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aus bma 02/10

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Für viele Motorradfahrer ist die Anschaffung oder der Aufbau eines Oldtimers ein reizvolles Ziel. Eine tolle Sache wenn man sich vorstellt, dass man sich „sein” Motorrad selber aufbaut oder gar Oldtimer sammelt. Als Oldtimer gilt dabei alles, was mehr als 30 Jahre auf dem Buckel hat, ein Youngtimer dagegen ist mindestens 20 Jahre alt.

Da fragt Ihr Euch, was für Risiken gehe ich beim Oldtimerkauf ein und kann ich diese eventuell minimieren?

Grundsätzlich muss man sagen, dass zunächst jeder um die Problematik eines Oldtimers Bescheid weiß. Oldtimer entsprechen nicht dem Stand der Technik, haben bereits eine lange Geschichte hinter sich und sind oftmals erheblich verschlissen. Man hat folglich zunächst Kenntnis davon, dass auf einen viele Mängel warten. Das führt dazu, dass man wegen dieser bekannten Mängel keine Rechte herleiten kann, wenn man einen Oldtimer erwirbt. Im § 442 des BGB steht, das die Rechte eines Käufers ausgeschlossen sind, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Der Käufer kann nur Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, wenn dieser ihn arglistig täuscht oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Was kann man also erwarten? Bei der Angabe (z.B.), dass sich in dem Oldtimer ein Austauschmotor befindet, kann man nach der Rechtsprechung bei einem Oldtimerkauf nur erwarten, dass es sich um einen generalüberholten Motor handelt und nicht um einen neuen Motor ohne Laufleistung. Wird ein Oldtimer als fahrbereit verkauft, darf man zumindest davon ausgehen, dass Rostschäden nicht drei Monate nach dem Kauf zu einem Riss im Rahmen führen. Wer einen Oldtimer mit einer Erklärung im Kaufvertrag erwirbt, dass dieser in einem verkehrssicheren Zustand sei, kann den Verkäufer darauf festnageln wenn der Oldtimer dann doch nicht verkehrssicher ist, weil z.B. die Lichtanlage wegen defekter Kabel nicht funktioniert. Wer einen Oldtimer im restaurierten Zustand oder mit einer Zustandsnote 1-2 erwirbt, kann hieraus auch Rechte herleiten. Wenn diese Angaben nicht zutreffen, muss der Verkäufer hierfür gerade stehen.

Ihr fragt Euch jetzt sicherlich, was es damit auf sich hat, dass Händler die Gewährleistung nicht mehr ausschließen können und für Mängel uneingeschränkt haften. Das stimmt dem Grunde nach schon, jedoch muss man genau unterscheiden, was für ein Fahrzeug der Käufer erwirbt. Der Händler kann nämlich nicht für den normalen Verschleiß eines 30 Jahre alten Motorrades haften, wenn er sich hierzu nicht gesondert bereit erklärt. D.h. für alles, was in 30 Jahren als normaler Verschleiß anzusehen ist, muss der Händler keine Haftung übernehmen.

Bei Oldtimern muss immer genau geschaut werden wie das Fahrzeug angeboten wird und was der Interessent hierunter verstehen kann. Bei Internetauktionen ist bei der Beschreibung des Oldtimers besondere Vorsicht geboten, da der Interessent das Motorrad vor dem Erwerb nicht begutachtet. Beschreibt der Verkäufer den Oldtimer als „in einem sehr guten Zustand”, dann wird er sich darauf festnageln lassen und dafür haften müssen, wenn der Oldtimer nicht im Zustand 1-2 ist. Bei einer Kleinanzeige und einer anschließenden Besichtigung ist dies sicherlich anders zu bewerten, wenn Mängel oder Schäden offensichtlich für den Interessenten zu erkennen sind.

Ich kann nur raten sich auch bei Oldtimerverkäufen nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen und den Zustand des Oldtimers realistisch zu beschreiben. Um Ärger zu vermeiden, sollten die Einzelheiten des Verkaufsgespräches und der Zustand besonders bei Oldtimerkäufen schriftlich in einem Kaufvertrag festgehalten werden. Dies vermeidet nachträglichen Ärger und wenn es nach dem Kauf zu Diskussionen kommt, kann schnell nachgeschaut werden, was die Grundlage des Kaufvertrages war. Bei Youngtimern sind diese Grundsätze entsprechend anzuwenden. Es ist auch sinnvoll, vor dem Kauf eines wertvollen Oldtimers dessen Wert und Zustand durch einen Sachverständigen bestimmen zu lassen. Dies minimiert Risiken. Oldtimer sind eine wirklich interessante Anschaffung. Ihr solltet Euch bloß immer vor Augen halten, dass bei diesen interessanten Zweirädern, nicht anders als auch bei uns, der Zahn der Zeit seine Spuren hinterlässt, wenn man sie nicht regelmäßig wieder beseitigt.

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