aus Kradblatt 5/21 von Alwin Prenger-Berninghoff, Inhaber der Bikers-School

Infos zum 125er-Führerschein …

B196 Führerschein oder A1
Fahrspaß gibts auch schon mit 125 ccm

Seit dem Jahr 2020 ist es in Deutschland möglich Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, auch ohne Führerscheinprüfung zu führen.

Hierzu müssen vorab zwei Grundvoraussetzungen erfüllt werden: Mann oder Frau muss seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B (Autoführerschein) besitzen, sowie das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben.

Damit wäre man dann berechtigt bei einer Fahrschule seiner Wahl an einer Fahrerschulung teilzunehmen. 

Deren Umfang beträgt mindestens 13,5 Zeitstunden und setzt sich aus 4 x 90 Minuten theoretischen Unterrichts und mindestens 5 x 90 Minuten praktischen Fahrstunden zusammen.

Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule bescheinigt anschließend die erfolgreiche Teilnahme schriftlich womit man wiederum die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde veranlassen kann. Soweit so einfach?

Fast, ein paar Einschränkungen gibt es aber zu beachten: Die Schlüsselzahl 196 berechtigt nicht zum Stufenaufstieg! Sollte man auf diesem Wege einfach mal in die Welt des Motorradfahrens hineinschnuppern wollen, vielleicht sogar schon mit dem Hintergedanken auf einen „großen“ Führerschein der Klasse A oder A2 zu erweitern, dem sei von diesem Weg abgeraten. Im Gegensatz zum Vorbesitz der Klasse A1 muss bei einem Umstieg von B196 auf die Klassen A oder A2 die volle Ausbildung nebst Prüfungen absolviert werden.

Ebenso ist es zu beachten, dass die Schlüsselzahl nur in Deutschland zum Fahren berechtigt. Im Urlaub einen Roller mieten oder eben mal einen kurzen Abstecher ins angrenzende Ausland ist mit der Eintragung nicht erlaubt.

Eine sinnvolle Ergänzung ist die Schlüsselzahl jedoch für all diejenigen, die ihre Mobilität flexibler gestalten wollen. Zum Beispiel wenn ein Fahrzeug der Klasse AM (meistens „50er“ Roller u.ä. bis 45 km/h) nicht mehr ausreicht, weil auf dem Weg zur Arbeit vielleicht ein kleines Stück Autobahn zu fahren ist oder man im Verkehrsfluss der Großstadt sicherer mitfahren möchte. Den Zweitwagen der Familie kann man sich dann möglicherweise ganz sparen.

In der Bikers-School auf dem Gelände Dorf Münsterland in 48739 Legden, haben wir in unserer Fahrschule auch schon einige B196-Fahrer ausgebildet. Die meisten Interessierten haben sich nach eingehender Beratung dann aber doch für den Führerschein der Klasse A entschieden. Auch kamen zum Saisonende 2020 einige Fahrschüler hinzu, welche vorher einen B196-Kurs in anderen Fahrschulen absolviert hatten, um dann aber doch noch einen Führerschein der Klasse A zu erwerben. 

Das ist in der Bikers-School übrigens schon innerhalb einer Woche möglich!
Infos siehe www.bikers-school.de