aus Kradblatt 8/22 von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
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Moderne Fahrzeuge sammeln fleissig Daten

Die moderne Technik kann so manchem Fahrzeugführer oder -besitzer zum Verhängnis werden. In Pkw jüngerer Baujahre werden immer mehr technische Geräte eingebaut, die Daten an verschiedene Stellen übermitteln. Strafverfolgungsbehörden haben häufig ein großes Interesse an solchen Informationen, sodass die Strafprozessordnung laufend den Bedürfnissen angepasst wird. 

§ 100 k Strafprozessordnung regelt die Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten und ist im März 2022 zuletzt geändert worden. Nach dieser Vorschrift dürfen, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht der Beteiligung an einer erheblichen Straftat gegen jemanden begründen, von Telemediendiensten Nutzungsdaten erhoben werden, wenn dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist (kurz gefasst unter Auslassung der vielen gesetzlichen Einzelheiten). Wie sich dies in der Praxis auswirken kann, zeigt ein Fall, der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 20.07.2021 (Aktenzeichen: 3 Ws 369/21) entschieden worden ist.

Ein einer schweren Straftat Verdächtiger auf der Flucht soll Kontakt zu einem Mercedes-Fahrer gehabt haben, der den Flüchtigen auch bei dessen Entkommen unterstützt haben soll. Das Fahrzeug des mutmaßlichen Helfers ist mit einem Mercedes-Dienst verbunden, wobei über eine fest verbaute SIM-Karte in dem Pkw eine Fülle von Daten an einen Server übermittelt werden. Hierbei geht es unter anderem um die Übermittlung des aktuellen Fahrzeugstandorts, des Kilometerstands, des Reifendrucks oder des Kraftstoffstands an den Server, aber auch an ein vom Nutzer bezeichnetes Handy, was der Ortung des Fahrzeugs dienen kann. Daneben sind vielfältige, mehr oder weniger notwendige Nutzungen möglich – von einer automatischen Kommunikation mit Rettungsdiensten nach einem Unfall bis zum mobilen Musik-Streaming. Viele dieser Dienste können nicht funktionieren, ohne dass das Fahrzeug seine GPS-Daten ermittelt und an den Server überträgt. 

Die zuständige Staatsanwaltschaft erwirkte im vorliegenden Fall einen Gerichtsbeschluss, nach dem diverse Anbieter und auch der Fahrzeughersteller verpflichtet waren, Auskunft zu erteilen über sämtliche erhobenen und gespeicherten Verkehrsdaten, einschließlich der Standortdaten des Pkw. Hiergegen wehrten sich einige Firmen, wie auch der Hersteller – im Ergebnis erfolglos. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Daten jedenfalls nach § 100 k Strafprozessordnung. Auch der Hersteller des Fahrzeugs muss Auskunft geben über die in Echtzeit anfallenden und auf einem Server zugänglichen Standortdaten. Der Mercedes-Dienst ist als ein Telemediendienst im Sinne des § 100 k Strafprozessordnung anzusehen. Daher ist auch der Hersteller Mercedes-Benz dazu verpflichtet, die Standortdaten eines Fahrzeugs herauszugeben.

Was heißt das für uns Motorradfahrer? Die meisten heutigen Bikes sind technisch noch deutlich hinter den Möglichkeiten vierrädriger Vehikel zurück. In moderneren Krafträdern sind aber ebenfalls schon Steuergeräte eingebaut, die Daten übermitteln. Viele von uns führen bei Fahrten zudem noch ein Handy mit, durch das bei Nutzung von Apps, etwa zur Geschwindigkeitsmessung, weitere Dateien gesendet und gesammelt werden. Verfügt das Motorrad über ein automatisches Notrufsystem, welches mit GPS arbeitet, werden noch mehr Informationen übermittelt und gespeichert. 

Es wird in Zukunft sicherlich noch zunehmend schwieriger, den Überblick über die eigene „Datenspur“ zu behalten. Nun mag man einwenden, dass die Daten ja erst bei einer schweren Straftat von den Gerichten – und da dann sicherlich auch im berechtigten Interesse des Staates (also in unserem) – herangezogen werden können. Nichtsdestotrotz muss aber ja nicht immer jeder wissen oder in Erfahrung bringen können, wo wir wann gewesen sind, mit wem und warum – dies übrigens völlig unabhängig von etwaigen kriminellen Machenschaften. Datensicherheit ist für jede Firma eine Herausforderung, und das nicht mehr nur bei Apps und Smartphones …