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aus bma 5/09

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Jeder von uns ärgert sich, wenn er gerade etwas neu erworben hat und gleich eine Macke dran ist. Wenn man die Macke selbst zu vertreten hat, lässt sich das nur schwer ändern. Dann kann man sich nur damit abfinden oder erneut in die Börse greifen, um den Mangel beseitigen zu lassen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kann man ggf. auch seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, dann bleibt man allerdings auf der Selbstbeteiligung sitzen.

Wenn jemand anderes den Schaden verursacht hat, haftet entweder dessen Fahrzeughaftpflichtversicherung oder seine private Haftpflichtversicherung. Handelt es sich um einen geringen Schaden, wird das nach dessen Behebung nicht sonderlich stören. Wenn es sich allerdings um einen Unfallschaden handelt, kann das schon erhebliche Bauchschmerzen bereiten, wenn der Schaden nach einem Unfall bei einem neuen Motorrad lediglich repariert wird und man damit ein Unfallmotorrad hat.
Viele Leser wissen sicher nicht, dass sie sich unter bestimmten Umständen nicht nur mit einer Reparatur abspeisen lassen müssen, sondern ihnen zusätzlich ein sogenannter Anspruch auf eine Wertminderung oder gar auf ein neues Motorrad zusteht. Was man nicht weiß kann man auch nicht fordern und was man nicht fordert bekommt man freiwillig auch nicht. D.h. es kann sein, dass Ihr nach einem Unfall mit Eurem neuen Motorrad lediglich eine Reparatur erstattet bekommt und Euch noch Jahre später darüber ärgert, dass Ihr ein Unfallmotorrad habt. Um diesen Ärger zu verhindern und Euer Bikerherz zu beruhigen, widme ich dem Mai-bma dieses Thema.

Grundsätzlich soll man nach einem Unfall so dastehen bzw. so dahinfahren, als ob man keinen Schaden erlitten hat. Bei einem neuen bzw. fast neuen Motorrad hat die Rechtsprechung deshalb besondere Grundsätze aufgestellt, um dies auch zu gewährleisten. Das gilt, wenn ein Motorrad bis zu einem Monat alt ist, weniger als 1.000 bzw. max. 3.000 Kilometer auf dem Tacho hat und es sich nicht nur um geringfügige Schäden handelt. Da fragt Ihr natürlich: „Was sind geringfügige Schäden?“ Das ist ein ewiger Streitpunkt.
Grundsätzlich ist ein Schaden nicht geringfügig, wenn Teile beschädigt worden sind, die für die Sicherheit des Motorrades von Bedeutung sind und bei denen trotz Reparatur ein Unsicherheitsfaktor besteht. D.h. werden nur der Tank oder z.B. die Fußrasten beschädigt, handelt es sich um eine geringfügige Beschädigung. Werden allerdings der Rahmen oder die Gabel beschädigt, dann ist dies nicht mehr als geringfügig anzusehen. Streit besteht bei den Gerichten darüber, ob ein Schaden erheblich und damit nicht mehr geringfügig ist, wenn Lackarbeiten durchgeführt werden müssen.

Das OLG Oldenburg vertritt in einem Urteil aus dem Jahr 1997 die Ansicht, dass sämtliche Lackierarbeiten zur Abrechnung auf Neufahrzeugbasis berechtigen, da das Risiko einer Farbabweichung oder Farbveränderung bestehe. Das OLG Düsseldorf sieht das in einem Urteil aus diesem Jahr hingegen ganz anderes und hält selbst bei einem Austausch von lackierten Teilen einen geringfügigen Schaden nicht für gegeben. Das Urteil kann nicht überzeugen, da Farben von Anbauteilen nie zu 100% hinzubekommen sind, so dass ein Farbunterschied immer verbleibt.

Es ist aber auch so, dass wenn gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche für das Motorrad gefährdet sind, man einen Anspruch auf Ersatz des Wertes für das Neufahrzeug hat. Besteht hierüber Streit solltet Ihr zumindest den Unfallschädiger auffordern, eine Erklärung darüber abzugeben, dass er auch für die Gewährleistungs- und Garantieansprüche einsteht, wenn der Händler auf Grund des Unfalls diese nicht mehr übernehmen will und verweigert. Ihr solltet Euch das schriftlich von Euerem Händler geben lassen und dies bei der Versicherung dann einreichen.
Einen Abzug für die Nutzung bis zum Unfall muss man sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht gefallen lassen. Erst wenn das Motorrad mehr als 1.000 km gelaufen hat, ist ein solcher Abzug berechtigt.

Gebt auf Euer Neufahrzeug acht und lasst Euch nicht vorschnell über den Tisch ziehen. Dieses Thema bedarf erhöhter Aufmerksamkeit, denn Ihr werdet Euch auch Jahre nach einem Unfall immer noch über das Unfallmotorrad ärgern, wenn Ihr kein neues Motorrad durchgesetzt habt.

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