aus bma 03/05
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de
Beim Überqueren einer Ampel, im Amtsdeutsch auch manchmal Wechsellichtzeichenanlage genannt, denkt man manchmal ob die Ampel nicht bald auf gelb und dann auf rot umspringt und man noch rechtzeitig rüber kommt. Manche fahren vorsichtiger, wenn die Ampel schon länger grün zeigt und manche orientieren sich an der Fußgängerampel, die meistens vor der Ampel umspringt und einem damit schon andeutet, dass bald Anhalten angesagt ist. Doch was passiert eigentlich, wenn man doch mal bei rot über die Ampel fährt und was kostet der Spaß?
Grundsätzlich kostet jedes Überfahren einer Ampel bei rot Geld und Punkte im Verkehrszentralregister. Dauert die Rotphase der Ampel schon länger als 1 Sekunde, dann bekommt man sogar ein Fahrverbot von einem Monat. Aber der Reihe nach.
Jeder, der unter einer Sekunde noch die Ampelanlage passiert, wird nur mit einer Geldbuße von 50 Euro und 3 Punkten bestraft. Kommt es jedoch zu einer Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers, z.B. weil dieser in diesem Augenblick über eine Kreuzung wollte, dann erhöht sich die Buße auf 125 Euro, 4 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Das Gleiche gilt, wenn durch das Überfahren der roten Ampel ein Sachschaden entsteht. Dann darf man einen Monat zu Fuß gehen. Dauerte die Rotphase hingegen schon länger als eine Sekunde an und man fährt trotzdem rüber, kostet es 125 Euro, 4 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer gleichzeitigen Gefährdung eines Dritten oder einer Sachbeschädigung beträgt die Buße 200 Euro. Das sind alles Regelsätze und bei entsprechen den „Vorstrafen” kann die Regelbuße erhöht werden. Da fragt sich natürlich Jeder, wie die Bußgeldbehörde diese Überschreitungsdauer feststellt.
Die stationären Rotlichtanlagen verfügen über eine oder zwei Induktionsschleifen, die im Straßenbelag verlegt sind. Sie liegen zwischen der Haltelinie und den Ampelmasten. Diese Induktionsschleifen werden dann so eingestellt, dass ein Fotoapparat auslöst, wenn das Fahrzeug nach einer bestimmten Zeit die Induktionsschleife überfährt. Es kommt zu einem weiteren Foto, nachdem eine weitere Induktionsschleife überfahren wurde, um auch festzustellen, dass das Fahrzeug nicht nur versehentlich über die Induktionsschleife, sondern auch noch über die Kreuzung gefahren ist. Es gibt unterschiedliche Fehlerquellen dieser Anlagen. Zum einen kommen Fehlmessungen dadurch zustande, dass der Betroffene noch bei grün über die Haltelinie fährt, dann jedoch verkehrsbedingt anhalten muss, weil sich z.B. der Verkehr vor ihm staut. Schaltet die Ampel dann von gün über gelb auf rot, passiert solange nichts, wie der Betroffene auf der ersten Induktionsschleife stehen bleibt. Erst wenn er losfährt, z.B. weil sich der Stau vor ihm auflöst, werden das erste und das zweite Rotlichtfoto gemacht. In diesen Fällen liegt kein Rotlichtverstoß vor. Es kann jedoch auch zu Problemen mit der Berechnung der Rotlichtzeiten kommen, da zwischen dem Ansprechen der Induktionsschleife und dem Auslösen der ersten Aufnahme eine Auslösezeit von 0,01 bis 0,02 Sekunden liegt, die die Messung verfälschen kann. Es ist folglich ein Sicherheitsabschlag zu machen.
In den Jahren 1997 und 2000 kam es in Frankfurt und Freiburg zu verfälschten Messungen, da durch Straßenbahnstromversorgungsleitungen und durch elektronische Fehler im Messgerät bei Grünbeginn, anstatt bei Rotbeginn fehlerhafte Messungen durchgeführt wurden. Es lohnt sich folglich immer die Messunterlagen durchzusehen, um sie auf Fehler zu überprüfen.
Es ist jedoch auch möglich, dass Polizeibeamte einen Rotlichtverstoß beobachten und zur Anzeige bringen, ohne, dass ein Blitzkasten vorhanden ist. Das Oberlandegericht (OLG) Köln (Az.: 8 SS Owi 12/04, Urteil v. 07.09.2004) hat jedoch entschieden, dass allein auf Grund freier, gefühlsmäßiger Sekundenschätzung des Polizeibeamten ein Bußgeldbescheid nicht wirksam ist, da das menschliche Zeitgefühl in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet ist. Der Polizeibeamte muss richtig messen um die Rotlichtüberschreitung festzustellen.
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Kommentare
4 Kommentare zu “Rechtstipp – Rotlichtverstoß ohne Folgen”
Hallo,
İch bin eben über rot gefahren und es war auch schon länger rot. Kann man iwie für die ein Monat fahrverbot auch Geld zahlen, sodass man den Führerschein nicht abgeben kann?
Hallo mein Name ist Anna…
Ich hab mal eine Frage. ich bin vor kurzem über eine rote Ampel gefahren… Ich bin der Meinung das ich nicht mehr bremsen konnte… naja egal. Oben steht das wohl zweimal geblitzt wir… Sieht man das zweite Mal auch??? Bei mir war es dunkel und ich hab das blitzen sehen… Aber nur ein mal. 😥
hallo ich heise randolf.skoluda bin heute nachmittag am schmittstätter knoten ausversehen da ich nicht mer bremsen
konte bei rot über die kreutzung gefahren da ich ein kleines auto mit nur 25.kmh fahre es ist ein schwerbeschädigt fahrzeug neben mir stande auch noch die polizei die sagten
natürlich hätte ich noch bremsen können aber da hätte ich auf der kreutzung gestanden jetzt bekomme ich einen mahnbescheit
mit gelbuse wie hoch ist der angebliche verstos in euro
und wass kan ich tuen wen der bescheit eintrifft wiederspruch
einlegen habe aber keine rechtschutzversichrung da ich erst
seit diesen jahr das kleine auto fahre habe ich noch keine
abgeschlossen weil ich viele repparaturren am auto hatte
und sie beseitigen lassen muste damit ich überhaupt fahren
kan —-wer hat für mich einen oder mehrerer vorschläge
wie ich mich verhalten soll
danke für vorschläge randolf10
Hallo Randolf.
Rechtsberatung können wir hier nicht geben. Für Auskünfte kontaktiere einen Anwalt oder eine Rechtsberatung (z.B. über den ADAC).
Ein einfacher Rotlichverstoß kostet 90 Euro und 3 Punkte. Das Überfahren der Haltelinie hätte nur 10 Euro gekostet.
Viele Grüße, die bma-Red.