei gleicher Wattleistung mehr Licht aus der Lampe. Laut Hersteller können das zwischen 30 und 80% sein!
Folgende Produkte sind aktuell auf dem Markt: Philips MotoVision. MotoVision wurde für Motorräder entwickelt. Zwei Besonderheiten fallen auf, die Lichtausbeute ist besser als bei no Name Produkten, der Lichtkegel hat ca. 40% mehr weißes Licht und könnte auf der rechten Seite 10-20 Meter mehr ausleuchten. Zusätzlich wurde dem Licht eine orange-farbene Reflektion verpaßt, die vom Licht des übrigen Verkehrs abhebt – ganz legal. Preis für H4 oder H7-Sockel ab 14,99 Euro im Fachhandel.
Die Philips X-treme Power Lampen sind derzeit die hellsten Autolampen. Sie sollen trotz gleicher Stromaufnahme 80% mehr Licht bieten. Ermöglicht wird diese Lichtleistung durch eine besonders heiße Wendel und einen erhöhten Gasdruck in der Lampe. Außerdem wurde ein spezieller Glaskolben aus Quarzglas notwendig. Preisempfehlung für ein Doppelpack: ab 34,99 Euro.
Die Philips ExtraDuty wurde für vibrationsstarke Einzylinder entwickelt. Sie soll bis zu viermal länger halten und wurde auf Fahrvibrationen auf verschiedenen Straßenbelägen optimiert. Laut Philips sind Vibrationen in 35% aller Fälle die Ursache von Lampenversagen. Die Philips „NightGuide DoubleLife” ist wieder eher für Autos entwickelt. Ihre Vorteile: Durch 3-Zonen-Technologie leuchtet das Licht in drei unterschiedlichen Farbbereichen: Klares, weißes Licht in der Mitte für die Fernsicht, bläuliches Licht am rechten Rand mit besseren Reflektionseigenschaften für Objekte und gelbliches Licht am linken Rand für eine bessere Konzentration auf die Fahrbahnmitte Das Ergebnis sind 50% mehr Licht und dadurch ein um 15 Meter erweiterter Lichtkegel. Der Doppelpack kostet ab 30 Euro.
Osram führt ähnliche Produkte im Programm: Silverstar für Klarglasscheinwerfer. Mit 50% mehr Licht aus einer Lampe mit silberner Kuppe. Light@Day für Tagfahrlicht entwickelt mit längerer Lebensdauer.
Nachts ist jeder Mensch kurzsichtig
Ein Drittel aller Unfälle passiert nachts – und das, obwohl bei Nacht fünfmal weniger Fahrzeuge unterwegs sind als am Tag. Defekte an der Beleuchtung sind dabei die zweithäufigste technische Ursache. 90% aller Entscheidungen und Aktionen bei Nachtfahrten basieren auf visueller Wahrnehmung. Jeder Mensch ist kurzsichtig bei Nacht. Wir sehen 70% weniger als bei Tag, denn die Stäbchenzellen auf der Netzhaut des Auges sind dafür nicht ausgelegt. Ein Lichtkegel, der (im legalen Bereich) weiterreicht, vermindert also das sichtbedingte Unfallrisiko.
Xenon Technik
Xenon Lampen kamen erstmals 1991 serienmäßig als Automobilbeleuchtung auf den Markt. Sie laufen unter einer Betriebsspannung von bis zu 25000 Volt. Das Funktionsprinzip unterscheidet sich komplett von Halogen-Fahrzeuglampen: Zwischen den zwei Wolfram-Elektroden der Xenon-Gasentladungslampe wird ein konzentrierter Lichtbogen gezündet. Der Brennraum, ein Lampen-Glaskolben aus Quarzglas, ist dabei mit dem reaktionsträgen Xenongas gefüllt. Unter hohem Druck und mit weniger als 1 mg Quecksilber und Metallsalzen angereichert regt der Strom das Xenon-Gas zur Lichtemission an. Beim Einschalten ist ein Hochspannungsimpuls erforderlich, der durch ein elektronisches Vorschaltgerät (Ballast) erzeugt wird.
Xenon Vor- und Nachteile
Xenon-Brenner halten deutlich länger als Halogen-Lampen, sie sind mehr als doppelt so hell und haben eine geringere Stromaufnahme (35 W). Ihre Lebensdauer wird mit ca. 2- 3000 Betriebsstunden angegeben (zum Vergleich: H7 ca. 450 Stunden). Die Leuchtmittel (Brenner) sind um ein vielfaches teurer, die Kosten zwischen 45 und 80 Euro/Stück. Xenon- Licht ist in verschiedenen Lichtfarben erhältlich; unsinnigerweise sind hohe Farbtemperaturen sehr beliebt (blau-lila-Stich), dabei bieten sie nur Nachteile: Bei Nebel und schlechter Sicht wirkt sich der hohe Blauanteil negativ auf den Kontrast und die Sichtweite aus, da kurzwelliges Licht an Nebel und Dunst stärker gestreut wird als das langwelligere Glühlicht. Xenonlampen werden während des Alterungsprozesses zunehmend blaustichiger. Als weitere Nachteile muß man neben den Blendwirkungen, dem langsameren Lichtanlauf (bis zu 10 Sekunden) oder die Umweltbelastungen verursacht durch Quecksilber (alte Bauweise) nennen.
Mehr Licht mit TÜV Segen
„Nachrüst-Bausätze für Scheinwerfer mit Gasentladungslampen („Xenonlicht”) sind bei Motorrädern bisher unzulässig. Lediglich die BMW 1200 GT verfügt über serienmäßiges Xenon-Abblendlicht. Wegen ihrer serienmäßig vorhandenen Niveauregelung ist keine zusätzliche dynamische Leuchtweitenregelung erforderlich. „Xenon Brenner in konventionellen Scheinwerfern (für Glühlampen) sind unzulässig”, antwortete TÜV-Nord-Experte auf die Anfrage nach der Legalität von Xenon Nachrüstsätzen, die z. B. bei Ebay angeboten werden.
Wie Autos müßten Motorräder dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: automatische Leuchtweitenregelung; Scheinwerferreinigungsanlage; ein System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wer seine Lichtausbeute durch einen zweiten, gleichzeitig geschalteten Hauptscheinwerfer verdoppeln will, muß folgendes beachten: Beide Scheinwerfer müssen eine Bauartgenehmigung für Abblend- und Fernlicht haben; die Scheinwerfer müssen symmetrisch zur Längsmittelachse des Fahrzeugs angebaut sein; der Abstand der Lichtaustrittsflächen der Scheinwerfer darf nicht mehr als 200 mm betragen; die Scheinwerfer müssen im Bereich zwischen 500 und 1200 mm über der Fahrbahn angebracht sein.
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Kommentare
12 Kommentare zu “Xenonlicht am Motorrad”
Ich fahre seit über 3 Jahren an meinen alten CX/GL500 die Philips MotoVision und bin voll zufrieden – bisher keikn Defekt.
Ein gutes Mehr an Licht – mehr braucht nicht.
Man kann´s auch übertreiben…
Hallo,
hier einmal eine aktuelle Stellungsname vom Verkehrsministerium…:
Sehr geehrter Herr….,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Fachreferat hat mir dazu Folgendes
mitgeteilt:
Eine Ausrüstung von Krafträdern mit einem Scheinwerfer mit
Gasentladungslampe ist erlaubt. Die Wirtschaftskommission der Vereinten
Nationen (UN ECE) hat mit der Regelung 53 „Anbau der
Beleuchtungseinrichtungen (Krad)“ in Verbindung mit einer Änderung der
Regelung 98 „Gasentladungsscheinwerfer“ diese für Typgenehmigungen von
Krafträdern seit dem 24.10.2009 erlaubt. Diese Regelung gilt nicht für
Kleinkrafträder.
Für die Nachrüstung gelten die Vorschriften der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In der StVZO erlaubt der §
19 Abs. (3) 2 eine Änderung, wenn der Scheinwerfer nach der ECE-Regelung
Nr. 98 geprüft ist und die Einbauanweisungen beachtet werden. Diese
erfordern nach der Regelung Nr. 53 keine Scheinwerferreinigungsanlage
und in einer Übergangsphase ist eine automatische Leuchtweitenregelung
nicht erforderlich.
Zum besseren Verständnis ist folgender Link beigefügt
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp29/ECE-TRANS-WP29-2009-23e.pdf
Sehr geehrter Herr ….,
ergänzend sei noch angemerkt, dass aus Sicht des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Eintragung nicht erforderlich
ist. Sollte der Halter hingegen den Wunsch der Eintragung hegen, muss er
dies bei der zuständigen Zulassungsstelle vortragen und beantragen. Der
Zulassungsstelle obliegt dann nach ihrer Einschätzung die weitere
Verfahrensweise.
Mit freundlichen Grüßen
Im auftrag
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
– Politische Planung und Kommunikation –
Referat L 23 – Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Jetzt mal ganz im Ernst, ich kann durch dieses Licht besser gesehen werden und ich selber kann durch eine viel bessere Ausleuchtung der Strasse auch besser sehen.
Was soll passieren wenn ich (Gott schütze mich) einen Unfall habe? Der Unfallgegner wird sicherlich nicht aufschreien und sagen das lag an dem Xenonlicht :-* .
Ärgerlich wird es doch nur wenn man von einem aufstrebenden Polizisten angehalten wird.
Und selbst der wird es wohl verstehen warum man dieses Licht verbaut hat oder???
mfG Marc
Vielleicht nicht der Unfallgegener unmittelbar selbst, aber seine Versicherung ganz bestimmt: Die netten Herren suchen natürlich gern nach Gründen, damit sie weniger oder gar nichts zahlen müssen.
Xenon 🙂
Servus zusammen, also ich war heut beim Tüv und hab mal da genau nachgefragt ob ich auf meine BMW S1000rr eine Xenon lämplein einbauen darf… der gute Mann sagte mir in prinzip ist es kein Problem … aber folgende sachen müssen passen:
1. Ein E zeichen muss drauf sein
2. Die leuchte darf nicht den gegenverkehr blenden:
A) im normalen betrieb
B) im beladenen betrieb (sozius)
Wenn diese kritärien erfüllt werden bräuchte man kein automatise Höhenverstellung… 😀
Das ist die günstige Alternative… ansonsten müsste man eins kaufen mit Auto. Höhenverstellung und das geht ins Geld aber im Prinzip darf man Xenon nachrüsten.
Hoffe das hat soweit einigen weiter geholfen auf dem Weg des sehens und gesehen werdens….
Gruss D.Y
Hallo Deniz.
Wie sieht es denn mit der Streuscheibe des Scheinwerfers aus? Da wirst du kaum was passendes für die RR bekommen. Das ist ja meist das Problem…
VG, M.
Nachtrag zum Artikel – Xenon im Motorrad
Hallo,
also ich werde nicht ganz aus dem Artikel sowie aus den Kommentaruen und Nachträgen schlau.
Laut der StVZO §50 Absatz 10 heißt es:
„(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.“
Alles schön und gut. In Absatz 8 ist allerdings die Rede von „…mehrspurige Fahrzeuge…“.
Da frage ich mich: Seit wann hat ein Motorrad mehr als 1 Spur? Ich interpretiere dies so, dass die Leuchtweitenregulierung nicht für Motorräder gilt.
Wie seht ihr das?
MFG,
A.M.
Xenon im rücklicht
Was soll denn der unfug mit xenon im rücklicht ?
Xenon wurde hauptsächlich wegen der gigantischen lichtausbeute bei weniger leistungsaufnahme im frontbereich entwickelt. Nach hinten ein „lichtschwert“ zu haben ist ja ähnlich sinnig, wie ständig die nebelschlußleuchte anzuhaben….
Xenon fürs Rücklicht
Xenon kann man jetzt auch mit einer Farbtemperatur von 125000K als Rücklicht verbauen. Völlig legal.
Xenon nachrüstbar
Eine legale Möglichkeit, ein Motorrad mit einem geprüften Xenon-Abblendlicht Scheinwerfer NACHZURÜSTEN, gibt es seit 24.10.2009. Seit spätestens Frühjahr 2010 sollten die Prüfstellen informiert worden sein.
Die Beleuchtung am Mopped und ihr Anbau muss der der StVZO § 49a ff., oder der RL 93/92/EWG entsprechen. Die ECE-R 53.01 wird nach Art. 3 der RL 93/92/EWG als gleichwertig anerkannt. Somit ist auch im Bereich der StVZO der Anbau von Abblendscheinwerfern mit einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen zulässig,
Allerdings:
Die Randbedingungen der ECE 53.01 müssen eingehalten werden. Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist nicht erforderlich
Eine Änderungsabnahme nach § 19Abs. 2 ist unbedingt erforderlich.
Daher:
Vorher beim Sachverständigen informieren, erst dann umbauen.
Der Ersatz einer Glühlampe gegen einen Xenon-Brenner mit entsprechendem Sockel ist nicht zulässig. Hier erlischt die Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen. Selbst ein „Briefeintrag“ oder eine entsprechende Anbaubestätigung, sofern sie denn ausgestellt wären, sind in diesem Zusammenhang illegal.
Nachtrag zum Artikel
Unser Leser Matthias E. fragte an, wie denn der Stand der Dinge ist, da es doch inzwischen serienmäßig Motorräder mit Xenonlicht gibt (z.B. die BMW K 1200 GT). Wir fragten sinniger Weise direkt beim Fachmann nach, ob man jetzt legal nachrüsten darf: Roger Eggers, Leiter des Produktmanagement beim TÜV-Nord in Hannover zum Thema Xenonscheinwerfer an Motorrädern: „Dies ist etwas kompliziert, da hier zwei unterschiedliche Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, einerseits das deutsche Straßenverkehrsrecht nach StVZO und andererseits das EU-Recht nach den maßgeblichen EG-Richtlinien und ECE-Regelungen. In § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird gefordert: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Motorräder zählen zu den Kraftfahrzeugen und deshalb sind die Anforderungen des o.a. Absatzes grundsätzlich auch auf sie anzuwenden. Auf neue Motorradtypen sind seit Juni 1999 die einschlägigen Richtlinien für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge anzuwenden. Für diese gibt es derzeit in den EG-Richtlinien und mitgeltenden ECE-Regelungen keine konkreten Vorschriften für Scheinwerfer mit Gasentladungslampen. Ein neuer Motorradtyp muss die zutreffenden Bestimmungen aller EU-Richtlinien erfüllen, während ein bereits zugelassenes Motorrad, das nachträglich umgerüstet wird, wahlweise nach den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder den Vorgaben der EG begutachtet werden kann. Nach der Auffassung der TÜV NORD Mobilität wäre die Nachrüstung eines bauartgenehmigten Scheinwerfersystems mit Gasentladungslampen in ein bereits zugelassenes Motorrad zulässig, sofern das Fahrzeug mit einer Niveauregelung oder einer dynamisch regelnden Leuchtweitenregelung ausgerüstet wird. Eine Scheinwerferreinigungsanlage muss aus unserer Sicht nicht nachgerüstet werden, weil dies technisch in der Regel nicht möglich ist und es im EG-Recht keine diesbezügliche konkrete Anforderung gibt. Fahrzeuge mit dynamischen Niveauregelungen benötigen keine zusätzlichen Einrichtungen, um die Leuchtweite zu regeln, weil die Neigung des Fahrzeugs zur Fahrbahn durch dieses System geregelt wird. Das ist auch bei der von Ihnen angesprochenen BMW K 1200 GT so. Unseres Wissens ist das bisher auch das einzige Motorrad, das serienmäßig mit Scheinwerfern für Abblend- und Fernlicht mit Gasentladungslampen ausgerüstet ist. Der Einbau eines Xenon-Brenners in einen konventionellen Halogenscheinwerfer wäre auf jeden Fall unzulässig, weil durch diesen Eingriff die ursprüngliche Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.” Stand der Informationen: 19.11.2008
Ergänzung Xenon
An der gesetzlichen Lage hat sich nichts Wesentliches geändert lieber Matthias E. Das BMW die LT 1200 mit Xenon Abblendlicht ausstatten konnte (nur ein spezielles Baujahr) ist durch eine temporäre Gesetzesunsicherheit entstanden. Die Lücke wurde nun geschlossen und auch BMW darf so etwas nicht mehr bauen. Unberührt davon sind Xenon Fernlichtscheinwerfer.
Für den Testbetrieb sind aus meiner Sicht die Bi-Xenon-Brenner am besten geeignet, weil man damit nicht so stark Gefahr läuft, mit nicht geprüften H4- Scheinwerfern zu blenden. Illegal bleibt es aus den oben genannten Gründen aber sowieso.
Markus Golletz (Autor des o.g. Artikels)