aus Kradblatt 07/22 von Thorsten Hähn
Vorsicht beim Parken!
Ein Erlebnis der besonderen Art hatte unser Leser Thorsten Hähn und ganz ehrlich: wohl jeder von uns wäre da auch drauf reingefallen! Rechtlich ist die Sache nicht anfechtbar, Verkehrszeichen lügen nicht. Schön ist aber anders, liebe Büsumer Verwaltung …

Hallo Redaktion, dieser Strafzettel hat mich überrascht. Ich dachte, dass ich alles richtig gemacht habe und musste trotzdem 10 € Verwarngeld bezahlen.

Hier die Geschichte von Anfang an: Wir essen gerne Krabben. Die gibt’s aktuell in Hamburg kaum. Also bin ich am Montag, dem 9. Mai 2022, mit meinem Motorrad mal eben nach Büsum gefahren und habe 2 Liter Krabben für 16 € gekauft. Das Motorrad hatte ich am Hafen abgestellt.
Zweimal bin ich am Hafen auf und ab gefahren und hatte keine Parkplätze gefunden, die speziell für Motorräder ausgewiesen sind. Im Vorbeifahren hatte ich das blaue Parkplatzschild mit dem Hinweis „Parkschein“ gesehen. Also habe ich für 2 € um 12:20 Uhr einen Parkschein gezogen. Den Parkschein habe ich gut sichtbar in meiner Kartentasche auf dem Tank platziert. Nur 11 Minuten später, um 12:31 Uhr, habe ich einen Strafzettel erhalten. Wie passt das zusammen?
Die Schilderkombination „Parkplatz“ mit dem Zusatzbild „PKW“ und „mit Parkschein“ schließt tatsächlich alle Fahrzeuge, die keine PKW sind, vom Parken aus. Nicht nur Wohnmobile oder LKW, auch Motorräder. Motorräder mit Beiwagen sind – obwohl zweispurig – übrigens auch Motorräder.

Also werde ich zukünftig genauer hinsehen, wo ich mein Motorrad hinstelle.
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PS: Auf www.stvo2go.de wird das Ganze ausführlich erklärt.
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