Sie gehen morgens zum Stellplatz, und wo gestern Abend noch Ihr Motorrad stand, ist nur ein trockener Fleck auf dem nassen Asphalt. 26.692 Diebstähle von Mopeds und Krafträdern hat die Polizei in Deutschland 2025 erfasst, aufgeklärt wurden nur rund 18 Prozent. An diesen Zahlen ändert die nächste Stunde nichts. Sie entscheidet aber darüber, ob die Polizei rechtzeitig nach dem Motorrad suchen kann und ob die Versicherung ohne Ärger zahlt.

Ist das Motorrad wirklich gestohlen?
Bevor Sie einen Diebstahl melden, schließen Sie das Naheliegende aus. Wurde das Motorrad abgeschleppt, etwa wegen einer Baustelle oder eines kurzfristigen Halteverbots? Das kann Ihnen die örtliche Polizeidienststelle oder das Ordnungsamt sagen. Hat jemand aus der Familie es umgestellt, hat die Werkstatt es früher abgeholt? Fragen Sie die Nachbarn und schauen Sie in die umliegenden Straßen: Wer nur eine Spritztour wollte, lässt ein Motorrad manchmal ein paar Ecken weiter stehen.
Fassen Sie am Stellplatz dabei nichts an. Abgebrochene Schlossteile, eine durchtrennte Kette oder Glassplitter sind Spuren. Fotografieren Sie sie lieber. Notieren Sie außerdem, wann Sie das Motorrad zuletzt gesehen haben und wer einen Schlüssel dazu hatte.
Warum zuerst die Polizei?
Ist der Diebstahl gerade erst passiert, wählen Sie die 110. Liegt er schon ein paar Stunden zurück, reicht die örtliche Dienststelle. Viele Bundesländer bieten außerdem eine Onlinewache für Anzeigen an. Halten Sie bereit: Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Marke, Modell und Farbe, Umbauten und Besonderheiten wie Gepäckträger, Aufkleber oder einen nicht serienmäßigen Auspuff, dazu aktuelle Fotos. Je genauer die Beschreibung, desto eher fällt das Motorrad bei einer Kontrolle oder in einer Online-Kleinanzeige auf.
Am Ende bekommen Sie eine Vorgangsnummer. Heben Sie sie gut auf, denn Versicherung und Zulassungsstelle fragen danach. In Berlin zum Beispiel verlangt die Zulassungsbehörde die Vorgangsnummer der Polizeianzeige, wenn ein Fahrzeug samt Kennzeichen gestohlen wurde und abgemeldet werden soll.
Und wenn das Motorrad seinen Standort meldet?
Wer einen versteckten GPS-Tracker am Motorrad hat, ist in dieser Stunde im Vorteil: Solche Geräte melden sich auf dem Handy, sobald das Motorrad bewegt wird, und zeigen, wo es steht. Geben Sie den aktuellen Standort sofort an die Polizei weiter, am besten noch während der Anzeige, und melden Sie sich wieder, wenn sich die Position ändert.
Was Sie nicht tun sollten: selbst hinfahren. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät ausdrücklich, niemals auf eigene Faust zu suchen, sondern immer die Polizei einzuschalten. Ein fremdes Garagentor, ein Transporter oder ein Hinterhof voller Unbekannter ist kein guter Ort, um über Eigentum zu diskutieren.
Wann muss die Versicherung Bescheid wissen?
Diebstahl ist Sache der Teilkasko, die Haftpflicht allein zahlt für ein gestohlenes Motorrad nichts. Bei der Frist sind die Musterbedingungen der Kfz-Versicherer (AKB 2015 des GDV) streng: Für die meisten Schäden haben Sie eine Woche Zeit, einen Diebstahl müssen Sie dem Versicherer dagegen unverzüglich in Textform anzeigen. Eine E-Mail direkt nach der Polizeianzeige ist ein guter Anfang. Dieselben Bedingungen verlangen auch, dass Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
Warum die Versicherer so genau hinschauen, zeigt ihre eigene Statistik. Laut GDV wurden 2024 bei den kaskoversicherten Fahrzeugen 2.726 Krafträder und 1.119 Leichtkrafträder gestohlen. Das sind 13 und 21 Diebstähle je 10.000 versicherte Fahrzeuge, bei Pkw sind es 3.
Füllen Sie die Schadenmeldung genau aus. Geben Sie Vorschäden und Umbauten an, auch wenn sie lange zurückliegen. Was passiert, wenn der Versicherer eine Angabe für unglaubwürdig hält, hat der Rechtstipp 1/26 im KRADblatt gezeigt.

Schlüssel, Papiere und Belege
Legen Sie alle Schlüssel zusammen, auch den Ersatzschlüssel, damit Sie sie der Versicherung vorlegen können. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Kaufvertrag und Rechnungen für teures Zubehör kommen in eine Mappe. Lag die Zulassungsbescheinigung Teil I im Topcase, brauchen Sie die Diebstahlanzeige, um bei der Zulassungsstelle Ersatz zu bekommen.
Was passiert im Monat danach?
Jetzt ist Geduld gefragt. Nach den Musterbedingungen zahlt der Versicherer frühestens einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige in Textform, denn er wartet ab, ob das Motorrad wieder auftaucht. Wird es innerhalb dieses Monats gefunden, müssen Sie es zurücknehmen. Taucht es später auf, gehört es dem Versicherer. Ihr eigener Vertrag kann davon abweichen, lesen Sie ihn also in der ersten Woche und nicht erst in der vierten.
Und falls Sie beim Stöbern in den Kleinanzeigen Ihren Auspuff oder Ihren Tank wiederzuerkennen glauben: Machen Sie Screenshots, notieren Sie den Link und geben Sie beides an die Polizei weiter. Ein Treffen mit dem Verkäufer vereinbaren Sie besser nicht selbst.
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