Paragraphaus bma 10/07

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Das mit dem Sonnenlicht hat sich zu dieser Jahreszeit ja so langsam erledigt. Wer es immer noch nicht gemerkt hat, sollte mal nach draußen gucken und sich verinnerlichen, dass die Tage immer kürzer werden. Da ist gutes Licht, besonders am Motorrad empfehlenswert. Und wem dieses Licht nicht ausreicht, der kann ja immer noch mit dem Fernlicht oder der Lichthupe nach Erleuchtung suchen.
Mit Erstaunen musste ich bei der Vorbereitung dieses Artikels feststellen, wie weit entfernt voneinander vor unserem Gesetz in diesem Fall die Straßenverkehrsordnung und die Rechtsprechung liegen können. Schenkt man dem Gesetz Glauben, dann kann man beim Betätigen der Lichthupe sein Wunder erleben und wird kräftig zur Kasse gebeten. Schenkt man der Rechtsprechung Glauben, dann ist man sich auch nicht 100-prozentig sicher, wie man sich zu verhalten hat. Der Reihe nach werde ich die Problematik für Euch aufrollen, damit Ihr sie im Winter verinnerlichen und so im nächsten Jahr eventuellen Ärger und Kosten vermeiden könnt.
In § 16 (Warnzeichen) der Straßenverkehrsordnung steht: Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht. Jeder von uns kennt Situationen, in denen die Lichthupe anderweitig benutzt wird. Da wird der Kumpel gegrüßt, Passanten werden über die Straße gelotst oder auch mal einem anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt eingeräumt, der z.B. abbiegen oder auf eine Straße auffahren will. Das alles ist nach dem Gesetzt unzulässig! Folglich dürfte sich niemand auf die Lichthupe des anderen verlassen, wenn diese nicht in einem Gefahrenmoment oder beim Überholen außerhalb der geschlossen Ortschaft benutzt wird. D.h. ein Vorrangeinräumen mit der Lichthupe wäre nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt und wenn was dabei passiert, haftet derjenige, der sich auf die Lichthupe des anderen verlässt. Unfug denkt jetzt sicher jeder von Euch – ich auch. Ohne die Lichthupe würde der Verkehr oftmals verkompliziert werden; ich stelle mir dabei vor, dass anstatt der Lichthupe die Hände benutzt werden und wild auf dem Motorrad oder im Pkw gestikuliert wird.
Zum Glück sehen die Gerichte das anders. Sie urteilen danach, wie die Lichthupe in der jeweiligen Situation zu verstehen ist. Bei einer Gefahr stellt dies kein Problem dar. Doch was ist, wenn man sich darüber streitet, ob eine Gefahr vorlag oder nicht?
In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) (Urteil vom 15.02.1977, VI ZR 71/76) wurde ein Pkw-Fahrer zum Schadenersatz verurteilt, nachdem er die Lichthupe gegenüber einer Fußgängerin benutzt hatte und diese die Lichthupe als Aufforderung zum Weitergehen verstanden hatte. Es kam zum Zusammenstoß zwischen Fußgängerin und PKW und schon ging der Streit los.
Der BGH sah in dem Lichtsignal ein Einräumen des Vorrangs und somit eine Aufforderung zum Überqueren der Fahrbahn. Das OLG Hamm (Urteil vom 26.01.1988, 2 U 217/87) bestätigt diese Rechtsprechung. Danach haftet derjenige, der in einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugschlange an einer Einmündung eine Lücke lässt und die Lichthupe betätigt, da er beim Wartepflichtigen den Eindruck erweckt, er verzichte auf die Vorfahrt um ihn einfädeln zu lassen. Letztendlich korrigierten unsere Gerichte mit den Urteilen das unzeitgemäße Gesetz, doch es ist nicht so, dass man sich 100-prozentig auf die Lichthupe des anderen verlassen kann. Man sollte immer vorsichtig sein, denn das Betätigen der Lichthupe durch den anderen Verkehrsteilnehmer muss man im Streitfall beweisen. Wer mit der Lichthupe als Warnsignal agiert muss zudem immer darauf gefasst sein, dass der andere sie als Einräumen des Vorrangs deutet und steht damit immer dem Risiko gegenüber eine Schuld an einem
Unfall zu bekommen. Bei einer unklaren Verkehrslage denkt also an diesen
Rechtstipp, bevor Ihr fleissig die Lichthupe betätigt.
Übrigens: das Betätigen der Lichthupe um jemanden zu grüßen oder um vor einer Radarkontrolle zu warnen stellt ein Ordnungswidrigkeit dar, die 10 Euro kostet.