Wer sein Motorrad mit dem Saisonkennzeichen 04-10 fährt, hat am 31. Oktober den letzten Tag der Saison. Ein guter Anlass, das Kennzeichen selbst genauer anzusehen: Stimmt das Format, sitzt das Schild im erlaubten Winkel, und was gilt, wenn die Maschine über den Winter stillsteht?

Welche Größe hat ein Motorradkennzeichen?
Ein Motorradkennzeichen ist laut Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 200 mm hoch und 180 bis 220 mm breit. Oben stehen Euro-Feld und Ortskürzel, darunter sitzen HU-Plakette und Stempelplakette, die zweite Zeile trägt Buchstaben und Ziffern. Größer als die Kennzeichenfläche am Heck darf das Schild nicht sein. An neuen Motorrädern ist dafür meist genug Platz: Nach der EU-Typgenehmigung muss diese Fläche mindestens 280 × 200 mm groß sein.
Für Leichtkrafträder mit höchstens 125 cm³ und 11 kW gibt es zusätzlich ein verkleinertes zweizeiliges Format mit höchstens 255 × 130 mm. Größere Motorräder bekommen es nur als Ausnahme mit Gutachten, wenn ein normales Schild technisch nicht möglich ist. Ein gekürztes Heck zählt dabei nicht: Verhindert erst ein Umbau oder angebautes Zubehör das normale Schild, gilt die Ausnahme nicht.
Wer selbst nachliest, stößt in den Bildbeschreibungen der amtlichen Muster in Anlage 4 FZV auf ein „Größtmaß von 340 mm“. Maßgeblich ist der Normtext, und der nennt für Motorräder 220 mm. Die 340 mm gelten für zweizeilige Kennzeichen anderer Fahrzeuge.
Wie viele Zeichen passen auf das Kennzeichen am Motorrad?
Auf jedem Kennzeichen sind höchstens acht Stellen erlaubt, das Ortskürzel mitgezählt. Das amtliche Muster zeigt in der zweiten Zeile vier Zeichen. Mit einem Zusatz wird es enger: Beim Saisonkennzeichen sind hinter dem Ortskürzel höchstens fünf Stellen erlaubt, beim H- oder E-Kennzeichen vier plus Buchstabe.
Ein Beispiel: Ihr Motorrad fährt mit GI AB 123 und soll das H bekommen. AB 123H wäre in der zweiten Zeile eine Stelle zu lang, nötig ist eine kürzere Kombination wie GI AB 12H. Wer ein Wunschkennzeichen plant, wählt fürs Motorrad deshalb besser eine kurze Kombination.
Anbringung: Winkel, Höhe und Beleuchtung
Das Kennzeichen gehört beim Motorrad nur nach hinten. Für Winkel und Höhe verweist die FZV auf die EU-Verordnung 44/2014: Gegenüber der Senkrechten darf die Schildfläche bis zu 30 Grad nach oben und bis zu 15 Grad nach unten zeigen. Die Unterkante liegt mindestens 20 cm über der Fahrbahn, die Oberkante höchstens 1,50 m. Dazu kommen eine Kennzeichenbeleuchtung und Lesbarkeit aus mindestens 20 m.
Nach einem Heckumbau mit kurzem Kennzeichenhalter lohnt sich der Blick aufs Detail. Ein steil hochgeklapptes Schild überschreitet die 30 Grad schnell, und Leuchten dürfen nicht am Kennzeichen selbst befestigt werden. Falscher Winkel oder fehlende Beleuchtung kosten 10 €, ein fehlendes Kennzeichen 60 €, eine Abdeckung aus Glas oder Folie 65 €. Punkte in Flensburg gibt es für diese Verstöße nicht.
Saisonkennzeichen fürs Motorrad: das gilt in der Winterpause
Ein Saisonkennzeichen gilt für zwei bis elf volle Monate, jedes Jahr gleich. 04-10 heißt: vom 1. April bis zum 31. Oktober. Am Motorrad steht der Zeitraum in einem eigenen Feld rechts neben den Plaketten. Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag fallen nur für die Saison an, die Steuer wird tageweise berechnet. Bei 04-10 sind das 214 Tage, rund 59 % der Jahressteuer.
Außerhalb der Saison darf das Motorrad auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abgestellt werden. Wer trotzdem fährt, zahlt 50 € Bußgeld und Kfz-Steuer für mindestens einen Monat. Für das Abstellen am Straßenrand sind es 40 €. Die Maschine gehört also auf privaten Grund.
Für die Versicherung zählt auch, wo genau sie steht. Die Musterbedingungen der Versicherer sehen außerhalb der Saison eine Ruheversicherung vor, mit Haftpflicht und Teilkasko, wenn vorher Teil- oder Vollkasko bestand. Voraussetzung ist eine Garage oder ein umfriedeter Platz, etwa hinter Zaun, Hecke oder Mauer. Ein offener Stellplatz vor dem Haus reicht unter Umständen nicht. Fragen Sie Ihren Versicherer vor Saisonende, was Ihr Vertrag verlangt.
Fällt die HU (TÜV) in die Pause, machen Sie sie im ersten Monat der nächsten Saison. Und wer im Frühjahr früher starten will: Den Zeitraum ändert die Zulassungsstelle, dafür brauchen Sie eine neue eVB und neue Schilder, weil der Zeitraum aufgeprägt ist.
Neues Schild vor dem Termin bestellen
Steht die Kombination fest, etwa durch eine Reservierung, können Sie das Schild vorab bestellen und zum Termin mitbringen. Die Zulassungsstelle bringt dann die Stempelplakette an. Fürs Motorrad brauchen Sie nur ein Schild. Online gibt es Motorradkennzeichen in 180 × 200 und 220 × 200 mm zum Beispiel bei Direktschild für 4,95 € pro Schild plus 5,90 € Versand, das Saisonkennzeichen fürs Motorrad in 180 × 200 mm. Tragen Sie die Kombination genau so ein, wie die Zulassungsstelle sie zugeteilt hat, denn gefertigt wird exakt die Eingabe.
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