aus Kradblatt 12/25 von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
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Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Die Richtgeschwindigkeit dürfte allen von euch mittlerweile bekannt sein. Diese beträgt gem. § 1 der Autobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung 130 km/h. Wer diese Geschwindigkeit überschreitet kann erheblich in Regress genommen werden. Dies bedeutet, ihn trifft eine Haftung oder zumindest eine Mithaftung, wenn bei einem Unfall bewiesen werden kann, dass er bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können. 

Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Braunschweig, Urteil v. 24.10.2024, Az.: 4 O 1139/22, den Fall eines mit einer Geschwindigkeit von 190 km/h fahrenden Pkw-Fahrers und einem Spurwechsler zu entscheiden. 

Der Spurwechsler war mit einer Geschwindigkeit von etwa 80 km/h auf die Fahrspur des schnell fahrenden Pkw gefahren und es kam zu einem Verkehrsunfall. Die Versicherung des schnell Fahrenden wollte keine Zahlung vornehmen, sodass der Fall aufgrund der Höhe des Schadens vom Landgericht Braunschweig entschieden werden musste. Der Kläger, hier der Spurwechsler, trug im Gerichtsverfahren vor, dass das Beklagtenfahrzeug, hier der schnell Fahrende, etwa 300–400 Meter von ihm entfernt war, als er die Fahrspur wechselte. 

Die Versicherung des Beklagten nahm keine Zahlung vor. Es wurde ein Sachverständigengutachten hierzu eingeholt. In diesem Gutachten wurde aufgrund der Unfallspuren und der Unfallschäden festgestellt, dass der schnell Fahrende tatsächlich etwa 190 km/h fuhr, als es zum Unfall kam. Die Entfernung betrug 400 Meter, sodass er gefahrlos hätte noch ausscheren können. Er hätte aber auch durch eine rechtzeitige Bremsung von normaler Intensität den Unfall vermeiden können. Er hat offensichtlich allerdings auch erst deutlich verzögert reagiert, wie der Sachverständige feststellte. Ansonsten wären die Schäden anders ausgefallen. Das Landgericht Braunschweig hielt den Beklagten aufgrund des verzögerten und nicht situationsbedingten Verhaltens  für allein verantwortlich. Er musste folglich den Schaden des Spurwechslers vollständig tragen. 

Die Richtgeschwindigkeit ist sicherlich eine sinnvolle gesetztliche Vorgabe, die zu beachten ist. Jedem muss klar sein, wenn er diese nicht einhält, führt dies oftmals schnell zu einer Mithaftung, in diesem Fall sogar zu einer vollständigen Haftung.