Wer mit seinem Zweirad nicht auf der Rennstrecke unterwegs ist, kommt um sie nicht herum: Die Zulassung. Nur mit amtlichen Kennzeichen dürfen Fahrzeuge in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Doch welche Unterlagen sind für die Zulassung notwendig und was ist beim Motorrad anmelden noch zu beachten? Dieser Beitrag stellt wichtige Hinweise und Tipps zur Motorrad Zulassung vor.

Bei der Motorrad Zulassung Wartezeiten vermeiden: So geht’s

Wer in der Zulassungsstelle Wartezeiten umgehen möchte, kann die Onlineservices der Zulassungsstellen nutzen. Zahlreiche Kfz-Behörden bieten mittlerweile Termine an. Somit wird das Nummernziehen in der Behörde hinfällig, was gerade zu Stoßzeiten eine enorme Zeitersparnis bedeutet.

Wer gerne ein Wunschkennzeichen am Motorrad anbringen möchte, muss theoretisch zweimal zur Zulassungsbehörde: Zunächst, um das Kennzeichen zu reservieren, und anschließend noch einmal für die Zulassung per se. Eine Alternative bietet hier die Online-Reservierung von Motorradkennzeichen mit einer bestimmten Buchstaben- und Zahlenfolge. Somit entfällt ein Weg zur Kfz-Behörde und in aller Regel sind die Kennzeichen online auch günstiger als beim Schildermacher vor Ort.

Motorrad anmelden? Diese Unterlagen müssen mit

Damit in der Zulassungsstelle dann alles reibungslos abläuft, ist es wichtig, dass man alle für die Zulassung wichtigen Unterlagen zur Hand. Generell geht es darum, dass die zuständigen Sachbearbeiter in der Kfz-Behörde wissen, um welches Zweirad es sich handelt und wer in den Papieren als Fahrzeughalter vermerkt werden soll.

Ausweis und Zulassungsbescheinigung

Deshalb sind Ausweispapiere Pflicht. Wenn der Fahrzeughalter, auf den das Motorrad zugelassen werden soll, die Zulassung selbst vornimmt, sind der Personalausweis oder der Reisepass ausreichend. Soll das Kraftrad aber beispielsweise auf den Sohn zugelassen werden, braucht der Vater bei der Fahrzeugzulassung eine Vollmacht vom Sohn und eine Kopie vom Personalausweis des Sohns.

Die Zulassung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der künftige Fahrzeughalter auch die entsprechenden Motorradpapiere mitnimmt. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Früher wurden sie noch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief genannt. Beim Schein handelt es sich um das Dokument, das im Fahrzeug mitgeführt wird, der Brief sollte nach der Zulassung lieber zu Hause bzw. getrennt vom Zweirad aufbewahrt werden.

HU und eVB Nummer

Ebenfalls notwendig ist eine gültige HU Bescheinigung. Der Fahrzeughalter muss nachweisen, dass sein Motorrad alle sicherheitsrelevanten Kriterien erfüllt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Ob die Bescheinigung vom TÜV, der Dekra oder von einer der anderen Prüfstellen kommt, ist unerheblich. Wichtig ist, dass das Fahrzeug die Hauptuntersuchung bestanden hat und diese zum Zeitpunkt der Motorradzulassung noch gültig ist.

Die Behörde erteilt die Zulassung nur, wenn auch sichergestellt ist, dass das Motorrad versichert ist. Dafür ist die elektronische Versicherungsbestätigung notwendig. Sie wird auch eVB Nummer genannt und lässt sich je nach Versicherungsgesellschaft telefonisch oder per E-Mail beantragen.

Noch einmal auf einen Blick alle Unterlagen, die zum Motorrad anmelden wichtig sind:

  • Ausweis
  • Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigungen)
  • Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • HU Nachweis

ABE bei Sportauspuff und Co.

Viele Zweiradfans setzen bei ihren Motorrädern auf bestimmte Extras, beispielsweise einen Sportauspuff oder besondere Spiegel. Die Zubehör- bzw. Tuningteile müssen – wie das Motorrad selbst – ebenfalls alle sicherheitsrelevanten Aspekte erfüllen. Nachgewiesen wird das durch ein sogenanntes Teilegutachten, eine EG-Typgenehmigung oder eine allgemeine Betriebserlaubnis (kurz: ABE). Handelt es sich um Spezialanfertigungen und Sonderwünsche, kann es sein, dass sie von einem Sachverständigen sogar im Rahmen einer Einzelabnahme individuell geprüft werden müssen.

Doch wie sieht es nun bei diesen Papieren aus – sind Sie zum Anmelden eines Motorrads ebenfalls von Relevanz? Normalerweise nicht, denn Änderungen, die die Bauweise des Motorrads beeinflussen, werden nach einer Einzelabnahme in den Fahrzeugschein eingetragen. Das bedeutet: Bei einer neuen Zulassung werden die Daten aus dem Fahrzeugschein übernommen, nur der Halter wird geändert. Zubehör- und Tuning-Papiere sind daher in der Regel nicht notwendig.