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aus Kradblatt 3/14 – Rechtstipp
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

 

Blitzer: Messung bei Fahrbahnschäden möglicherweise fehlerhaft

Der März bringt nicht nur den Frühling mit sich, sondern glücklicherweise auch wieder die ersten genussvollen Fahrten mit dem Bike. Einige Bundesländer haben oder wollen in diesem Jahr die Anzahl der Geschwindigkeitsmessanlagen erhöhen, um, wie es so schön heißt, Unfallprävention zu betreiben.

Unfallprävention kann in erster Linie, besonders für uns Motorradfahrer, durch die Behebung von Straßenschäden betrieben werden. Wer schon einmal auf einer schlecht asphaltierten Straße zu Fall gekommen ist, weiß wie wichtig die Qualität des Straßenbelages ist. Das scheint den Behörden aber egal zu sein, obwohl die Einnahmen durch die Geschwindigkeitsmessungen weiter zunehmen. Doch offensichtlich gehen diese Einnahmen nicht in die Sanierung der maroden Straßen. Wenn es nach mir ginge, würde man Kraftfahrtsteuern und Bußgelder nicht mehr für sachfremde Investitionen ausgeben, sondern den Verkehrsteilnehmern zugute kommen lassen. Mit dieser Ansicht stehe ich nicht alleine da, denn viele Verkehrsteilnehmer denken so. Offensichtlich aber nicht unsere Politiker, die die Steuereinnahmen und Einnahmen aus Bußgeldern anderweitig ausgeben. Bevor in sehr teure Geschwindigkeitsmessanlagen investiert wird, sollten zunächst einmal die Straßen in Schuss gebracht werden. Oftmals wirkt sich der schlechte Zustand der Straßen auch auf die Güte und Verwertbarkeit der Messung aus.

Ihr kennt sicherlich alle die quadratischen Kästen mit zwei runden Linsen in der Mitte, die auf Landstraßen, aber auch auf Straßen in geschlossener Ortschaft aufgebaut sind. Es handelt sich um die Messanlage „TraffiPhot S“ mit Digitalkamera. Bei dieser Messanlage sind neben dem quadratischen Kasten an der Straße, der eine Digitalkamera beinhaltet, mehrere Sensorenkabel in der Straße verlegt. Dafür wird die Fahrbahndecke aufgeschnitten, die Kabel verlegt und das Ganze dann wieder mit einer speziellen Masse vergossen. Beim Befahren der Sensoren, die in einem Abstand von einem Meter quer zur Fahrtrichtung verlaufen, werden dann Kristalle im Kabel deformiert und geben Spannungsimpulse an die Messanlage. Es finden dann Messungen zwischen den drei Kabeln statt und die Geschwindigkeitswerte werden von einem Mikroprozessor ermittelt. Die einzelnen Messungen werden miteinander verglichen und, sofern der eingestellte Geschwindigkeitsmesswert überschritten wird, kommt es zur Auslösung der Fotoeinrichtung. Eine Technik, die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt eine innerstaatliche Bauartzulassung erhalten hat.

Die Piezorichtlinie schreibt genau vor, dass sich der Fahrbahnbelag im Messstellenbereich in einem „homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand“ befinden muss. Im Messstellenbereich sind Ausbesserungen des Belages nicht erlaubt. Es dürfen auch keine Fahrbahnrisse vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, kann es zu Fehlmessungen kommen und es besteht die Möglichkeit, dass Geschwindigkeiten aufgezeichnet werden, die nicht korrekt ermittelt wurden.

Ihr fragt euch sicherlich warum ich euch das alles erzähle und worauf ich hinaus will.
Also: Eine Messung kann aufgrund unserer schlechten Straßen in letzter Zeit immer öfter erfolgreich angegriffen werden, wenn man unmittelbar nachdem man gemessen wurde, die Straße begutachtet und sogar fotografiert. Man kann sich auch eines Sachverständigen bedienen, der hierfür ein besonders geschultes Auge hat. Unsere schlechten Straßen führen nämlich immer öfter dazu, dass es zu Schäden im Bereich der in der Straße verlegten Sensoren kommt. Ist das der Fall, liegt ein Verstoß gegen die Piezorichtlinie vor und die Messung ist nicht zu verwerten. Diese Mängel kann ein Sachverständiger nach einer Messung feststellen und dokumentieren. Es kann sich folglich lohnen nach einem Blitzen nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen und sich zur Wehr zu setzen.