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aus bma 9/10 – Rechtstipp

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Die Wirtschaft boomt, die Banken haben sich erholt und jetzt scheint es in der Versicherungswirtschaft Probleme zu geben. Eine Onlineversicherung hat offensichtlich so große finanzielle Probleme, dass sie die durch Unfälle entstandenen Schäden, egal ober Haftpflicht- oder Kaskoschäden nicht mehr ersetzen kann. Es geht umd die Ineas und LadyCarOnline Versicherung. Sie stehen derzeit unter Notverwaltung der holländischen Finanzaufsicht. Das heißt einfach gesagt, dass Geschädigte derzeit kein Geld bekommen. Jeder kann zwar seine Ansprüche anmelden, jedoch nicht erfolgreich durchsetzen. Hieran wird sich sicherlich auch nichts ändern. Was ist also zu tun, um doch noch an sein Geld zu kommen?

Es ist zu unterscheiden, ob man Geld als Unfallgegner von der Versicherung oder als Versicherungsnehmer von der Versicherung zu bekommen hat. Wer einen Kasko­schaden ersetzt bekommen möchte schaut komplett in die Röhre, denn den ersetzt einem nur die eigene Versicherung. Bei einem Haftpflichtschaden kann man Geld aus einem Entschädigungsfond bekommen. Das ist ein Fond der im Fall einer Versicherungspleite, einer Insolvenz oder bei einer ausländischen Versicherung einer ähnlichen Situation Gelder zur Verfügung stellt. Es besteht jedoch die Ausnahme, dass man aus dem Fond kein Geld bekommt, wenn man vom Halter, Fahrer, Eigentümer oder gar der eigenen Kaskoversicherung Geld bekommen kann. D.h. zunächst muss die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Nur wenn keine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, tritt der Fond ein. Zahlt die Kasko, werden aus dem Fond nur noch eine eventuelle Selbstbeteiligung, Nutzungsausfall, immaterieller Schaden, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten gezahlt. Auch der Schaden für die sogenannte Höherstufung der Versicherungsprämie aus der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist dann aus dem Fond zu erstatten. Der Fond deckt folglich ein erhebliches Risiko im Fall eines Unfalls und einer zahlungsunfähigen Haftpflichtversicherung leer auszugehen, ab.

Doch was ist mit dem Versicherungsnehmer einer solchen Versicherung, werdet Ihr Euch berechtigter Weise fragen. Der ist so richtig gelackmeiert. Zwar bleibt er auf dem Schaden des Geschädigten nicht sitzen, für den ja bekanntlich der Halter und Fahrer auch mit der Versicherung als Gesamtschuldner haften. Ihm bleibt aber auch beim Abschluss einer Teil- und Vollkaskoversicherung sein eigener Schaden. Wurde z.B. das Bike bei den o.g. Versicherungen Teilkasko versichert und dann gestohlen, wird der Diebstahlschaden aus dem Fond nicht ersetzt. Der Versicherte kann seine An­sprüche höchstens im Insolvenzverfahren der Versicherung anmelden, was jedoch in der Regel dazu führt, dass er leer ausgeht. Nicht anders sieht es bei der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung nach einem eigenverschuldeten Unfall aus. Keiner wird diesen Schaden trotz einer teuren Vollkaskoversicherung ersetzen.

Was ist zu tun, um solch unseriösen Machenschaften einen Strich durch die Rechnung zumachen und schnellstmöglich den Versicherungsvertrag, der ja noch weiter fortbesteht, zu beenden?

Zum Einen kann man unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Das wird Euch jedoch nicht weiterhelfen, denn dann zahlt Ihr bis zum Ende weiter ohne im Schadensfall etwas zu bekommen. Sinnvoll ist nur eine fristlose Kündigung des Versicherungsvertrages, die unser Bürgerliches Gesetzbuch beim Vorliegen eines wichtigen Grundes vorsieht. Die Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist ein solcher Grund. Ihr solltet folglich schnell handeln und den Vertrag fristlos schriftlich kündigen. Das Ganze am besten vorab per Telefax und anschließend per Post mit Einwurf/ Einschreiben. Besteht auf eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs und fordert die Versicherung auf, die zuviel gezahlte Prämie zurückzuzahlen, auch wenn dies nichts bringt. Kümmert Euch auch parallel um eine neue Versicherung, denn mit dem Zugang der Kündigung endet das Vertragsverhältnis, Ihr steht ohne Versicherung da und macht Euch sogar noch strafbar, wenn ihr weiterfahrt. Die Motorradhaftpflichtversicherung ist nämlich eine Pflichtversicherung.

Als Tipp kann ich allen nur eines mit auf dem Weg geben: Schaut Euch Euere potentielle Versicherung genau an. Wer denkt bei günstigen Onlineversicherungen sparen zu können, kann böse draufzahlen.

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