aus Kradblatt 3/17
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
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Jobverlust nach Verfolgungsrennen

Ganz groß in Mode scheinen derzeit Straßenrennen zu sein. Im Internet werden sie anschließend mit Begeisterung wiedergegeben. Die Folgen solcher Straßenrennen scheinen den Tätern jedoch nicht bewusst zu sein, denn ein Straßenrennen kann einem nicht nur die Fahrerlaubnis sondern auch den Arbeitsplatz kosten. Einen solchen Fall hatte jüngst das Arbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.07.2016, Aktenzeichen 15 Ca 1769/169 zu entscheiden.

Einem Automobilverkäufer wurde von seinem Arbeitgeber nach einer Alkoholfahrt mit einem Renn-Quad fristlos gekündigt. Er hatte sich eine Verfolgungsfahrt mit einem Lamborghini geliefert, bei der er mit überhöhter Geschwindigkeit mehrere rote Ampeln überfahren haben soll.

Das Besondere an dem Fall war, dass der Automobilverkäufer wegen eines ähnlichen Vorfalls bereits zwei Jahre zuvor vom Arbeitgeber abgemahnt worden war. Er hatte alkoholisiert mit einem Fahrzeug der Schwestergesellschaft der Arbeitgeberin einen Totalschaden verursacht. Die Abmahnung war offensichtlich ohne Wirkung, sonst hätte er sie sich wohl zu Herzen genommen.

Der Arbeitnehmer reichte gegen die fristlose Kündigung eine Klage ein und wollte damit bewirken, dass das Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung nicht aufgelöst wird, sondern unverändert fortbesteht.

Der gekündigte Arbeitnehmer hatte vor Gericht erklärt, einen Dieb verfolgt zu haben. Der Dieb habe ihm nämlich den Lamborghini gestohlen während er auf der Toilette war. Der Motor des Pkw lief während der Zeit weiter. Er habe dann ein, in direkter Nähe stehendes, Quad benutzt und die Verfolgung aufgenommen.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf ließ offen, welcher Version es Glauben schenkte. Hierauf kam es nach Ansicht des Gerichts nicht an, denn der Arbeitnehmer war trotz vorheriger Abmahnung alkoholisiert auf der Straße gefahren. Auch ein Diebstahl des Lamborghini rechtfertigt keine Fahrt unter Alkohol und mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Ihr werdet euch sicherlich fragen, warum man jemanden kündigen kann, wenn er sich außerhalb der Arbeit nicht richtig benimmt. Ein sogenanntes außerdienstliches Verhalten kann eine Kündigung des Arbeitgebers nach sich ziehen, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers in die Eignung des Arbeitnehmers erschüttert und das Ansehen der Unternehmens gefährdet wird. Dies bejahte das Arbeitsgericht im vorliegenden Fall, da es sich um einen Automobilverkäufer handelt und der Ruf des Unternehmens sicherlich gefährdet ist, wenn ein Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss eine Verfolgungsjagd unternimmt. Erschwerend kam für das Arbeitsgericht die vorherige Abmahnung hinzu.

Letztendlich war dem Arbeitnehmer vor Gericht nicht zu helfen. Das Arbeitsgericht bestätigte, dass die fristlose Kündigung wirksam war.

Man sollte sich schon genau überlegen, was man in seiner Freizeit anstellt und ob es eventuell im Widerspruch zum Gesetz und zum Beruf steht. Verfolgungsfahrten überlässt man im Zweifelsfall besser der Polizei, bevor dabei noch Menschen zu Schaden kommen.