Der Motorradführerschein verschafft euch ein Stück weit Flexibilität. Dies ist nicht nur in der Freizeit von Vorteil, sondern natürlich auch bei der Jobwahl. Wer arbeitslos oder direkt davon betroffen ist, wird nur selten für die Kosten des Führerscheins aufkommen können. Letztlich variieren die Kosten und hängen damit zusammen, wie viele Fahrstunden gebraucht werden.
Was kostet mich ein Motorradführerschein?
Dies ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Wer noch keine Erfahrung mit dem Zweirad hat, wird eine höhere Anzahl an praktischen Fahrstunden benötigen als Fahrschüler, die bereits Erfahrung haben oder schon einen Führerschein einer niedrigeren Klasse besitzen.
Generell setzen sich die Motorradführerschein-Kosten aus folgenden Kriterien zusammen:
- Gebühren der Fahrschule (Theorie und Fahrstunden)
- Kosten für die theoretische Prüfung
- Kosten für den notwendigen Erste-Hilfe-Kurs
- Betrag für den Sehtest
- Kosten für Passbilder
- Kosten für die Ausstellung der Fahrerlaubnis
Ihr werdet mindestens mit 2.000 Euro für den Erwerb des Führerscheins rechnen müssen.
Habe ich einen Anspruch auf die Kostenübernahme durch das Jobcenter?
Wer die Kosten für den Motorradführerschein nicht selbst tragen kann, fragt sich nun vielleicht, ob er Anspruch auf eine Förderung durch Jobcenter und Arbeitsamt hat. Einen gesetzlichen Anspruch oder Ähnliches gibt es nicht. Die Möglichkeit muss aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Seit das Qualifizierungschancengesetz überarbeitet wurde, besteht die Chance, im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung auch den Erwerb des Führerscheins zu fördern.
Es handelt sich dabei in jedem Fall um eine Ermessens-Leistung. Grundsätzlich können Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind gefördert werden. Es muss ein Antrag gestellt werden. Das Jobcenter prüft dabei jeden Einzelfall und schätzt den Sinn und Zweck der Leistung und deren Verhältnismäßigkeit ein.
Wer beispielsweise vorbringt, ziemlich ländlich zu wohnen und deshalb auf ein Motorrad angewiesen zu sein, wird vermutlich nicht punkten können. Die Übernahme wird in der Regel nur gewährt, wenn es ansonsten nicht möglich wäre, eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen und es keine andere Förderalternative gibt, die demselben Zweck dient. Habt ihr Glück, können die theoretischen Pflichtstunden, die praktischen Fahrstunden und die Gebühren für Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Führerscheinausstellung übernommen werden.
Übernimmt das Jobcenter die Kosten für einen Führerschein?
Dient der Führerschein der Integration in den Arbeitsmarkt, ist die Übernahme möglich. In der Praxis wird dies häufig angehenden Berufskraftfahrern und Beschäftigten im Logistikbereich gewährt. Ihr müsst folglich nachweisen, dass der Führerschein für eine konkrete Arbeitsstelle notwendig ist. Der Arbeitsvermittler wird die Sachlage prüfen und den Antrag genehmigen oder ablehnen.
Wichtig ist, mit konkreten Fakten zu arbeiten und am besten bereits ein entsprechendes Jobangebot vorzulegen. Es spielt immer auch eine Rolle, ob es andere Fördermöglichkeiten gibt. Ein wichtiger Aspekt ist auch, ob der Arbeitssuchende in der Lage scheint, einen Führerschein zu bestehen. Dabei werden nicht nur gesundheitliche Aspekte ins Auge gefasst, sondern auch die Tatsache, dass ein zusätzlicher Einsatz gefordert wird, ihr euch den Lernstoff aneignen und bei den praktischen Fahrstunden in die Tat umsetzen müsst.
Kann auch beim Arbeitsamt eine Kostenübernahme erfolgen?
Grundsätzlich übernimmt das Arbeitsamt nur in den seltensten Fällen die Kosten für einen Motorradführerschein. Es lässt sich nur schwer begründen, dass zur Ausübung eines Jobs zwingend eine spezielle Fahrerlaubnis gebraucht wird. Weit bessere Chancen habt ihr mit dem Führerschein der Klasse B.
Wichtig: Wer einen Pkw-Führerschein der Klasse B besitzt, darf auch Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum fahren.
Wer einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzt, kann Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 Kubikzentimeter Hubraum lenken. Wurde der Klasse-3-Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht, ist die Führerscheinklasse 1 automatisch inkludiert und für die Klasse A2 muss nur noch die praktische Prüfung abgelegt werden.
Besitzt ihr bereits den Führerschein der Klasse B, könnt ihr die B196-Erweiterung erwerben und damit Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum steuern. Wichtig ist, dass ihr mindestens 25 Jahre alt seid und den Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt. Wenn entsprechende Gründe für die Notwendigkeit vorgebracht werden, bestehen gute Chancen für die Kostenübernahme der Schulung, da diese weit günstiger als die reguläre Ausbildung ist und die theoretische wie praktische Prüfung entfällt.
Die besten Chancen bestehen generell, wenn konkrete Argumente vorgebracht werden und ihr euch auf ein bestimmtes Jobangebot bezieht.
Wer einen Antrag auf die Übernahme der Kosten für den Führerschein stellen möchte, sollte folgende Unterlagen beim Termin mit dem Arbeitsvermittler dabei haben:
- Auflistung der Kosten für den Führerschein (Angebote mehrere Fahrschulen einholen)
- Nachweis, dass die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden können
- konkrete Jobangebote, Einstellungszusagen, Vorladungen etc.
Kann das Jobcenter Kosten für den Führerschein zurückverlangen?
Wurde die Übernahme der Kosten genehmigt und das bei der Beantragung offerierte Jobangebot kam doch nicht zustande, wird das Arbeitsamt die Kosten für den Motorradführerschein nicht zurückfordern, sondern den Arbeitssuchenden weiterhin bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Auch im Rahmen beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen bezahlte Führerscheine müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn der Beruf letztlich doch nicht ausgeübt wird. Die Förderung lässt sich damit begründen, dass der Führerschein generell die Aufnahme einer Beschäftigung leichter macht. Damit haben positive Bescheide ihre Berechtigung und werden nicht wieder aufgehoben.
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Bildquelle: https://depositphotos.com/de/similar-images/193230404.html?qview=80113370
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