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aus Kradblatt 11/14 – Rechtstipp

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Die HIS-Datenbank der Versicherungen…

 

Überall werden heutzutage unsere Daten gesammelt. Daten bringen Geld, können aber auch dazu führen, dass man weniger Geld ausgibt.

Viele von euch haben vielleicht schon einmal von der so genannten HIS-Datenbank gehört oder wurden sogar in diese eingetragen. Das Hinweis- und Informationssystem, kurz „HIS“, wird seit 2011 von der Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betrieben. Das HIS dient der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch sowie der einhergehenden Risikoprüfung. Man könnte vereinfachend von der „Schufa für Versicherungen“ sprechen.

An das HIS werden von verschiedenen Versicherern, egal ob Kfz-Haftpflicht, Hausrat-, oder Rechtsschutzversicherung, Sachverhalte wie atypische Schadenshäufigkeiten, besondere Schadensfolgen, erschwerte Risiken und/oder Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall gemeldet. So kann es durchaus dazu kommen, dass Betroffene nach einer erfolgreichen Schadensregulierung, vor allem in Verkehrsunfallangelegenheiten, Post von der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erhalten, in der ihnen mitgeteilt wird, dass die Daten zum Fahrzeug, Kennzeichen und Fahrzeugidentifizierungsnummer an das HIS übermittelt wurden, weil zuvor der Schaden auf Basis eines Gutachtens/Kostenvoranschlages fiktiv abgerechnet wurde. Der Zweck der Meldung im Fall von fiktiver Abrechnungen ist in erster Linie, dass beschädigte Fahrzeuge nicht mehrfach als Versicherungsfall gemeldet werden.

Das beschädigte Fahrzeug wird hierfür nach einem Schaden in die Datei eingetragen und solange dort geführt, bis der Schaden nachweisbar behoben wurde. Hatte ein Motorrad z.B. einen Heckschaden nach einem Unfall, wird dieser Schaden und vor allem sein Umfang in die Datei eingetragen. Kommt es dann zu einem weiteren Schaden an dem Motorrad, wird jede Versicherung zunächst in die HIS-Datenbank gucken, um zu überprüfen, ob das Motorrad nicht einen Vorschaden hat, der bisher nicht repariert wurde. Ist das der Fall, gibt es zunächst kein Geld, da der Neuschaden eventuell nicht zu einer Schadensvergrößerung geführt hat.

Die HIS-Datei ist keine „schwarze Liste“ oder sogar Betrügerdatei. Eine Meldung im HIS führt auch nicht dazu, dass der Betroffene keinen neuen Versicherungsvertrag mehr erhält. Vielmehr soll ein HIS-Eintrag für den Sachbearbeiter ein Signal sein, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu untersuchen. Die Daten werden folglich offiziell für ganz legale Vorgänge benutzt. Ihr seid also automatisch in dieser Datei. Was ist aber, wenn man mit dem Eintrag ins HIS nicht einverstanden ist?

Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Pforzheim (Urteil vom 03.02.2014. Az. 3 C 368/13) auseinandergesetzt. Im vorliegenden Fall klagte eine Geschädigte gegen die Einmeldung ihrer Daten in das HIS und begründete ihre Klage damit, dass durch die Datenweitergabe ungerechtfertigt in ihr Recht auf Selbstbestimmung eingegriffen werde. Der regulierende Versicherer hatte zuvor nämlich Daten zum Fahrzeug wie Kfz-Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer und die Schadensart an das HIS übermittelt.

Das Amtsgericht wies die Klage auf Löschung ab, da kein Anspruch auf Löschung der Daten bestehe. Ein Anspruch auf Löschung ergebe sich aus § 1004 BGB. Die Klägerin konnte jedoch nicht zur Überzeugung des Gerichts hinreichend vortragen, woraus sich die Rechtswidrigkeit des Anspruchs ergeben soll. Ein Löschungsanspruch kam im vorliegenden Fall auch nicht aus § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Betracht, da der Versicherer lediglich fahrzeugbezogene Daten übermittelte, die vom Schutzzwecke des BDSG nicht umfasst sind. Auch das LG Kassel hat mit Urteil vom 25.02.2014 (Az.1 S 172/1) entschieden, dass ein Geschädigter, der Ansprüche aus einem Unfall geltend gemacht hat, keinen Anspruch auf Löschung aus dem HIS hat. Die Versicherungswirtschaft habe ein berechtigtes Interesse, Betrügereien durch Mehrfachabrechnung bei fiktiver Schadensabrechnung zu verhindern. Damit ist nach Ansicht des Gerichts die Speicherung von Kfz-Kennzeichen und der Fahrzeug-Identifikationsnummer, wie auch in unserem ersten Fall, im HIS bei fiktiver Schadensabrechnung nach einem Unfall zulässig.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob auch die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof diese Ansicht teilen. Ich kann nur allen raten nach einem Unfall darauf hinzuwirken, dass man aus der Datei ausgetragen wird, indem man zumindest den Nachweis erbringt, dass der Schaden vollständig sach- und fachgerecht beseitigt wurde. Dann hat der Unfalleintrag in der HIS Datei nichts mehr zu suchen.