Vorwort der Ausgabe 9/09 von Berthold Reinken

Hallo Leute!

Kennt Ihr das auch? Man fährt zügig über kleine Landstraßen, möglichst quer zum Verlauf der Bundes- und Fernverkehrsstraßen und muss dann natürlich hin und wieder mal eben diese Bundesstraßen kreuzen. Dann stößt man natürlich immer wieder auf das rote achteckige Stoppschild, das auch so gemeint ist – nämlich anzuhalten, bevor man die Hauptstraße überfährt. Nun ist es aber sehr oft so, dass man schon weit vor der Bundesstraße mehrere hundert Meter oder sogar kilometerweit diese Straße in beiden Richtungen einsehen kann.

Hand auf’s Herz. Haltet ihr an, bis beide Räder zum Stillstand kommen, auch wenn mit 100-prozentiger Sicherheit kein Querverkehr kommt? Wer das nicht tut, riskiert neben dem Bußgeld noch 3 Punkte in Flensburg.

Ich bekenne mich schuldig. In derartigen Situationen reduziere ich die Geschwindigkeit deutlich und betrachte das Schild so wie das dreieckige Vorfahrtachtungsgebot. Ich frage mich da immer, ob an besagten Stellen früher mal Bäume oder Häuser die Sicht einschränkten, die heute nicht mehr da sind. Dann sollten unsere Schilderförster aber mal die Zeichen austauschen.

Viel gefährlicher wird es aber, wenn der Fall genau anders rum liegt. Bäume und Büsche wachsen nun mal ständig (Häuser oft auch) und mit den Jahren kann ein Vorfahrtachtungsgebot zu wenig für die Sicherheit sein. Wer an solche Ecken kommt und ein verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer ist, stoppt hier, als ob ein Achteckiges es verlangen würde.

Ich glaube, viele unserer Verkehrsschilder werden aber auch ziemlich gedankenlos gepflanzt. Jeder von uns kennt sicher 30er-Tempozonen, deren Sinn man nicht begreift. An der B6 zwischen Hannover und Nienburg stehen Schilder mit dem Aufdruck „Eile tötet!” Kann man so pauschal ja auch nicht sagen. Wenn ein Krankenwagenfahrer es eilig hat, tut er nämlich genau das Gegenteil.

Also bitte liebe Verkehrsplaner: vor dem Aufstellen von Schildern das Gehirn einschalten.