aus Kradblatt 10/18
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
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Daten des Poliscan sorgen für Probleme

Unsere Gerichte halten die Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen derzeit vielfach für unfehlbar. Gerichte sprechen immer von sogenannten standardisierten Messverfahren. D.h. inhaltlich werden die Messungen nicht mehr auf ihre Richtigkeit von den Gerichten überprüft, es sei denn, ein Betroffener, ein Rechtsanwalt oder ein Sachverständiger finden besondere Auffälligkeiten bei diesen Messgeräten. Das ist oftmals nicht so einfach, da hierfür die Dateien überprüft werden müssen. 

Das Messgerät Poliscan Speed der Firma Vitronic kennt sicherlich jeder von euch. Es kann mobil, jedoch auch in großen Säulen, die oftmals nach Ortsschildern oder auch auf der Autobahn aufgebaut sind, verbaut werden. Es gibt über dieses Messgerät immer wieder kritische Stimmen und Sachverständige haben die Zuverlässigkeit dieses Messgerätes in der Vergangenheit bezweifelt. 

Zunächst war die Software des Gerätes in der Kritik, da man die Daten, quasi wie in einer Blackbox, nicht überprüfen konnte. Hierin lag ein Verstoß gegen ein faires Verfahren, woraufhin der Gerätehersteller die Software änderte. Es wird jedoch weiter noch mit der alten Software gemessen. 

Es stand aber auch das Auswerteprogramm des Messgerätes in der Kritik. Der sogenannte Tuffviewer entscheidet hierbei offensichtlich, welche Messung gültig ist, ist allerdings als sogenanntes Messzusatzprogramm nicht geeicht. Das ist umstritten.

Das Amtsgericht Wismar, Beschluss vom 13.06.2018, Az. 15 OW 235/18 hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, bei dem Manipulationen an der „xml-Datei“ aufgefallen waren. 

Bei diesem Fall war aufgefallen, dass die Entfernungswerte der Messung, die in einer Entfernung von 50–20 Meter erfolgen soll, nicht eingehalten wurden. Ein Betroffener hatte dies durch ein Gutachten überprüfen lassen. Dieser hatte einen abweichenden Entfernungswert für den Messbeginn bei 50,30 Metern festgestellt. Da aber lediglich in einer Entfernung von 50–20 Metern gemessen werden darf, schien hier etwas nicht richtig zu sein. 

Die Bußgeldbehörde stellte daraufhin dem Amtsgericht einen Ausdruck der Dateien zur Verfügung. Der Ausdruck der Dateien stimmte, bis auf zwei ganz entscheidende Zeichen mit der vom Sachverständigen überprüften Dateien überein. Statt „positionfirstmeasurement = 50.30“ enthielt der Behördenausdruck die „ positionfirstmeasurement = 49.30“.

Durch diese Veränderung wurde aus einer unverwertbaren eine verwertbare Messung gemacht. Wie dies erfolgen konnte, konnte sich der Behördenleiter der Bußgeldbehörde nicht erklären und entschuldigte dies mit einem Versehen. Offensichtlich sei eine andere XML-Datei nicht richtig gelöscht worden. 

Ob dies richtig ist, lässt sich nicht überprüfen, jedoch scheint dies sehr unwahrscheinlich. Das Gericht hat ein Strafverfahren wegen der Veränderung der Dateien eingeleitet. Letztendlich wurde das Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen vor dem Amtsgericht Wismar eingestellt.

Wie die Behörden und Gerichte zukünftig mit diesem Messgerät umgehen, ist noch nicht klar. Es ist jedoch jedem anzuraten, die Messungen durch einen Rechtsanwalt mithilfe eines Sachverständigen auf die Ordnungsgemäßheit zu überprüfen. Es haben nämlich nahezu alle Messgeräte bei der Software eklatante Sicherheitslücken. Es gilt auch darauf zu drängen, dass einem die Original-Falldateien zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten die Rohmessdaten in Zukunft vermehrt auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Dies ist nicht bei allen Messgeräten möglich, da die Rohmessdaten oftmals nach der Messung bereits gelöscht werden. 

Es bleibt nur zu hoffen, dass auch die Oberlandesgerichte, die dieses Messgerät in der Vergangenheit immer als sicher angesehen haben, die Rechte des Betroffenen stärken und ihm die Einsicht in die digitalen Messdateien gewähren. 

Im vorliegenden Fall wäre der Betroffene verurteilt worden, wenn er die Messdateien nicht eingesehen und die Veränderung bemerkt hätte. 

Hoffentlich führt dieser neue Skandal um das Messgerät Poliscan dazu, dass in die Welt der Messgeräte und der Messungen endlich Transparenz kommt.