Paragraphaus bma 10/06

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Ein jeder von uns ist sich wohl darüber bewusst, dass Veränderungen am Motorrad nicht immer von unseren Gesetzeshütern ohne weiteres hingenommen werden. Im Fernsehen laufen oft genug Reportagen über Motorradfahrer, die zur Beendigung ihrer Ausfahrt gezwungen werden, weil die Betriebserlaubnis vom Motorrad erloschen ist.
Es gibt eine Vielzahl von Fällen, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn das Motorrad länger als 18 Monate abgemeldet war, die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis wegen eines trotz wiederholter Aufforderung nicht behobenen Mangels entzieht, technische Änderungen nicht richtig vorgenommen werden und zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führen (z.B. Austausch des Luft-Ansaugtrichters und dadurch bedingte Veränderung des Abgas- und Geräuschverhaltens). Da gibt es auch den Fall, dass die erforderliche Änderungsabnahme nicht unverzüglich durchgeführt wird. D.h. es liegt eine Genehmigung oder ein Teilegutachten für das eingebaute Teil vor, das eingebaute Teil muss jedoch noch abgenommen werden, indem sich ein Sachverständiger die ganze Sache anguckt und für in Ordnung befindet.
Bevor ihr etwas kauft oder anbaut bzw. einbaut, solltet ihr euch beim Händler oder in den entsprechenden Unterlagen erkundigen, ob ihr bestimmte Formvorschriften beachten müsst. Wenn ihr trotzdem das Motorrad im Straßenverkehr benutzt, kostet das eine Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg. Das Motorrad kann aber auch von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn diese Maßnahmen verhältnismäßig sind. Zudem kann sich bei einem Unfall die eigene Versicherung Geld bei euch zurückholen, da ihr ohne Betriebserlaubnis auf der Straße gefahren seid. Der häufigste Grund, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist die Veränderung der Auspuffanlage. Wird der Auspuff zur Leistungsänderung verändert, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn ihr also den Auspuff ausräumt, kürzt oder sonst irgendwie verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall gibt es auch keinerlei Möglichkeit sich herauszuwinden.
Was ist jedoch, wenn der Auspuff, wie auch sein Fahrer, lediglich altersschwach wird und sich nach und nach auflöst? Ein Motorradfahrer musste sich mit diesem Problem vor zwei Instanzen unserer Gerichte rumplagen. Am Auspuff seines Motorrades hatten sich die Querbleche gelöst. Dazu beigetragen hatte der Motorradfahrer jedoch nicht. Die Ordnungshüter sahen dies als Änderung des Schalldämpfers an und brachten den Vorgang zur Anzeige. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 21.08.2006, Az. 1 Ss 30/05) sah die Sache jedoch anders als unsere Ordnungshüter und das erstentscheidende Gericht und sprach den Motorradfahrer „frei”, d.h. er musste keine Geldbuße zahlen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass eine Betriebserlaubnis dann nicht erlösche, wenn Querbleche im Schalldämpfer durch Verschleiß, Korrosion und starken Gebrauch abgefallen seien. Die Betriebserlaubnis kann nur dann erlöschen, wenn eine Veränderung willentlich, d.h. absichtlich, vorgenommen wird. Dies muss einem aber auch nachgewiesen werden.
Versteht den Artikel jetzt aber bitte nicht als Freifahrtschein, um mit einem defekten Auspuff durch die Gegend zu fahren! Das Fahren mit einem defektem Schalldämpfer kostet eine Geldbuße von 20 Euro – allerdings ohne Punkte.

—-

Nachtrag vom 12.6.2013

Rennleitung 110 informiert:
Ohne dB-Killer erlischt Betriebserlaubnis!

Die Rennleitung 110 – das privat initiierte Präventionsprojekt sportlich-motorradfahrender Polizeibeamter – weist zur Sommer-Saison noch mal ausdrücklich auf die dB-Killer-Problematik hin:

Kaum ein Thema wird motorradbezogen so oft diskutiert, wie die Rechtsfolgen des „Fahrens ohne db-Killer”. In den letzten Jahren hat sich in diesem Bereich einiges etabliert und entsprechend verbreitet, was an Uneinheitlichkeit nicht im Sinne des Erfinders (des Gesetzgebers war). Wir versuchen es kurz zum besseren Verständnis darzustellen:
Manipulative Veränderungen an der Abgasanlage, sprich verändertes Emissionsverhalten („Lautstärke”) sind ein Bestandteil, der dazu führt, dass die Betriebserlaubnis (kurz „BE”) eines Fahrzeuges erlischt! Andere Beispiele wären Veränderungen an Motor, Fahrwerk, wesentlichen lichttechnischen Einrichtungen. Bis 2007 war das „Erlöschen der Betriebserlaubnis” eine klare Sache. Die Erinnerung mag täuschen, aber es dürfte sich schon immer im Bereich der 120 Mark (die gab es mal!) und 3 Punkte in Flensburg bewegt haben. 2007 kam es dann zu einer „Harmonisierung im EU-Recht” – so nennt man das, wenn man etwas ändert was eigentlich immer funktioniert hat, bis es nicht mehr funktioniert – und dabei kam es von der Umstellung der StVZO auf teilweise FZV zu einem Versäumnis, wobei das Erlöschen der BE aus dem Bußgeldkatalog verschwand.
Die Folge war eine Rechtslücke, die zum Ergebnis hatte, dass ein fehlender db-Eater lediglich eine „Unvorschriftsmäßige Ausrüstung” war = 25 Euro Verwarngeld! Nun geht der Bußgeldkatalog immer von Fahrlässigkeit aus. Oftmals lässt sich aber, gerade beim Entfernten db-Eater, -Killer oder sonstigem, der Vorsatz leicht begründen, der zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führt. Damit war man dann wieder im Anzeigenbereich, bei 50 Euro und 1 Punkt.
Ganz findig waren die Behörden in Bayern, da wurde ein so genannter „atypischer Fall” angenommen und alleine darum schon das Bußgeld verdoppelt und bei Vorsatz dann nochmals verdoppelt. Somit kam man gerne auf 100 Euro und 3 Punkte in Flensburg.

In Rheinland-Pfalz gab es „Gefährdungsaspekte” in anderen Teilen der Republik argumentierte man mit „fehlender Zulassung”, da die BE Voraussetzung einer Zulassung ist. Letztlich untragbare Zustände. 
Db-Eater verschwanden reihenweise aus den Endtöpfen, denn es war ja plötzlich vermeindlich günstig. Kam man aber an den Falschen, ging es bis zur Untersagung der Weiterfahrt, Sicherstellung, Begutachtung – mit immensen Kosten. Alles aber nicht einheitlich.
Es hat nur knapp 6 Jahre gedauert, bis der Gesetzgeber hier Abhilfe geschaffen hat. 
Zum 1.6.2013 trat das Erlöschen der BE wieder in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und zwar im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter bzw. 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges. Alles, wie beschrieben, bei Fahrlässigkeit. Kommt der Vorsatz hinzu…
Erlöschen der BE ist in diesem Fall mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder der Umwelt verbunden. Verkehrssicherheit ist sicher eher ein Thema für Fahrwerk und Bremsen, Lenkung etc. aber das es beim Begriff „Umwelt” ganz direkt um Lärm geht, sollte eigentlich jedem klar sein.
Einige Rechtstheoretiker haben da bereits Bedenken und darum gibt es auch ein einfaches Erlöschen der BE, welches diese Qualifizierung nicht voraussetzt. Da ist man dann in jedem Fall bei 50 Euro und 1 Punkt – als Einstieg. Mit Vorsatz… siehe oben.
Nochmal deutlich: Erlöschen der BE ist gegeben, wenn der db-Eater entfernt ist. Dieses Bauteil ist Teil der BE, die das Zubehörteil im Idealfall hat. Ohne Eater, keine BE. Wie sich das Geräusch tatsächlich verändert ist dabei zweitrangig! I.d.R. wird es lauter werden. Wird es deutlich lauter, wird niemand ein Problem mit der Feststellung der Beeinträchtigung der Umwelt haben. Dann wird es teuer. Besonders dann, wenn der Kontrollbeamte die Sache beweiskräftig dokumentieren möchte. Da kommt man dann nämlich um ein Gutachten, wenigstens zur Fahrgeräuschmessung, nicht herum. Denn die ist dann einzig entscheidend, nicht überall durchführbar und darum mit einer Sicherstellung und weiteren Kosten verbunden.

Ihr seht also – die Möglichkeiten sind nach wie vor manigfaltig. Die 25 Euro Verwarnung dürften aber fast immer der Vergangenheit angehören.

Je mehr das Thema „Motorradlärm” in die öffentliche Diskussion gerät, desto stärker werden auch die konsequente Ahndung und die Kontrollen. Es lohnt also wirklich nicht. Lasst den Killer drin – ungekürzt oder sonst wie manipuliert. Lasst eure Klappensteuerung wie sie sein soll und haltet euch mit hohen Drehzahlen zurück. Es ist letztlich im eigenen Interesse und Lautstärke macht euch nicht zu besseren Fahrern. Entgegen der teilweise herrschenden Meinung rettet es auch keine Leben.

Aktuelle Infos zur Rennleitung 110 gibt es online unter www.rennleitung-110.de und bei Facebook. Telefonisch ist die Rennleitung unter 01577-6206858 zu erreichen.