Urlaub mit dem Motorrad berührt alle Sinne
Urlaub mit dem Motorrad berührt alle Sinne

Für Motorradfahrer sind Touren im Ausland der Höhepunkt des Jahres. Verschlungene Wege in den italienischen Alpen oder das Panorama der US-amerikanischen Highways: mit dem Bike stehen die schönsten Strecken offen. Trotz der besten Vorbereitung kann es aber zu Pannen kommen. Was tun, wenn die Fluggesellschaft die Reise in den Urlaub storniert? Und welche Dinge im Ausland müssen Motorradfahrer beachten?

Probleme mit dem Flug

Mit dem Flieger nach Italien und vor Ort ein attraktives Bike mieten? So kann der Urlaub beginnen. Zumindest in der Theorie. Praktisch sind Probleme aufgrund von annullierten Flügen leider keine Seltenheit.

Durch den zunehmenden Flugverkehr wirken sich verspätete Startzeiten des einen Flugzeugs unmittelbar auf die Reise des nächsten aus. Unangekündigte Streiks und Naturkatastrophen leisten ebenfalls ihren Beitrag zu schlechter Laune. Die meisten Passagiere wissen jedoch nicht, dass ihnen eine Flug gecancelt Entschädigung zusteht. Die Richtlinien der Europäischen Union gelten hierbei für den gesamten Staatenverbund und sichern die Rechte der Betroffenen ab. Insbesondere bei Annullierungen unter 14 Tagen vor Abflug stehen die Chancen auf eine Entschädigung bestens.

Mithilfe einer darauf spezialisierten Anwaltskanzlei lassen sich die Ansprüche erfahrungsgemäß durchsetzen. Hierzu können Fluggäste in einer Suchmaschine ihren stornierten Flug suchen und sich eine unverbindliche Einschätzung der Erfolgsaussichten geben lassen.

Regeln im Ausland beachten!

Fans der motorisierten Zweiräder müssen sich vor Augen halten, dass auch im Urlaub gewisse Regeln gelten. Als Gast im Ausland sind diese im eigenen Interesse unbedingt einzuhalten. Das gilt zum Beispiel für Lärmpegelbegrenzungen auf beliebten Bikerrouten.

Mit den Begrenzungen berücksichtigen die Politiker den Wunsch der Anwohner nach Ruhe. In Südtirol gab es in der Vergangenheit etwa Fahrverbote für Motorräder mit mehr als 95 Dezibel.

Ähnlich gestaltet sich die Lage in den USA. Dort kontrollieren lokale Sheriffs streng an bestimmten Strecken. Nicht selten verhängen sie hohe Bußgelder für das Telefonieren am Lenker und andere Vergehen. Fahrer können die jeweiligen Vorschriften beim örtlichen Vermieter erfragen. Ebenso bieten lokale Internetseiten wichtige Informationen an.

Über Tankstellennetz und Werkstättenangebot informieren

Unbeabsichtigte Mängel oder mangelnder Sprit vermiesen Motorradfahrern die Freude an der Tour deutlich. Sie sollten sich daher noch vor Abreise über das Tankstellennetz im Land informieren. Gerade in ländlichen Gegenden in Australien oder den USA ist mit ausreichend Benzin zu planen. Schließlich reicht die Tankfüllung bei den sehr langen Strecken nicht immer aus. Karten zu den jeweiligen Regionen des gewählten Urlaubslands sind im Internet abrufbar. Dort werden auch die Tankstellen mit einem entsprechenden Symbol markiert.

Wer ein Motorrad bei einem örtlichen Verleih mietet, muss zudem genau in den vertraglichen Unterlagen lesen und Szenarien im Kopf durchspielen. Tritt während des Ausleihens ein Unfall auf? Zahlreiche Unternehmen verpflichten die Mieter zum Gang in ausgewählte Werkstätten. Denn mit diesen bestehen langjährige Verträge. Entscheiden sich die Fahrer für einen anderen Anbieter, sind empfindliche Vertragsstrafen möglich. Hier ist also das Kleingedruckte von entscheidender Bedeutung!

Fazit

Trotz möglicher Schwierigkeiten dürfen sich Biker nicht den Jahresurlaub durch unerwartete Wendungen verderben lassen. In Krisenzeiten hat sich ein kühler Kopf bisher stets bewährt. Und im Regelfall ist bei Defekten und Co. schnell eine Lösung gefunden, mit der die nächste Tour garantiert zum Höhepunkt wird.