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von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
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Nach Unfall: Sportauspuff nicht lieferbar

Nach dem Verkehrsunfall müssen viele Punkte kurzfristig geklärt werden. Wer kommt für den Schaden auf, wie hoch sind die Reparaturkosten und wann kann bzw. muss mit der Reparatur begonnen werden. Da es ein Wettlauf mit der Zeit ist, solltet ihr euch immer professioneller Hilfe durch einen Rechtsanwalt bedienen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss für diese Kosten aufkommen, euch wird eine Menge Arbeit abgenommen und es unterlaufen keine folgenschweren Fehler.

Es muss zunächst ein Sachverständigengutachten zum Schaden am Motorrad eingeholt werden, um den Schaden beziffern zu können bzw. um zu wissen, ob das Motorrad überhaupt noch reparierbar ist. Liegt das Gutachten vor, muss der Verkauf bzw. die Reparatur des Motorrades veranlasst werden. Könnt ihr die Reparatur oder den Kauf eines Ersatzmotorrades nicht vorfinanzieren, weil ihr nicht über genügend Geld verfügt, muss die Versicherung darüber unverzüglich informiert werden. Wird das nicht gemacht, könnte das zu eurem Nachteil ausgelegt werden. D.h. ihr bekommt weniger Nutzungsausfall, obwohl ihr neben dem beschädigten Motorrad nicht einmal einen Pkw zur Nutzung habt. Es ist folglich ein ständiger Austausch mit der Versicherung erforderlich, um einen solchen Unfallschaden einwandfrei abzuwickeln.

Nachdem das Gutachten des Sachverständigen vorliegt, gilt es zu überlegen, was man mit dem Motorrad vorhat. Reparieren oder gar verkaufen und ein „neues“ Motorrad erwerben, weil man kein repariertes Unfallmotorrad fahren möchte. Eventuell ist dies aber auch reizvoll, da es nach der Reparatur eine zusätzliche Wertminderung gibt. Fragen über Fragen, die man sauber abarbeiten muss.

Habt ihr schließlich eine Erklärung der Versicherung erhalten, dass sie für die Reparaturkosten aufkommt, muss ein Reparaturauftrag zeitnah erteilt werden. Oftmals dauert es nämlich noch, bis die Reparaturteile nach der Bestellung eurer Werkstatt geliefert werden können.

Was ist aber in der Zwischenzeit, wenn ihr auf euer Motorrad verzichten müsst und nicht einmal einen Pkw zur Verfügung habt?

In dieser Zeit muss für gewöhnlich, wenn man nicht durch den Unfall so stark verletzt wurde, dass man nicht Motorrad fahren kann, Nutzungsausfall gezahlt werden. Die Versicherungen sträuben sich oftmals diesen zu zahlen.

In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Stuttgart (Urteil vom 26.07.2017, Aktenzeichen 41 C 1241/17) stritten die Parteien, da ein Sportauspuff zunächst nicht lieferbar war und der Geschädigte für die Wartezeit Nutzungsausfall geltend machte. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte diesen nicht zahlen, da sie die Ansicht vertrat der Geschädigte hätte zunächst einen Serienauspuff anbauen lassen müssen, um den Schaden zu mindern. Er hätte dann einen geringeren Zeitraum das Gefährt nicht nutzen können und es wäre ein geringerer Nutzungsausfall angefallen. Das hätte aber bedeutet, dass zunächst ein Serienauspuff hätte gekauft werden müssen, dieser hätte montiert werden und anschließend nach Lieferung des Sportauspuffes wieder demontiert werden müssen. Ob sich das gerechnet hätte, mag ich zu bezweifeln. Der Serienauspuff wäre nach der Montage des Sportauspuffes übrig gewesen. Die Versicherung versuchte mit dieser Begründung den Nutzungsausfall zu mindern, der bei großen Motorrädern schon mal 56 bis 76 Euro am Tag ausmacht.

Das Amtsgericht Stuttgart sprach dem Geschädigten seinen Nutzungsausfall zu, da es dem Schädiger zur Last fällt, wenn eine Auspuffanlage nicht lieferbar bzw. mit erheblicher zeitlicher Verzögerung lieferbar ist.

Der Fall wäre sicherlich niemals vor dem Amtsgericht Stuttgart gelandet, wenn man der Versicherung nach dem Bekanntwerden der Lieferverzögerung mitgeteilt hätte, dass es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommt und sie aufgefordert hätte, die Kosten für die zwischenzeitliche Montage einer Serienauspuffanlage zu übernehmen.

Kommunikation ist eben alles und wer sie beherrscht, kann Streitigkeiten im Vorfeld lösen.