
Ein Motorrad ist wendiger als ein Auto. Dennoch genießen Biker nicht automatisch mehr Freiheiten als Autofahrer. Die Straßenverkehrsordnung macht keinen Unterschied zwischen Motorrad- und Autofahrern. Wer sich mit seinem Bike durch einen Stau schlängelt oder das Fahrzeug mal eben auf dem Fußweg abstellt, handelt verkehrswidrig. Wir klären auf, was als Straftat gewertet wird und mit welchen Konsequenzen Motorradfahrer rechnen müssen.
Welche Straftaten im Straßenverkehr gibt es?
Verkehrsdelikte von Motorrad- oder Autofahrern werden dem Strafrecht unterstellt. Die geltenden Regeln und vorgeschriebenen Sanktionen werden im Strafgesetzbuch zusammengefasst.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Fahren ohne Führerschein
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Kennzeichenmissbrauch
- illegale Motorradrennen
- Trunkenheit am Steuer
- Fahrerflucht
- unterlassene Hilfeleistung
Hinweis: Verkehrsstraftaten werden, im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bewusst begangen und sind mit einer höheren kriminellen Energie behaftet.
Welche Sanktionen drohen Motorradfahrern?
Laut Verkehrsrecht werden bei Zuwiderhandlungen nicht nur Bußgelder verhängt. Es kann im Rahmen von Verkehrsdelikten auch zu hohen Geldstrafen, Führerscheinentzug und im schlimmsten Fall zu Freiheitsstrafen kommen. Wird eine Sperrfrist verhängt, muss der Führerschein nach Ablauf der Sperrzeit neu beantragt werden. Motorradfahrer, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen oder mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen sich in der Regel einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU unterziehen.
Schauen wir uns einige Verstöße und die drohenden Sanktionen näher an.
Motorradfahren ohne Fahrerlaubnis
Wer nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, wird mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug bis zu einem Jahr bestraft. Wurden die Papiere dagegen nur daheim vergessen, liegt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat vor. Das Verwarngeld beläuft sich in diesem Fall auf zehn Euro.
Fahrerflucht
Biker begehen Fahrerflucht, wenn sie sich vom Unfallort entfernen, ohne sich den Konsequenzen zu stellen. Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ziehen laut § 142 Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren nach sich. Wurde bei einem Unfall mit Todesfolge Fahrerflucht begangen, kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Illegale Motorradrennen
Was bis vor einigen Jahren noch als Ordnungswidrigkeit galt, ist seit 2017 als Straftat deklariert. Wer an illegalen Motorradrennen teilnimmt und diese ausrichtet und durchführt wird zu einer Geldstrafe oder zu einem Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren verurteilt. Als weitere Konsequenz drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbote.
Zu schnell unterwegs
Bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird zwischen innerorts und außerorts unterschieden (Stand: Mai 2024) Raser drohen Sanktionen, aber kein Freiheitsentzug.
Überschreitung in km/h | Strafmaß innerorts | Strafmaß außerorts |
Bis 10 | 58,50 Euro | 48,50 Euro |
11-15 | 78,50 Euro | 68,50 Euro |
16-20 | 98,50 Euro | 88,50 Euro |
21-25 | 143,50 Euro, 1 Punkt | 128,50 Euro |
26-30 | Geldstrafe: 208,50 Euro
Punkte: 1 Fahrverbot: 1 Monat |
Geldstrafe: 178,50 Euro
Punkte: 1 Fahrverbot: 1 Monat |
31-40 | Geldstrafe: 288,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 1 Monat |
Geldstrafe: 228,50 Euro
Punkte: 1 Fahrverbot: 1 Monat |
41-50 | Geldstrafe: 428,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 1 Monat |
Geldstrafe: 348,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 1 Monat |
51-60 | Geldstrafe: 591,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 2 Monate |
Geldstrafe: 508,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 1 Monat |
61-70 | Geldstrafe: 738,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 3 Monate |
Geldstrafe: 633,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 2 Monate |
Über 70 | Geldstrafe: 843,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 3 Monate |
Geldstrafe: 738,50 Euro
Punkte: 2 Fahrverbot: 3 Monate |
Mangelhafte Beleuchtung
Bei Motorrädern sind Blinker, Abblendscheinwerfer und weitere Beleuchtungseinheiten gesetzlich vorgeschrieben. Damit ein Motorrad für den Straßenverkehr zugelassen werden kann, muss die Erkennbarkeit des Bikes nachts zweifelsfrei sichergestellt sein.
Bußgelder drohen bei folgenden Verstößen:
- Beleuchtung verdeckt oder beschmutzt (20 bis 35 €)
- Standlicht oder Fernlicht unsachgemäß eingesetzt (10 bis 35 €)
- Abblendlicht trotz Sichtbehinderung nicht genutzt (20 bis 60 €)
- Blinker nicht gesetzt (10 €)
Motorrad und Alkohol
Für Motorradfahrer gelten die gleichen Regelungen wie für Fahrzeugführer:
- 0,0 Promille = Fahranfänger während der Probezeit
- 0,3 Promille = zeigt der Fahrer Ausfallerscheinungen, liegt eine Straftat vor
- 1,1 Promille = Biker macht sich generell strafbar
Wurde ein Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht oder liegt der Blutalkoholwert über 1,1 Promille, kann der Führerschein entzogen werden. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Tuning als Verkehrsdelikt
Wer Umbauten an seinem Bike vornimmt, muss darauf achten, dass das Fahrzeug verkehrssicher bleibt. Sportauspuffe dürfen nicht zu laut sein. Die Geräusche lassen sich mit einem dB-Killer abmildern.
Wichtig: Umbauten am Motorrad müssen vom TÜV geprüft werden und sollten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt werden. Ansonsten kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug aberkannt werden.
Wer ohne gültige Betriebserlaubnis mit seinem Bike unterwegs ist, zahlt 50 bis 90 Euro Bußgeld. Wird gegen die zulässigen Abmessungen für Motorräder verstoßen, müssen 60 Euro Strafe gezahlt werden.
Helmpflicht vernachlässigt und Fahrverbot missachtet
Ein rundes Verbotsschild mit rotem Rand und der Abbildung eines Bikers zeigt an, dass diese Straße mit dem Motorrad nicht befahren werden darf. Dies gilt für Krafträder aller Art, folglich auch für Mofas.
Wichtig: Die Helmpflicht für Motorräder ist in § 21 a, Absatz 2 der StVO geregelt. Ein Schutzhelm muss getragen werden, wenn man mit einem Kraftrad unterwegs ist und über 20 km/h fährt.
Wer keinen Helm trägt, zahlt 15 Euro Bußgeld. Wird ein Kind ohne Helm auf dem Bike befördert, steigt die Strafe auf 60 Euro. Bei der Missachtung von Fahrverboten drohen Bußgelder in Höhe von 50 Euro.
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