aus Kradblatt 12/23 von Lars Böhler, Initiative Schräglagenfreiheit
DUH: „Lärmpausen“ (=Fahrverbote), 90dB und mehr …
Deutsche Umwelthilfe e. V. – Wir verklagen Unternehmen … dieser markige Slogan springt dem interessierten Nutzer des World Wide Web bei der Suche nach dem Betätigungsfeld der Deutschen Umwelthilfe e. V., kurz DUH, entgegen. Das Verklagen von Unternehmen inkl. deren Mitarbeitern und Machern klingt nicht wirklich nach Gemeinnützigkeit, aber irgendjemand wird sich bei der steuerrechtlichen Bewertung und Erteilung des entsprechenden Status etwas gedacht haben. Hoffentlich.
Die Köpfe des umtriebigen und klageberechtigten Abmahnvereins mit Registersitz in Hannover erkannten frühzeitig, dass sich in klimahysterischen Zeiten postenfixierte Politiker ausgesprochen leicht vor sich hertreiben lassen und Unternehmen in Sorge um ihren guten Ruf nahezu spielerisch großzügig zur Ader gelassen werden können. Wie lukrativ das Geschäftsmodell Klimaschutz sein kann, verrät ein Blick auf die durchschnittlichen Jahreseinkommen der Führungskader. Hut ab, sofern die öffentlich einsehbaren Zahlen den Tatsachen entsprechen.
Das System der Liquiditätsbeschaffung beschränkt sich dabei nicht nur auf öffentlichkeitswirksame Klagen gegen alles und jeden. Auch die Projektsteuerung, angefangen von der Schaffung eines konkreten Bedarfs bis zur Umsetzung der zweifelsfrei notwendigen Maßnahmen, zählt zum Leistungsportfolio. Zum Beispiel wenn es um ein Projekt „Gegen Motorradlärm: Wir vernetzen Expertise mit AktivistInnen und Betroffenen“ geht. Womit wir beim Thema sind.
Waren bisher Automobilkonzerne ein fest programmiertes Ziel der juristischen Abteilung, sind es nun auch Biker. In Kurzform: Mit einer Klage gegen das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, dieses vertreten durch den Minister, vom 4. April 2022 setzt die DUH das betroffene Ministerium unter Druck. Ziel der Klageschrift ist es, den Beklagten zu verurteilen, eine Klimaschutzstrategie für das Land Niedersachsen zu verabschieden, die diejenigen zusätzlichen Landesmaßnahmen enthält, die im Land Niedersachsen prognostisch erforderlich sind, um eine Minderung der Gesamtemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent (bezogen auf die Gesamtemissionen im Vergleichsjahr 1990) und eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 sowie eine bilanzielle Deckung des Energiebedarfs in Niedersachsen durch erneuerbare Energien bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: „prognostisch erforderliche Maßnahmen“ – Weltklasse.
Prognostisch könnten sich Anwohner an vorbeifahrenden Motorrädern stören, an deren Geräuschemissionen, an deren Abgasemissionen, an deren purer Anwesenheit. Das schreit geradezu nach einem Projekt. Bedarfsanalyse positiv, aber was tun?
Der durch die Klage unter Druck stehende Minister ist insofern erleichtert und erfreut zugleich, als am 25. Mai 2022, nur wenige Wochen nach Zustellung der Klage, ein Förderantrag für ein Projekt zur Reduzierung von Lärmemissionen sein Haus erreicht. Antragsteller: DUH, Fördervolumen: 100.000 €.
Das Ministerium zögert nicht lange und bewilligt am 14. Juli 2022 den Antrag, nunmehr unter dem Titel „Gegen Motorradlärm und zur Entwicklung kommunaler Lärmminderungs-Konzepte.“
Dass die beantragte und bewilligte Summe exakt dem Betrag entspricht, der bereits unter dem 16. Dezember 2021 zur Förderung eines nicht definierten „Projektes im Zusammenhang mit Motorradlärm“ in den Doppelhaushalt des Landes eingestellt wurde, ist sicher kompletter Zufall. Ebenso die Tatsache, dass es sich beim nunmehr als Modellregion auserkorenen Landkreis Holzminden sowohl um den Wohnsitz als auch um den Wahlkreis des amtierenden Umweltministers Meyer handelt. Dass Meyer zudem Mitglied der Deutschen Umwelthilfe e. V. ist und die Vergabe der Fördergelder den Bestimmungen des §23 der Landeshaushaushaltsordnung zuwider lief ist auch nicht der Rede wert. So zumindest sieht es die Staatsanwaltschaft Hannover, die eine diesbezügliche Strafanzeige innerhalb von acht Tagen zurückwies und auch den Nachtrag inkl. aller Fakten zu möglicher Untreue und Straftaten im Amt nach §§ 331 StGB ff als nicht verfolgenswert betrachtet. Beinhaltete das Projekt zum Zeitpunkt der Bewilligung lediglich drei nebulös formulierte Schwerpunkte, legte die DUH am 14. April 2023 dem Landrat Holzminden Schünemann einen Maßnahmenkatalog vor. Selbiger wurde am 26. Juni 2023 vom Kreistag beschlossen. Gönnt euch einen Ausblick auf das, was im Rahmen des Modellprojektes zunächst in der Region Holzminden und dank steuerfinanzierter Hilfe der DUH alsbald landesweit Programm sein wird (Link zum pdf: https://bit.ly/3FPvDXz) .
Die angestrebte Änderung des §45 der STVO muss lediglich noch die Hürde des Bundesrates nehmen und die Umsetzung des Maßnahmenkataloges wird zum Selbstläufer. Vor gut zwei Jahren noch als Worst-Case-Szenario skizziert, haben wir nun Fakten. Zahltag! Biker im Visier der DUH …
Weitere Infos findet ihr Online unter www.schraeglagenfreiheit.de und auf unserer Facebook-Seite.
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