Mit dem unterschriebenen Kaufvertrag geht das Motorrad an seinen neuen Besitzer über. Als nächsten Schritt muss es bei der zuständigen Behörde umgemeldet werden. Damit der Termin reibungslos abläuft, sind alle Dokumente vollständig vorzulegen. Das Gleiche gilt beim Umzug in eine neue Region. Auch hier ist das Motorrad schnellstmöglich auf die neue Adresse zu melden. Wir zeigen Euch, was ihr dabei beachten müsst.

Halterwechsel beim Motorrad – einfach und schnell

Gebrauchte Motorräder sind nicht nur im Frühjahr beliebte Ware. Bis in den Herbst hinein haben die Zweiräder Saison und wollen schnellstmöglich gefahren werden. Wichtig bei einem Halterwechsel ist jedoch nicht nur der gültige Kaufvertrag. Das Motorrad muss auch bei der zuständigen Zulassungsstelle für den Wohnort umgemeldet werden. Der offizielle Begriff für diesen Vorgang ist die Umschreibung, für die vorab ein Termin gemacht werden muss. Folgende Dokumente sind hier mitzubringen:

  • Personalausweis
  • evB-Nummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • SEPA-Lastschrift für die Steuer
  • vorhandene Kennzeichen
  • HU-Nachweis

Noch vor einigen Jahren wurde die sogenannte Doppelkarte als Versicherungsbestätigung genutzt. Dieses Verfahren ist deutlich einfacher geworden dank der eVB-Nummer. Hierbei handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung, einem siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben. Die Übermittlung des Codes funktioniert per Mail, oder direkt auf das Smartphone. Auf der Zulassungsstelle muss nur der Code vorgelegt werden, um die gültige Versicherung des Motorrads nachzuweisen. Die Mitarbeiter haben hier Zugriff auf eine Online-Datenbank und finden mit dem Code alle nötigen Versicherungsangaben. Mehr Informationen dazu und Hinweise zur Versicherung gibt es unter https://evbnummer.net/evb-fuers-motorrad/.

Hinweis: In Deutschland darf ein gebrauchtes Motorrad nur mit einer gültigen TÜV-Bescheinigung angemeldet werden, wenn es älter als 36 Monate ist.

Ummelden nach Umzug – abhängig vom Wohnort

Mit der Änderung der Wohnadresse muss auch das Motorrad umgemeldet werden. Das gilt sogar, wenn der Umzug innerhalb des Wohnortes oder der Region stattfinden. Hier werden die eben genannten Dokumente gebraucht. Das Kennzeichen braucht allerdings nicht mehr geändert werden. Wer in einen neuen Zulassungsbezirk zieht, kann die alten Kennzeichen trotzdem wieder verwenden. Sollen trotzdem neue Kennzeichen ausgestellt werden, müssen die alten abmontiert und wieder bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die Versicherung läuft bei einem Umzug einfach weiter und braucht nicht gekündigt werden. Allerdings ist die Police auf die neue Anschrift anzupassen.

Was kostet die Ummeldung?

Wenn bereits die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vorliegen, belaufen sich die Kosten für das Ummelden auf etwa 15 Euro. Wer neue Papiere braucht, muss mit zusätzlichen Kosten von 10 Euro rechnen. Ein neues Kennzeichen kostet etwa 25 Euro oder mehr. Das hängt ganz von den örtlichen Bestimmungen ab. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen zu sichern. Diese Reservierung bringt weitere Kosten von etwa 10 bis 12 Euro mit sich. Die Gebühren variieren aber auch hier zwischen den einzelnen Ämtern.

Wer nicht selbst zum Termin erscheinen kann, schickt einfach einen Vertreter mit Vollmacht. Allerdings muss auch dieser einen Personalausweis vorlegen können und eine Personalausweiskopie des Auftraggebers mitbringen. Alle anderen Dokumente sollten ebenso vollständig vorliegen.

Motorrad abmelden – Haftpflichtversicherung sparen

Ein ungenutztes Motorrad kann ohne Weiteres abgemeldet werden. So spart sich der Halter die Beiträge für die Haftpflichtversicherung. Manche Biker nutzen diese Form der Abmeldung nur für einen begrenzten Zeitraum. Soll die Maschine aber wieder auf öffentlichen Straßen genutzt werden, ist sie vorher anzumelden. Für die Abmeldung werden die Kennzeichen benötigt. Außerdem sind die Fahrzeugpapiere auf der Zulassungsbehörde bereitzuhalten. Eine vorherige Terminvereinbarung verringert Wartezeiten. Wichtig für den Sachbararbeiter ist, ob es sich um eine endgültige oder eine vorübergehende Abmeldung handelt.

  • Endgültige Abmeldung

Die endgültige Abmeldung ist deutlich günstiger. Eine erneute Zulassung ist dafür aber schwieriger zu bekommen. Wer sein Motorrad nur für eine bestimmte Zeit abmeldet und bald wieder damit fahren möchte, sollte sich für eine vorübergehende Abmeldung entscheiden.

  • Vorübergehende Abmeldung

Diese Form der Abmeldung ist nur begrenzt und die Kennreichen bleiben erhalten. Sie müssen dem Sachbearbeiter vorgelegt werden, um die TÜV-Plakette und den Zulassungsstempel zu entfernen. Danach gibt es eine Abmeldebestätigung und die anfallenden Gebühren sind zu begleichen. In der folgenden Saison kann das Motorrad mit einer gültigen TÜV-Bescheinigung und den Kennzeichen wieder angemeldet werden.

Zur erneuten Anmeldung darf sogar das Motorrad selbst zur Zulassungsstelle gefahren werden. Voraussetzung dafür ist, dass es auf kürzestem und direktem Weg erfolgt. Das zugeteilte Kennzeichen muss am Motorrad angebracht sein und bei einer möglichen Polizeikontrolle ist die Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer vorzuzeigen.

Hinweis: Eine Alternative zu diesem Prozess sind Saisonkennzeichen. Hier legen die Halter einen genauen Zeitraum fest, in denen das Motorrad gefahren werden darf, beispielsweise von Anfang März bis Ende Oktober. Zeit und Geld für eine erneute Anmeldung bleiben also gespart.

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