Paragraphaus bma 04/07

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Die meisten von Euch haben sicherlich ihr Gefährt schon für die ersten Fahrten fit gemacht und brennen auf die ersten Sonnenstrahlen. Mir geht es nicht anders, und ich kann es kaum noch erwarten, mich regelmäßig wieder mit dem Motorrad bewegen zu können und den Feierabend unterfreiem Himmel ohne Sturm und Regen zu genießen.
Wer sein Motorrad für den Sommergerüstet hat, hat hoffentlich auch seinen Helm und die Schutzkleidung überprüft. Dies wird oft vernachlässigt, obwohl die richtige und funktionstüchtige Schutzkleidung ein wichtiges Utensil für den Notfall darstellt.
Jeder von Euch, der sich schon mal mit dem Motorrad hingelegt hat oder in einen Unfall verwickelt wurde, weiß wie wichtig hochwertige Schutzbekleidung ist. Nach einem Unfallmuss die Schutzkleidung unbedingt auf Schäden untersucht, und der Helm, auch wenn er nicht sichtbar beschädigt wurde, gegen einen Neuen ausgetauscht werden. Wenn eine andere Person den Unfall verschuldet hat, besteht darauf, dass Ihr einen neuen Helm oder vollen Geldersatz bekommt. Vielfach wird man nur mit einem Zeitwert für den Helm vom Unfallgegner vertröstet, oder es wird gar behauptet, der Helm sei auf Grund mangelnder optischer Beschädigungen nicht zu erstatten und kann weiterbenutzt werden. Wer das glaubt und sich so abspeisen lässt, kann beim nächsten Unfall sein blaues Wunder erleben, wenn der Helm nicht mehr den erwarteten Schutz bringt, da er bereits einen Vorschaden hat.
Vor den Gerichten wird vielfach um den Ersatz der Schutzbekleidung und die Höhe gestritten. Da wird um jeden Euro gefeilscht, und der Unfallgegner verweigert bis zuletzt die Zahlung der vollständigen Anschaffungskosten. Da die Streitwerte oftmals gering sind, kommt es selten dazu, dass ein höheres Gericht sich mit dieser Problematik zu befassen hat. Umso erfreulicher ist, dass ein solcher Streit nunmehr im letzten Jahr das Oberlandesgericht Düsseldorf erreichte und für etwas mehr Klarheit gesorgt hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006, Az: 1 U 137/05) hatte sich damit zu befassen, ob ein Helm auch dann zu ersetzen ist bzw. ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Neuanschaffung besteht, wenn der Helm bei einem Unfall einer mechanischen Belastung ausgesetzt war, jedoch äußerlich keine Beschädigungen sichtbar sind. Ein Motorradfahrer war nach einem Unfall gestürzt und gegen einen Poller geprallt. Äußerlich wies der Helm keine Beschädigungen auf, lediglich das Visier war beschädigt. Die gegnerische Versicherung wollte nur das Visier mit seinem Zeitwert ersetzen. D.h. sie wollte auf Grund des Alters des Visiers einen Abzug „neu für alt” vornehmen und nur den Zeitwert des Visiers erstatten. Das wird oftmals bei Helmen versucht. Der Motorradfahrer ließ sich jedoch nicht darauf ein und forderte die vollen Kosten für den Ersatz des Helms, also dessen Anschaffungspreis. Außergerichtlich kam er nicht besonders weit, da die gegnerische Versicherung stur bleib. Also musste der Streit vor das Gericht. Das OLG Düsseldorf hatte als letzte Instanz hierüber zu entscheiden. Die Richter des OLG Düsseldorf hatten sich schonmehrfach mit Motorradhelmen zu befassen, so dass sie sich damit fast so gut wie mit Gerichtsperücken auskennen.
Die Richter hatten bereits im Jahr 2001 geurteilt, dass ein Abzug „neu für alt” bei einem aus Sicherheitsgründen auszutauschenden Helm nicht vorzunehmen ist. Sie setzten ihre Rechtsprechung zugunsten der Motorradfahrer fort, indem sie urteilten, dass auch einäußerlich nicht beschädigter Helm nach einem Unfall ausgetauscht werden muss. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass als Folge eines Unfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Helm nach dem Unfall verborgene Mängel aufweist.
Eine sehr weise Entscheidung. Kein Autofahrer würde nach einem Unfallseinen Anschnallgurt weiter benutzen, wenn er nicht 100-prozentig ausschließen könnte, dass er durch den Unfall nicht beschädigt wurde. Warum soll dann ein Motorradfahrer einen Helm weiter benutzen, mit dem er sich lang gemacht hat. Jeder vernünftige Biker tauscht den Helm nach einem Unfall aus.