aus bma 09/05

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Wie schnell die Zeit vergeht merkt jeder von uns spätestens, wenn man wieder einmal zu Beginn der Motorradsaison auf seine Hauptuntersuchungsprüfplakette, im Volksmund auch „TÜV-Plakette” genannt, auf dem Nummernschild guckt. Da kann man sich ganz schön erschrecken, wenn man bemerkt, dass es schon wieder einmal an der Zeit ist, das gute Stück dem Prüfer der DEKRA, des TÜV, der GTÜ oder einem anderen hierfür zugelassenen Unternehmen vorzuführen, um eine neue Plakette zu erlangen.
Bis vor ein paar Jahren war es noch so, dass bei Überziehen des Prüfdatums, wie z.B. Der Fälligkeit im Mai 2002, die Plakette ab dem Zeitpunkt der Prüfung zwei Jahre ihre Gültigkeit hatte. Fuhr man z.B. erst im August 2000 zum Prüfer, dann wurde die Plakette auf den August 2002 eingestellt. Man durfte sich derzeit nur nicht dabei erwischen lassen, da dann ein Bußgeld drohte. Heute kann man dies nicht mehr hinauszögern, da die neue Prüfplakette auf den Monat eingestellt wird, ab dem die Hauptuntersuchung fällig war.
Ist die Hauptuntersuchung z.B. im Mai 2005 fällig gewesen und man fährt erst im Juli 2005 zum Prüfer, dann gibt es die neue Plakette nur bis zum Mai 2007 und nicht mehr wie früher bis zum Juli 2007. Kommt man nicht gleich durch die Prüfung durch, muss eine Nachuntersuchung innerhalb von einem Monat vorgenommen werden. Hierfür müssen die Mängel natürlich behoben worden sein. Wenn man das Bike nicht innerhalb von einem Monat zur Nachuntersuchung vorführt, geht das ganze Prozedere von vorne los und man muss eine neue Hauptuntersuchung vornehmen lassen. Das kostet natürlich auch mehr als nur eine Nachuntersuchung.
Führt man das Motorrad nicht rechtzeitig vor, dann droht ein Bußgeld und unter Umständen gibt es auch Punkte in Flensburg. Man sollte sich also immer den Monat der nächsten Hauptuntersuchung im Kalender genau notieren um sich unnötige Kosten zu sparen.
Bei Saisonkennzeichen, die zwar mittlerweile sehr beliebt sind, jedoch sehr klotzig aussehen und einem Kuchenblech gleichen, ist die ganze Sache etwas anders. Ist nämlich die Hauptuntersuchung eines Motorrades außerhalb des Zulassungszeitraums erforderlich, dann muss man nicht mit dem Motorrad auf dem Hänger oder gar einem roten Nummerschild in dem Monat zum Prüfer fahren, sondern hat Zeit bis zum ersten Monat des folgenden „Zulassungszeitraums”, d.h. der Monat, ab dem man wieder fahren darf. Ist das Motorrad jeweils von März bis Oktober zugelassen, und die Hauptuntersuchung ist im November fällig, dann muss das Motorrad erst im darauf folgenden März zur Hauptuntersuchung und bekommt beginnend ab dem März eine Plakette für 2 Jahre. Fährt man hingegen erst im Mai zum Prüfer, dann wird die Plakette rückdatiert auf den Monat in dem die Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre. Das wäre hier der November der Vorjahres. Sofern bei Saisonkennzeichen die Vorführung beim Prüfer in einem Monat zu erfolgen hatte, an dem das Motorrad auch zugelassen war, muss rechtzeitig, wie bei einem durchgängig angemeldeten Motorrad der Prüfer aufgesucht werden. D.h. bei Fälligkeit im Mai muss auch im Mai der Prüfer konsultiert werden. Fährt man erst im Juli hin, gibt es keine 2-jährige Plakette ab Juli, sondern nur eine ab Mai und damit ist sie dann nur 22 Monate gültig.
Wenn man sich nicht ganz sicher ist, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, z.B. weil die Plakette ungenau aufgeklebt wurde und man nicht genau sieht, ob oben eine 7 oder 8 steht, sollte man im Fahrzeugschein nachgucken. Nach eigener Erfahrung kann es ratsam sein, die Hauptuntersuchung beim Händler durchführen zu lassen, da der Händler vor der Abnahme noch mal ein Auge auf das Bike wirft, und man sich so eine lästige Nachuntersuchung ersparen kann.