aus Kradblatt 2/18
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
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Drogen: Führerschein weg dank Hustensaft?

Der Winter ist in vollem Gange, wer ohne einer Erkältung davongekommen ist, kann sich glücklich schätzen. Diese Jahreszeit verlangt uns viel ab. Nicht nur, dass man nicht mit dem Motorrad fahren kann, die Erkältungswelle ist da. Bei der Einnahme stärkerer Medikamente, um eine Erkältung wieder loszuwerden, stellt sich oftmals die Frage, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr noch möglich oder gar die Fahrerlaubnis gefährdet ist. Denn viele Medikamente fallen unter die Betäubungsmittel und verbieten damit zunächst eine Teilnahme am Straßenverkehr.

Das Verwaltungsgericht Neustadt (Beschluss vom 23.08.2017, Aktenzeichen 1 L 871/17) hatte sich jüngst mit solch einem Fall zu beschäftigen.

Ein Verkehrsteilnehmer war im Straßenverkehr aufgefallen, ihm wurde anschließend eine Blutprobe entnommen. Im Blut wurden Codein und Morphin nachgewiesen. Die Fahrerlaubnis wurde ihm durch die Verwaltungsbehörde vorläufig entzogen. Neun Wochen nach dem Vorfall behauptete der Betroffene, einen codeinhaltigen Hustensaft genommen zu haben und stellte beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag mit dem Begehren, ihm die Fahrerlaubnis wieder auszuhändigen. Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag jedoch ab.

Ihr werdet Euch sicherlich alle Fragen, warum? Der Betroffene hatte im Verfahren lediglich vorgetragen, aufgrund einer starken Erkältung mit einer Bronchitis und Verdacht auf eine Lungenentzündung diesen Hustensaft, den er zuvor in Frankreich erworben hatte, eingenommen zu haben. Er hatte hierzu jedoch weder ein ärztliches Attest eingereicht, noch mitgeteilt, bei welchem Arzt er in Behandlung war bzw. wer ihm die Einnahme von Codein angeraten hatte. Die Polizei hatte in ihrem Bericht nicht von einem Husten des Betroffenen bei der Verkehrskontrolle berichtet, sondern festgestellt, dass der Betroffene die drogentypischen körperlichen Beeinträchtigungen aufwies. Das Verwaltungsgericht hielt den Vortrag des Betroffenen insgesamt für unglaubwürdig und nicht schlüssig.

Ein codeinhaltiger Hustensaft ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Man bekommt diesen Hustensaft nicht ohne ein Rezept ausgehändigt. Auch in Frankreich ist dieser Hustensaft seit dem 12.7.2017 rezeptpflichtig. Durch die Einnahme von Codein verliert man grundsätzlich die Fahreignung, da es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Es wird regelmäßig in den Rezepten der behandelnden Ärzte darauf hingewiesen, dass die Einnahme eines codeinhaltigen Medikamentes dazu führt, dass man kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darf.

Nimmt man ein solches Präparat ein, ohne dass man davon Kenntnis hat, muss man im verwaltungsgerichtlichen Verfahren alle Einzelheiten zur Einnahme schlüssig und überzeugend vor dem Gericht darlegen. D.h., der Betroffene hätte in diesem Fall darlegen müssen, wann und wo er in Frankreich an der Bronchitis und der bevorstehenden Lungenentzündung erkrankte, mit welchem Arzt er darüber gesprochen hat bzw. welcher Arzt ihm angeraten hat, diesen Hustensaft einzunehmen, dass der Arzt nicht darauf hingewiesen hat, dass er bei Einnahme des Hustensaftes am Straßenverkehr nicht teilnehmen darf und abschließend wo er den Hustensaft erworben hat. Nur durch diesen schlüssigen Vortrag vor dem Verwaltungsgericht kann man nach Überzeugung der Richter erreichen, dass man die Fahrerlaubnis wiederbekommt. Wenn man jedoch ohne Darlegung dieser einzelnen Punkte einen Antrag beim Verwaltungsgericht stellt, wird dieser wenig Erfolg haben.

Nur wer unbewusst ein Betäubungsmittel konsumiert und dies widerspruchsfrei vor Gericht darlegen und beweisen kann, wird davon verschont werden, seine Fahrerlaubnis zu verlieren.

Ich kann allen nur raten, sich vor der Einnahme von Medikamenten, aber auch von Aufputschmitteln zu informieren, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr noch möglich ist. Die Gerichte davon zu überzeugen, dass es sich um eine unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels handelt, ist sehr schwierig und ist erst einmal die Fahrerlaubnis wegen des Konsums eines Betäubungsmittels entzogen, ist es sehr schwer, seine Fahrerlaubnis ohne einen Abstinenznachweis wiederzubekommen.