Mit Geschwindigkeitskontrollen bessern Gemeinden ihren Etat gerne auf. Nicht immer nur an Gefahrenstellen, oft fühlt man sich abgezockt. Speziell bei Messungen mit dem PoliScan sollte man sehr aufmerksam sein, wie Rechtsanwalt Jan Schweers erläutert…

 

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aus bma 8/12 – Rechtstipp

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Durch unsere Regierung veranlasste Geschwindigkeitsmessungen nehmen immer mehr zu. Kaum habe ich den Gerichtssaal nach einer Bußgeldverhandlung verlassen, stürmen die Messbeamten zu neuen Einsätzen. Offensichtlich sind unsere Straßen nicht sicher genug, so dass an Gefahrenstellen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit überprüft werden muss. Dies ist wohl eher eine Vermutung der Messbeamten. Ich hingegen tippe eher auf die latente Geldnot der Regierung, die immer wieder nach neuen Einnahmequellen sucht. Sind es gestern noch die Auslandsanleger gewesen, folgen nunmehr wieder mal die Straßenverkehrsteilnehmer. Dies ist aber nur eine Vermutung, die es nicht zu verallgemeinern gilt. Wenn die Höchstgeschwindigkeit auf ganzen Autobahnabschnitten auf geringe Geschwindigkeiten zur Sicherheit begrenzt wird, kann dies doch nur der Sicherheit dienen…

Spaß beiseite. Ich will mich in der Augustausgabe des bma mit einem Messgerät befassen, das in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik stand und irgendwie auch zukünftig wohl bleibt. Das liegt daran, dass auch Experten dieses Messgerät und dessen Messwertbildung nicht nachvollziehen können. Doch was niemand nachvollziehen kann, kann auch niemand für ordnungsgemäß arbeitend befinden.

Das Lasermessgerät PoliScan Speed des Herstellers VITRONIC wurde in der Vergangenheit immer wieder hart angegangen, da dieses Gerät die tatsächliche Bildaufnahme erst zeitlich verzögert nach der Bildung des Messwertes und damit nach der Erfassung der Geschwindigkeit vornimmt. Es kam in der Vergangenheit dazu, dass die Möglichkeit bestand, dass während der zeitlichen Verzögerung das gemessene Fahrzeug bereits aus der Fotoposition gefahren ist und ein nachfolgendes Fahrzeug auf dem Foto festgehalten wurde. Der Hersteller des Gerätes hat an der Technik gearbeitet und die Problematik der verspäteten Kamaraauslösung mit einer neuen Software versucht zu beseitigen. So wurde es zumindest präsentiert. Ein in Bremen renommierter Sachverständiger sieht das jedoch ganz anders und hält die Ursache der verspäteten Kameraauslösung nicht für beseitigt, sondern nur die Überwachung des Verschlusszeitpunktes des Lasermessgerätes für modifiziert.

Offensichtlich ist das Gerät und dessen Technik nicht sicher, da die Bildung des Messwertes nicht verstanden bzw. nachvollzogen werden kann. Das Gerät ist immer noch kritisch zu hinterfragen, da verspätete Kameraauslösungen nicht ausgeschlossen werden können.

Ihr solltet folglich bei Messungen mit diesem Gerät immer die Messreihe überprüfen (lassen), da anhand der Messreihe Unregelmäßigkeiten festgestellt werden können. Dies kann meiner Ansicht nach in der Zukunft nur dazu führen, dass Messgeräte die nicht hundertprozentig sicher sind, auf unseren Straßen nicht eingesetzt werden dürfen. Was hilft einem die tollste Technik, wenn niemand sie versteht? Nur was wir verstehen, dürfen wir benutzen. Alles andere würde dazu führen, dass auch Messungen zu einer Verurteilung wegen einer „Geschwindigkeitsüberschreitung“ führen würden, die wir technisch nicht nachvollziehen können. Das kann kaum angehen, denn wenn eine Messung oder ein Messvorgang nicht durch einen Sachverständigen nachvollzogen werden kann, müssen wird die Finger davon lassen. Wir fahren schließlich auch keine Gefährte bei denen wir nicht wissen wie sich das Drehen am Gasgriff auswirkt.

Ich wünsche euch, mit diesem Gerät nicht in Berührung zu kommen und wenn das doch mal der Fall sein sollte, es kritisch zu hinterfragen!

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