Nicht nur beim Motorradfahren kann man sich schnell ein Ticket einhandeln, auch beim Parken ist so einiges zu beachten damit die Politessen nicht abkassieren. Auch wenn oft ein Auge zugedrückt wird, Rechtssicherheit bedeutet das nicht…

 

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aus bma 3/13 – Rechtstipp

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Nicht nur das Fahren, sondern auch das Parken eines Motorrades stellt sich oftmals als nicht besonders einfach dar. Wer sein Motorrad auch auf öffentlichen Straßen oder Wegen abstellen möchte, muss hierfür selbstverständlich die Regeln der Straßenverkehrsordnung beachten.

Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Motorrad überall dort, wo das Zeichen 314, dass ist das Zeichen für den Parkplatz, steht, auch geparkt werden darf. Die Dauer und die Fahrzeugart, aber auch bestimmte Benutzer können durch ein Zusatzschild beschränkt werden. Dies ist sicherlich jedem bekannt, doch oftmals gibt es von diesen Parkplätzen, die meist kostenlos sind, nicht genügend. Dann muss die Überlegung angestellt werden, ob man sein Motorrad auch auf den Gehwegen parken darf. Das Verkehrszeichen 315, ihr kennt es sicherlich alle, es ist ein blaues Schild mit einem „P“ oben und einem Pkw, der zur Hälfte auf einem Gehweg steht, erlaubt das Parken auf Gehwegen. Bei so einer Konstellation steht dem Abstellen des Motorrades im linken Bereich des Gehweges nichts mehr entgegen. Ansonsten besteht generell ein Parkverbot auf Gehwegen!

Es gibt aber auch Parkmöglichkeiten, bei denen man zunächst einen Parkschein ziehen muss und dann dort parken darf. Für Motorräder besteht keinerlei Ausnahme hiervon, das heißt, auch Motorradfahrer müssen einen Parkschein erwerben. Der Parkschein muss dann deutlich sichtbar am Motorrad angebracht werden. Das ist nicht immer einfach, doch ein kleiner Klebestreifen ermöglicht das Anbringen am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Geht der Parkschein trotzdem verloren, so steht man sicherlich vor dem Problem, dass wenn einem das Parken ohne den erforderlichen Parkschein vorgeworfen wird, man den Beweis erbringen muss, zuvor einen Parkschein gelöst zu haben. Man sollte hierfür den Kontrollabschnitt des Parkscheines aufheben.

Nichts anderes gilt, wenn man eine Parkscheibe benötigt. Auch diese muss deutlich sichtbar am Motorrad angebracht sein. Allein ein handgeschriebener Zettel wird hierfür nicht ausreichen und von den meisten Ordnungshütern nicht akzeptiert.
Weil es mit den Parkplätzen in der Innenstadt besonders knapp wird, kann man auch auf Parkhäuser zurückgreifen. Grundsätzlich kann auch ein Motorrad dort abgestellt werden. Einzig und allein wenn vor dem Parkhaus ein Verbotsschild für Motorräder angebracht ist, ist dies zu unterlassen. In vielen Parkhäusern gibt es aber mittlerweile schon Motorradstellplätze und eventuell sogar Schließfächer für die Schutzbekleidung.

Grundsätzlich muss beim Abstellen eines Motorrades immer bedacht werden, dass auch bei einem falsch geparkten Motorrad ein Verwarngeld oder ein Bußgeld ins Haus flattern kann. Die einzelnen Bundesländer und auch die einzelnen Städte der Bundesländer handhaben eine Verfolgung völlig unterschiedlich. Es gibt eine Reihe von Städten die das Parken auf Gehwegen ahnden. Es gibt auch eine Reihe von Städten die einen Parkschein am Motorrad sehen möchten, wenn man es dort abstellt.
Erwähnenswert ist, dass es auch Aktionen von Motorradfahrern gab, bei denen sämtliche Pkw-Parkplätze in der Innenstadt durch Motorräder belegt wurden, was wiederum dazu führte, dass sich die Pkw-Fahrer fürchterlich aufregten. Unter anderem gab es so eine Aktion auch schon in Bremen. Da allerdings in Bremen sehr viele Polizeibeamte beruflich wie auch privat Motorrad fahren, ist es nicht ausgeschlossen, dass diese ein Abstellen des Motorrades auf einem Gehweg nicht ahnden. Wer es dennoch tut, muss sich immer vor Augen halten, dass die Benutzung des Gehweges als Fahrbahn mit einer Geldbuße in Höhe von  5 Euro und das unzulässige Parken auf Gehwegen mit einer Geldbuße ab 15 Euro, wobei sich je nach einer Behinderung oder bei einer erheblichen Dauer die Geldbuße auch noch erhöht, geahndet wird.

Ich kann euch nur raten, die Straßenverkehrsordnung und die Beschilderung zu beachten und sofern es zu Unsicherheiten kommen sollte, die Ordnungshüter anzusprechen, bevor ihr gleich ein Ordnungsgeld riskiert. In vielen Städten wird das Ganze jedoch nicht zu eng gesehen. Hierüber sollte man sich aber vor dem Abstellen erkundigen. Im Handel gibt es übrigens auch für Motorräder abschließbare Parkscheiben, damit ihr euch nicht nach jedem Besuch einer Stadt eine neue Parkscheibe kaufen müsst.

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