Wird einem die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen, gibt es wenig Spielraum die Fahrerlaubnis behalten zu können. Warum man nicht tatenlos warten sollte, beschreibt RA Jan Schweers …

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aus Kradblatt 5/15 – Rechtstipp

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Harte Drogen und ihre Folgen …

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass harte Drogen in den letzten Jahren zusehends an Bedeutung gewonnen haben. Vermehrt kommt es im Straßenverkehr zu Auffälligkeiten nach der Einnahme von harten Drogen. Ihr werdet euch sicherlich fragen, was denn harte Drogen sind. Ich könnte jetzt alle Drogen aufzählen, die dazu gehören, ich kann es mir aber auch einfach machen. Harte Drogen sind alle Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes außer Cannabis und seine Zubereitungen. Wer es genau wissen möchte, schaut sich Anlage I bis III im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln an (siehe www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/).

Werden harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers festgestellt und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen, gibt es wenig Spielraum die Fahrerlaubnis behalten zu können. In der Regel wird die zuständige Führerscheinbehörde, nachdem sie Kenntnis über den Drogenkonsum erlangt hat, die Fahrerlaubnis entziehen.

Das Oberverwaltungsgericht Thüringen (Beschluss vom 09.07.2014, Az.: 2 EO 589/13) hatte in zweiter Instanz über einen Eilantrag zu entscheiden. Bei einem Straßenverkehrsteilnehmer war nach einem Unfall der Einfluss harter Drogen festgestellt worden. Die Führerscheinstelle hatte die Fahrerlaubnis entzogen aber die erste Instanz hatte ihm zunächst die Fahrerlaubnis wieder zugesprochen.

Die Fahrerlaubnisbehörde zog vor das Oberverwaltungsgericht, da sie damit nicht einverstanden war. Das Oberverwaltungsgericht befand, dass die Einnahme harter Drogen immer zu einer Annahme der fehlenden Fahreignung führt, da bei harten Drogen von einer erheblich höheren Toxizität und einem größeren Suchtpotential auszugehen ist. Die Behörde hat nicht einmal ein Ermessen, wie das Gericht entschied. Die Behörde muss die Fahrerlaubnis entziehen. Der Betroffene kann sich nur dann retten und erfolgreich seine Fahrerlaubnis behalten, wenn er zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides oder Widerspruchsbescheides der Behörde nachweist, dass er über einen längeren Zeitraum keine Drogen mehr zu sich genommen hat. Das erfolgt über einen sogenannten Abstinenznachweis. D.h. der Betroffene muss im Rahmen eines Drogenkontrollprogramms seine Drogenabstinenz dokumentieren.

Hierfür wird man in einem halben Jahr insgesamt viermal, in einem ganzen Jahr insgesamt sechsmal unvorhergesehen zur Urinabgabe eingeladen. Es ist auch möglich, dies über die Analyse der Haare vorzunehmen.
Das wird in den meisten Fällen aber sehr schwer, da zwischen der Feststellung und der Entziehung der Fahrerlaubnis meistens nur wenige Wochen bzw. mit etwas Glück Monate vergehen. Wer also mit der Führerscheinbehörde in Konflikt gerät, sollte sich unverzüglich von einem Verkehrspsychologen beraten lassen und mit einem Abstinenznachweis beginnen. Dieser muss über ein Jahr erbracht werden. Mit etwas Glück kann man den Nachweis erbringen. Ist dies der Fall muss man den nachhaltigen Einstellungswandel durch ein medizinisch psychologisches Gutachten (MPU) noch bestätigen.

Ein Weg, der langwierig ist, denn vor Ablauf eines Jahres und Nachweis der Abstinenz wird man bei den meisten Gerichten wenig Erfolg haben, seine Fahr­erlaubnis wiederzubekommen. Wenn die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen wurde, muss man sich beeilen, die Abstinenznachweise zu erbringen. Das heißt so schnell wie möglich damit beginnen und gucken bzw. daran arbeiten, dass man die Nachweise vor der Entziehung der Fahrerlaubnis zusammen hat.

Insgesamt ein Wettlauf mit der Zeit, denn keiner weiß, wann die Führerscheinbehörde tätig wird und die Fahr­erlaubnis entzieht. Ich kann jedem nur raten nach einer Drogenauffälligkeit nicht nur abzuwarten was passiert, sondern sich zu informieren und aktiv zu beginnen den Abstinenznachweis zu erbringen. Macht man hingegen nichts, kann es auch noch sein, dass einen die Vergangenheit nach Jahren einholt, wenn die Behörde die Fahr­erlaubnis einzieht, obwohl man mit dem Drogenthema bereits vollständig abgeschlossen hat, dies aber nicht nachweisen kann.

Ein heikles Thema denn jeder vierte Erwachsene (26,5 %) im Alter von 18 bis 64 Jahren hat schon einmal eine illegale Droge probiert. Lasst am besten also lieber ganz die Finger von Drogen!