Der Anteil an Elektroautos ist in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen. Neben Fahrzeugherstellern und Endverbrauchern sind es vor allem die Betreiber von Ladesäulen, die eine zentrale Rolle in der neuen Mobilitätswelt einnehmen.
Eine attraktive Möglichkeit für Betreiber, ihre Einnahmen zu steigern, bietet die Teilnahme am Handel mit Emissionszertifikaten. Dieser Artikel beleuchtet, was Ladesäulenbetreiber beachten müssen, um von diesem System zu profitieren.
Was ist die THG-Quote und wie funktioniert sie?
Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, bestimmte Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) zu erreichen. Dies bedeutet, dass sie Emissionen bei den Kraftstoffen, die sie verkaufen, einsparen müssen.
Während diese Quote im Jahr 2022 noch bei 7 Prozent lag, soll sie im Jahr 2030 schon bei 25 Prozent liegen. Erfüllen die Unternehmen ihre Quoten nicht, müssen sie Strafen bezahlen.
Um die Quoten zu erreichen, können die Unternehmen Emissionen bei der Herstellung der Kraftstoffe einsparen, aber auch beispielsweise von den Betreibern öffentlicher Stromladesäulen Emissionszertifikate kaufen.
Durch die Bereitstellung von Ladestationen für Elektroautos tragen ihre Betreiber nämlich zur Reduktion von Emissionen bei und können so die Zertifikate generieren, die sie dann an Kraftstoffhersteller verkaufen können. Hier gibt es mehr Informationen: THG Quote Ladesäulen.
Kriterien für die öffentliche Zugänglichkeit
Allerdings gibt es auch einige Voraussetzungen, welche die Ladesäulenbetreiber erfüllen müssen, um von der THG-Quote profitieren zu können:
- Für Jeden zugänglich: Der Ladepunkt muss für jeden potenziellen Nutzer gleichermaßen erreichbar sein. Es ist also unproblematisch, wenn die Ladesäule beispielsweise auf einem frei zugänglichen Firmenparkplatz steht. Befindet sie sich in einem für die Öffentlichkeit gesperrten Bereich, kann der Ladesäulenbetreiber hingegen nicht am THG-Quotenhandel teilnehmen.
- Keine exklusive Nutzung: Ladepunkte, die nur für bestimmte Gruppen wie Firmenmitarbeiter oder Hotelgäste gedacht sind, qualifizieren sich nicht.
- Ausreichende Öffnungszeiten: Der Ladepunkt muss für ein angemessenes Zeitfenster zugänglich sein, insbesondere bei Normalladestationen.
Technische und regulatorische Anforderungen
Um von den Vorteilen des THG-Quotenhandels zu profitieren, müssen zudem einige weitere technische und regulatorische Anforderungen erfüllt sein:
- Punktuelles Laden: Den Nutzern muss das Laden ihres Fahrzeugs an der Ladesäule ohne längerfristige Verpflichtungen oder Verträge möglich sein.
- Authentifizierungs- und Bezahlsysteme: Betreiber müssen sicherstellen, dass die Authentifizierungsverfahren und Bezahlsysteme den Anforderungen der Ladesäulenverordnung entsprechen.
- Eichrechtskonformität: Die Messung des geladenen Stroms muss korrekt sein, um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten.
Das Potenzial der THG-Prämie erschließen
Das Interesse an der Elektromobilität steigt, und mit ihm wächst die Anzahl der Elektrofahrzeuge auf den Straßen. Dies bedeutet eine wachsende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur. Für Ladesäulenbetreiber bedeutet die THG-Quote eine neue Einnahmequelle, zusätzlich zu den Einnahmen aus Stromverkauf und möglichen Partnerschaften mit Einzelhandelsstandorten, an denen Ladesäulen oft platziert werden.
- Achtung: “Um die THG-Prämie für öffentliche Ladesäulen zu erhalten, muss der Ladepunkt im Ladesäulenregister der BNetzA registriert sein.”, so EMOVY, der THG-Quoten-Experte für Unternehmen.
Was müssen Unternehmen bei der Registrierung ihrer Ladesäulen angeben?
Vor der Registrierung sollten Unternehmen eine Betreibernummer bei der Bundesnetzagentur einholen, sofern diese noch nicht vorhanden ist. Zudem ist die exakte Lokalisierung des Ladepunkts durch Angabe der Koordinaten in Breiten- und Längengrad notwendig – Werkzeuge wie Google Maps können dabei helfen, die entsprechenden Werte zu ermitteln.
Ebenso sind das geplante Datum der Inbetriebnahme, die Nennleistung der Ladeeinrichtung in Kilowatt sowie die verfügbaren Bezahlsysteme und Authentifizierungsverfahren zu spezifizieren. Betreiber müssen die Anzahl der Ladepunkte definieren und – im Falle von Schnellladepunkten (> 22 kW) – ein Inbetriebnahmeprotokoll einreichen.
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Ebenso sind Art und Steckersystem aller Ladepunkte anzugeben, sowie der Public Key, ein eichrechtlich relevanter Sicherheitscode, falls vorhanden. Dieser kann meist den Messrichtigkeitshinweisen der Ladeeinrichtung entnommen werden.
Herausforderungen und Chancen
Die Implementierung der oben genannten technischen und regulatorischen Anforderungen stellt Betreiber vor verschiedene Herausforderungen. Die Investition in moderne und eichrechtskonforme Ladesäulen sowie in benutzerfreundliche Authentifizierungs- und Bezahlsysteme verursacht anfängliche Kosten, kann jedoch langfristig profitabel sein.
Ausblick
Der THG-Quotenhandel bietet Ladesäulenbetreibern eine spannende Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell auszubauen und an der Energiewende mitzuverdienen. Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigt und entsprechend auch die Notwendigkeit einer flächendeckenden, zuverlässigen und benutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur.
Betreiber von öffentlichen Ladesäulen können nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern gleichzeitig durch den Verkauf von Emissionszertifikaten auch ihren Gewinn steigern.
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