Vorwort der bma-Ausgabe 8/12 von Pit (Kuhle Wampe Hamburg)

Hallo Leute!

Voll bekloppter Warn-Wahn in der EU…

Noch ist es nicht soweit, dass europaweit eine Warnwestenpflicht für uns Zwei­radfahrer vorgeschrieben ist. Aber es wird peu à peu daran gearbeitet. Bei den neuen Motorradklamotten ist jetzt schon reichlich Reflexstoff mit eingearbeitet um die zukünftige französiche Reflexnorm überzuerfüllen!

In Deutschland müssen gewerbliche Mitarbeiter, die mit einem motorisierten Zweirad dienstlich unterwegs sind, schon jetzt eine Warnweste tragen! Viele Zweiradfahrer tun es freiwillig, um nicht von den Autofahrern über den Haufen gefahren zu werden. Nur sollten sie daran denken, dass es durch ähnliche Freiwilligkeiten zu der Tageslichtfahrpflicht und zum Helmtragezwang in den 70er Jahren gekommen ist!

In Italien müssen alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, die neben einer Straße stehen eine Warnweste tragen. Landesweit wird es zwar nicht so eng gesehen, nur im Grenzbereich macht die Polizei richtig Druck und Inkasso!

Das Französische Innenministerium hat per Dekret festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2013 alle Fahrer und Beifahrer eines Zweiradrades mit mehr als 150 ccm Hubraum reflektierende Bekleidung tragen müssen. Besatzungen von Trikes fallen ebenfalls unter die Vorschrift. Die neue Richtlinie gilt auch für ausländische Zweiradfahrer. Eine Missachtung soll mit einem Bußgeld von knapp 70 Euro geahndet werden. Das reflektierende Material muss der französischen Norm oder gleichwertigen Standards entsprechen und mindestens eine Fläche von 150 Quadratzentimetern aufweisen. Die Fläche darf sich jedoch auf mehrere Teilbereiche aufteilen. Die reflektierenden Bereiche müssen sich am Körper zwischen Helm und Gürtellinie befinden und so angebracht sein, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können. Das Reflexmaterial kann in die Schutzausrüstung integriert sein, andernfalls darf es auch darüber (Beispiel Warnweste) getragen werden. Dies kann nach Auskunft des französischen Verbandes FFMC (Französische Vereinigung der wütenden Motorradfahrer) mittels eines reflektierenden Armbands erreicht werden.

Die französischen Motorradfahrer sind auf Zinne, weil nicht alle 2-Radfahrer betroffen sind, denn die kleinen Fahrzeuge unter 150 ccm fallen nicht darunter! Gegen diese Missachtung des Gleichheitsprinzips klagt der FFMC bei den Verwaltungsgerichten um dieses merkwürdige Gesetz zu annullieren! Durch den Regierungswechsel in Frankreich hofft der FFMC das Gesetz noch kippen zu können.

Falls es zu einer EU-weiten Einführung der Reflektoren kommen sollte, Mensch weiß ja nie, was sich das EU-Kommissariat so ausheckt, ist bei den Armbinden folgendes zu überlegen: Reflexarmbänder in Landesfarben! Die Fussball-Events lassen grüßen! Für Frankreich = Blau-Weiß-Rot, vertikal gestreift. Holland = Blau-Weiß-Rot, horizontal gestreift und so weiter. Da es schwarz reflektierende Folie gibt (in Österreich) und die sich verweben lässt, steht einer Produktion von Schwarz-Rot-Gelben Armbinden für Deutschland und Belgien nichts im Wege. Auch bei den geliebten Kutten können reflektierende Patches und Colours den gleichen Zweck erfüllen. Der neueste Schrei sind ja mit LEDs beleuchtete Jacken. Falls die anerkannt werden ist ja noch eine Steigerung möglich, mit Bluetooth eine individuelle Verbindung mit der Bordelektronik schaffen und die Armbinden als Breitblinker leuchten zu lassen, so viel Spaß muss sein!

Seit 1. Juni 2007 müssen übrigens Radfahrer in Ungarn in der Nacht oder bei schlechter Sicht außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Touristen, die beispielsweise rund um den Neusiedler See oder am Plattensee radeln. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 30.000 Forint (ca. 120 Euro). Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere Westen im Handel sind, welche die Anforderungen an die Norm EN 471 noch nicht erfüllen.

Wie immer würden wir uns sehr über eure Meinung zum Thema freuen. Kommentiert diesen Artikel oder schreibt uns eine e-mail an info@bma-magazin.de – klassische Post geht natürlich auch…

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