Motorrad als Dienstfahrzeug – was muss der Unternehmer dabei beachten?

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten einen eigenen Dienstwagen zur Verfügung stellt, so ist das meist ein guter Grund zur Freude. Das Firmenauto unterstreicht immerhin auch den persönlichen Status und gilt als deutlich erkennbares Zeichen der Wertschätzung. Was macht man aber, wenn lieber ein Motorrad statt eines Pkw als Geschäftsfahrzeug verwendet werden soll? Das hat auch seine Vorteile – vorab sollte das Unternehmen allerdings einige Punkte klären.

Wie wird ein Dienst-Motorrad steuerlich behandelt?

Dem Arbeitgeber ist selbst bei einem Motorrad als Dienstfahrzeug erlaubt, alle damit in Verbindung stehenden Kosten von der Steuer abzusetzen. Dazu gehören nur die Ausgaben für Reifen und weitere Verschleißteile, sondern unter anderem ebenso für

– mögliche Raten im Rahmen des Firmenwagen Leasing
– Versicherungsbeiträge
– Aufwendungen für die Pflege des Fahrzeugs
– Kosten für den TÜV
– und die anfallenden Steuerausgaben.

Die Steuerlast kann vom Arbeitgeber also auch dann gesenkt werden, wenn ein Motorrad als Dienstfahrzeug verwendet wird. Ein zusätzlicher Vorteil: Alle Kosten, die mit dem Dienstfahrzeug verbunden sind, fallen für den Arbeitgeber ausschließlich netto an. Das gilt allerdings nur dann, wenn das Gewerbe zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Im Falle von Motorrädern mit einem eher geringen Anschaffungspreis, die in Sachen Unterhaltskosten deutlich zu Buche schlagen, ist das Sparen von Steuern ein berechtigtes Argument.

Private Nutzung und Fahrtkosten

Ein Motorrad als Dienstwagen zu klassifizieren, ist natürlich nur dann erlaubt, wenn die private Nutzung von der Verwendung zu betrieblichen Zwecken überstiegen wird. Unter diesem Umstand fordern Finanzämter für die Steuerberechnung eine Korrektur um den privaten Verwendungsanteil. Durch die private Nutzung des Motorrades genießt der Arbeitnehmer immerhin einen geldwerten Vorzug, der sich auf seine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auswirken kann.

Das Motorrad als Dienstfahrzeug im Winter

Motorradfahren im WinterEin ist eindeutig klar: Mit einem Motorrad zur Dienststelle zu fahren, hat bestimmte Vorteile. Zweirad-Fahrer kommen im dichten Pendlerverkehr meist zügiger voran und die Suche nach einem entsprechenden Parkplatz in der Nähe der Firma fällt leichter. Hinzu kommen der Fahrspaß und auch der vergleichsweise geringe Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs. In Sachen Dienst-Motorrad können jedoch die kalten Wintermonate zum Problem werden.

Sollte das Motorrad im Winter als probates Firmenfahrzeug ausfallen, kann es teuer werden: Stellt der Unternehmer seinen Mitarbeitern ein weiteres Dienstfahrzeug (in diesem Fall am häufigsten einen Pkw) zur Verfügung, so wird es deutlich komplizierter. Der geldwerte Vorteil muss in diesem Fall für jedes Fahrzeug einzeln berechnet werden. Das kann wiederum hohe sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Zahlungen mit sich ziehen.

Als optimale Alternative für alle Motorradbegeisterte unter den Mitarbeitern kann während der Wintermonate letztendlich ein Fahrzeug-Pool in Betracht gezogen werden. Falls ein Pkw für mehrere Angestellte zur Verfügung steht und sie ihn folglich gemeinsam nutzen, wird die geldwerte Vergütung auf die Anzahl der nutzungsberechtigten Mitarbeiter aufgeteilt. Dadurch wird die Belastung pro Arbeitnehmer nochmals deutlich gesenkt.