Paragraphaus bma 06/05

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Die schönste Jahreszeit hat begonnen und hoffentlich habt Ihr bereits im Winter den diesjährigen Motorradurlaub geplant und vorbereitet, so dass es jetzt bald losgehen kann. Wenn alle Vorbereitungen, wie die Inspektion des Motorrades und das Füllen der Urlaubskasse erledigt sind, heißt es rauf auf’s Motorrad und los geht’s. Drei Sachen sollte man sich jedoch neben dem Fotoapparat unbedingt noch in’s Staufach unter die Sitzbank legen: die Grüne Versicherungskarte, einen Europäischen Unfallbericht (in Deutsch und der jeweiligen Landessprache, erhältlich bei den KfZ-Versicherern) und einen Kugelschreiber.
Ich will hier nicht schwarz malen, jedoch sollte man gegen jedes Problem im Ausland gewappnet sein und – auch wenn es so gut wie nie vorkommt – sich über das Verhalten bei einem Unfall im Urlaubsland und über die dortigen Regeln informieren, da dort nicht immer alles wie in Deutschland abläuft. Ich möchte Euch ein paar Grundregeln mit auf die Fahrt geben, die Euch viel Ärger vom Hals halten können.
Grundsätzlich ist es auch im Ausland erforderlich nach einem Unfall die Unfallstelle abzusichern und Verletzte zu versorgen. Danach sollte unbedingt sofort die Polizei gerufen werden! In der Slowakei ist dies sogar Pflicht, in Tschechien hingegen nur bei Unfällen mit Verletzten und bei einem Sachschaden von mehr als 592 Euro. In Slowenien besteht die Gefahr, dass einem bis zur Gerichtsverhandlung der Pass abgenommen und die Ausreise damit unmöglich gemacht bzw. wesentlich erschwert wird. In Ungarn besteht z.B. die Besonderheit, dass der Unfallort nur mit Genehmigung der Polizei verlassen werden darf. Es muss folglich immer die Polizei gerufen werden. In Ländern wie Frankreich, Österreich, Belgien und Luxemburg erscheint die Polizei in der Regel hingegen nur bei Personenschäden. Schon die kleinste Verletzung kann einem da die nötige Aufnahme des Unfalls durch die Polizei bringen und so viel Ärger ersparen. Nach Erscheinen der Polizei sollte unbedingt der Unfallbericht ausgefüllt und eine Skizze vom Unfallort angefertigt werden. In Ländern wie Italien oder Frankreich sollte man nicht nur das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs aufschreiben, sondern zusätzlich noch die Daten von der an der Windschutzscheibe klebenden Versicherungsmarke notieren. Der Grund hierfür ist, dass man anhand der Nummernschilder in Italien und Frankreich nicht ohne weiteres die Versicherung und den Halter herausbekommt. Das Protokoll der Polizei sollte man unbedingt überprüfen und Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte richtig stellen. Besteht darauf, dass Eure Schilderung aufgenommen wird, auch wenn sich die Versicherung dagegen sträubt. Ihr dürft übrigens auch im Ausland keine Schuld eingestehen, da es ansonsten, wie auch in Deutschland, Ärger mit der Versicherung gibt, und diese die Deckung verweigert! Trefft auch keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung.
Ihr solltet, sofern die zuvor genannten Punkte erledigt sind, Euch unbedingt fachkundiger Hilfe bedienen und Euch über die Haftung und die Höhe der Ersatzpositionen informieren. Die Reparatursätze sind von Land zu Land unterschiedlich. Ihr solltet euch auch unbedingt darüber informieren, was in dem jeweiligen Land ersetzt wird. Dies ist besonders wichtig, da Ihr für den Fall der Reparatur in Deutschland nicht die Reparatursätze für Deutschland erstattet bekommt. Im schlechtesten Fall muss die Differenz zwischen den Reparaturkosten in Deutschland und dem Unfallland selbst getragen werden. In den meisten Fällen ist es jedoch besser, das Motorrad in Deutschland bei unseren Händlern reparieren zu lassen, da man wegen der Gewährleistung sonst immer wieder ins Ausland müsste. Nicht zu vergessen ist, dass der Unfall sofort der eigenen Versicherung gemeldet wird. Die neue 4. Kraftfahrzeugrichtlinie sieht vor, dass jede Versicherung in jedem Mitgliedsland der EU eine Auskunftsstelle und einen Regulierungsbeauftragten benennt. Informiert euch vor dem Unfall, an wen ihr euch im jeweiligen Land wenden müsst.
Es bleibt allen nur zu wünschen, dass Ihr unfallfrei durch den Urlaub kommt und – sofern es doch einmal schief läuft – einen kühlen Kopf bewahrt und die zuvor genannten Punkte systematisch erledigt.