aus Kradblatt 10/22 von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
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Wie versichert man abgemeldete Motorräder?

Nicht wenige von uns verfügen nicht nur über ein Motorrad, sondern haben mehrere Maschinen. Sei es, dass man sich eine private Sammlung anlegt oder bei Ausfahrten gerne etwas Abwechslung hat – der Trend geht wohl zur „Viel-Bikerei“. Mancher hat gar ganze Fuhrparks im zweistelligen Bereich, d. h. zehn oder (viel) mehr. 

Besonders bei Sammlern, die ihre besten Stücke in einer Art nicht öffentlicher Ausstellung halten, sind viele der nicht zum Fahren genutzten Motorräder abgemeldet bzw. stillgelegt, sodass keine Voll- oder Teilkaskoversicherung mehr für sie greift. Nun können derartige hoch geschätzte „Museums-Maschinen“ trotzdem gestohlen, von Unbekannten beschädigt oder in Brand gesetzt werden sowie sonst etwa Feuer- oder auch Wasserschäden erleiden. Es stellt sich dabei die Frage, wie man gegen solche Unglücke durch Versicherungen wenigstens finanziell abgesichert werden kann.

Der einfachste Weg ist natürlich die Anmeldung sämtlicher zur Verfügung stehender motorisierter Zweiräder nebst Abschluss von Voll- und Teilkaskoversicherung. Man ist dann rundum abgesichert. Allerdings ist diese Lösung die wohl kostspieligste und lohnt sich bei sehr vielen reinen Ausstellungs-Rädern nicht wirklich.

Wenn die Bikes in Garagen oder zum jeweiligen Haus zu rechnenden Gebäuden stehen, kann eine Hausratversicherung durchaus auch Schäden an den Maschinen durch äußere Einwirkungen abdecken. Das hängt dann von der jeweiligen Versicherung ab, sodass man die Vertragsbedingungen genau studieren oder sich bei dem Versicherungsunternehmen bzw. dessen Vertretung beraten lassen sollte. Gegebenenfalls – vor allem bei sehr wertvollen Motorrädern – wird eher eine entsprechend happige Zusatzversicherung abzuschließen sein. Eine Hausratversicherung bietet Schutz gegen diverse Gefahren wie Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren wie z. B. Sturm, Hagel. Es kommt dabei aber auf den genauen Wortlaut im jeweiligen Versicherungsvertrag an.

Auf der sicheren bzw. versicherten Seite steht man, wenn für das jeweilige Risiko ausdrücklich eine Versicherung abgeschlossen wird. Benötigt würde eine Versicherung der Maschinen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, vorsätzliche Beschädigung und möglichst umfassend gegen alle Naturgewalten (versichert man nur gegen Sturm und Hagel, beschert einem das Schicksal garantiert Schneelawinen o. ä.!). Das ist selbstverständlich ausgesprochen kostenaufwendig. Da wäre es wahrscheinlich doch noch günstiger, die Bikes allesamt angemeldet zu lassen und eine Vollkaskoversicherung für jede Maschine abzuschließen. 

Es gibt aber auch die sogenannte Ruheversicherung. Durch diese wird sichergestellt, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht. Wenn das Bike unbefugt z. B. durch einen Dieb benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, der als Letzter eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt hatte. Bestand bei Stilllegung der Maschine eine Kaskoversicherung, ist für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten weiterhin Schutz in Form einer Teilkaskoversicherung gegeben. Für den hier behandelten Fall, dass Motorräder langfristig nicht mehr gefahren, sondern nur noch gesammelt oder ausgestellt werden sollen, ist dieser Versicherungsschutz daher nicht geeignet.

Eine weitere Option für eine Absicherung sind Saisonkennzeichen. Sprecht aber auch hier mit einem Versicherungsberater über die Details, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.

Fazit: Wenn Motorräder nicht mehr angemeldet sind und nur noch he­rumstehen und „glänzen“ sollen, sollte man sich durchaus Gedanken darüber machen, wie diese am besten versichert werden könnten. Dabei sind die möglichen Gefahren, die den „guten Stücken“ drohen könnten, realistisch abzuschätzen und mit dem Versicherer zu diskutieren. Zu bedenken ist insoweit, dass eine etwas teurere aber alles umfassende Versicherung allemal besser ist als ein unversichert gestohlenes, verbranntes oder sonst beschädigtes Motorrad, für das man überhaupt kein Geld mehr bekommt.