Vorwort der Kradblatt-Ausgabe 8/17
von Marcus Lacroix
Das Problem mit der Probefahrt
Wer sein Motorrad für eine Probefahrt hergibt, hat sicher immer ein mulmiges Gefühl, denn es werden einfach zu viele Bikes geklaut. Und nicht immer hat man das Glück, den Dieb über eine Facebook-Fahndung aufzuspüren, wie Ende Juni geschehen. Wir haben über den Fall auch auf unserer Facebook-Seite berichtet und es gab einige Kommentare.
Die Tipps und Erfahrungen sind vielfältiger Natur, einen 100%igen Schutz gibt es nicht. Sinnvoll ist bei privaten Verkäufen auf jeden Fall ein Probefahrtvertrag, wie ihn der ADAC gratis zum Download anbietet. Personalausweis samt Besitzer kann man mit seinem Smartphone fotografieren, eine Kaution ist auch obligatorisch. Weigert sich ein potentieller Käufer, würde ich pers. den Verkauf abbrechen. Idealerweise ist man beim Verkauf nicht alleine.
Ärger, wenn auch anderer Natur, stand einem der bei uns werbenden Motorradhändler ins Haus, der einem Interessenten eine Probefahrt verweigerte. Da wurde direkt mit Presse, Foren und Facebook gedroht. Natürlich kann ich die Enttäuschung des Kunden verstehen, die Lage eines Händlers sollte man aber auch ruhig im Auge haben:
„Meine Mitarbeiter haben die Anweisung, die Personalien der Personen zu überprüfen, die eine Probefahrt mit unseren Fahrzeugen machen wollen. Hierzu gehören ein gültiger Führerschein und ein Personalausweis aus dem wir die amtlich gemeldete Adresse ersehen können. Die Auflagen für die Herausgabe von Krädern, wie hier im Wert von jeweils über 11.000 Euro, ist an oben genannten Bedingungen geknüpft.
Es ist egal, ob es sich hier um einen inländischen oder ausländischen Interessenten handelt. Wir machen auch keinen Unterschied, ob es sich um EU- oder Nicht EU-Bürger handelt.
Bei einem der Interessenten waren in diesem Fall sämtliche Voraussetzungen für eine Probefahrt erfüllt. Bei seinem ausländischen Begleiter konnte aus den Unterlagen anscheinend kein Wohnsitz nachgewiesen werden. Da meine Mitarbeiter lösungsorientiert arbeiten, boten wir dem Interessenten an beide Kräder zu fahren. Das lehnte er ab und zeigte sich wenig erfreut. Eine Diskriminierung kann ich aber beim besten Willen nicht erkennen, weil beide die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen hatten.
In meinen Unternehmen werden ausländische Mitbürger nicht diskriminiert. Mehrere Mitarbeiter aus meinem Unternehmen haben ebenfalls ausländische Wurzeln. Der Verkäufer kommt aus Weißrussland und es liegt ihm besonders fern andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft zu diskriminieren. Mein Kundenkreis bewegt sich über die deutschen Grenzen hinweg, was mich von jeglicher Diskriminierung freispricht.
Der ‚Drohung‘, den Sachverhalt zu veröffentlichen, sehe ich gelassen entgegen, da auch andere Menschen ihre Fahrzeuge an fremde Kaufinteressenten für eine Probefahrt nur überlassen werden, wenn sie wissen, wer dieser Interessent ist, ob er einen gültigen Führerschein besitzt und wo er wohnt. Die Maßnahmen sind für Händler aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen erforderlich.“
Wie sichert ihr euch ab, wenn ihr ein Motorrad einem Interessenten zur Probefahrt überlasst?
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Kommentare
Ein Kommentar zu “Editorial 08/17 – Das Problem mit der Probefahrt”
Hallo Marcus,
ich habe mit Interesse dein Editorial gelesen, da ich täglich mit diesen Problemen, bzw. diesem Thema zu tun habe. Natürlich muss ein potenzieller Kunde/Käufer einen Nachweis über Adresse und gültigen Führerschein erbringen um eine Probefahrt durchführen zu können. Stellt euch mal vor wer denn zur Verantwortung gezogen wird wenn ein Fahrzeug tatsächlich abhanden kommt oder geschrottet wird und die Versicherung nicht zahlt? Ich als Verkäufer!! Also sicher ich mich doch ab und das hat nichts mit nicht wollen oder Ausländerfeindlichkeit zu tun!
Mit sportlichen Grüßen
Achim