Vorwort der Kradblatt-Ausgabe 10/25 von Marcus Lacroix

Ärger im Straßenverkehr

Eine Dashcam filmt das Verkehrsgeschehen
Eine Dashcam filmt das Verkehrsgeschehen

Im Straßenverkehr – und nicht nur dort – hat man es ja des öfteren mit rücksichts- oder gedankenlosen Mitmenschen zu tun. Wobei wohl niemand von uns den ersten Stein werfen dürfte. Auch ich ertappe mich manchmal bei „Ok, das hätte jetzt nicht sein müssen Aktionen“. Trotzdem ärgert man sich eher über die anderen und möchte dem Ärger ein Ventil verschaffen, so wie KRADblatt-Leser Ulli D. Aber lest selbst: 

„Moin liebes KRADblatt-Team, ich möchte euch ein kleines unliebsames Erlebnis als Motorradler erzählen:

Ich fuhr nach passieren eines ersten Zebratreifens zu einem weiteren  Zebrastreifen, als ich von zwei Rennrad-Fahrern eingeholt wurde, weil ich zur Einsicht des zweiten Zebrastreifens die Fahrt (30er-Zone) weiter verzögerte. Bei Umsicht auf die angrenzenden  Zuwege zum Streifen erblickte ich rechts und links auf meinem Fahrstreifen beide Oberkörper in meinen Rückspiegeln, die sich anschickten mich je links UND RECHTS zu überholen.

Nach meiner Einschätzung mussten beide innerhalb von einem Meter in Höhe meines Hinterrades gewesen sein und ich konnte weder abbremsen noch beschleunigen oder rechts an den Rand fahren, um die Drängler passieren zu lassen, ohne einen Auffahr-Unfall zu riskieren. Gasgeben ging auch nicht, da keine 10 Meter weiter eine Rechtsvorfahrt meine Beachtung benötigte. Ich kam mir richtig eingekeilt vor. Dies schien beide Radfahrer nicht zu interessieren, da der Linke seinen Überholvorgang über die Rechts-vor-links-Straße hinweg einfach ignorierte und vom rechten Fahrer gefolgt wurde. Der gesamte Vorgang müsste sich innerhalb von 5–10 Sek. ereignet haben.

Ich war danach schockiert und meine Finger zitterten wie „Parkinson“. Ich fahre seit 48 Jahren Motorrad, so eine dreiste Nötigung hab ich jedoch noch nie erlebt oder gehört.

Ich hätte auch nie gedacht, wie einfach ein Motorradfahrer in eine Zwangslage zu bringen ist – zu schweigen von der rechtlichen (theoretischen Unfall-)Situation, in der zwei Radfahrer Zeugen gegen einen Motorradler sind!“

Erfahrungsgemäß muss die Situation für Ulli echt heikel gewesen sein, denn so schnell schreibt man keinen Leserbrief.  

Mein Tipp an Ulli war indes recht unspektakulär: „Wer (schneller) von hinten kommt, hat einen anderen Blick für die Situation. Das ist beim Motorradfahren ja oft nicht anders, wenn man Autofahrer überholt und die sich bedrängt fühlen, weil wir formatfüllend im Spiegel kleben. Also entweder solche Aktionen einfach ignorieren oder ganz leicht vom Gas gehen, die ziehen dann vorbei (egal ob Rad, Motorrad oder Auto).“

Letztendlich ist Ullis Erlebnis aber auch ein guter Aufhänger, um auf den Artikel über die Mio Dashcam in dieser Ausgabe hinzuweisen. Im Falle eines Unfalls können die Aufzeichnungen durchaus zur Klärung herangezogen werden. Der Spruch „Dashcams sind in Deutschland verboten“ stimmt nämlich nicht, wie der Bundesgerichtshof bereits 2018 in einem Urteil feststellte (Az. VI ZR 233/17). Schöner wäre es natürlich, wenn wir alle einfach etwas mehr Rücksicht auf andere nehmen würden. Gerade im Straßenverkehr ist man entspannter unterwegs, wenn man nicht auf „sein Recht“ pocht. Das entlastet die eigenen Nerven und die Gerichte.