
Es ist der Moment, den kein Biker erleben will: Ein Pkw nimmt die Vorfahrt, es kracht, das Motorrad liegt auf dem Asphalt. Kein Einzelfall, wie die Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamts zeigt, verunglücken auf deutschen Straßen jedes Jahr zehntausende Motorradfahrer. Wer Glück hat, steht mit ein paar Schrammen wieder auf. Doch nach dem ersten Schreck beginnt ein zweites Ärgernis: die Schadensregulierung. Und genau hier verschenken viele Motorradfahrer Jahr für Jahr bares Geld. Nicht, weil ihnen die Ansprüche nicht zustehen würden, sondern weil sie typische Fehler machen, über die sich die gegnerische Versicherung insgeheim freut.
Fehler 1: Der Anruf bei der gegnerischen Versicherung
Kaum ist der Unfall gemeldet, klingelt oft schon das Telefon. Die Versicherung des Unfallgegners gibt sich hilfsbereit, bietet ein „unkompliziertes Schadensmanagement“ an und empfiehlt gerne gleich eine Partnerwerkstatt samt eigenem Gutachter. Was freundlich klingt, dient in erster Linie einem Zweck: Kosten drücken. Wer sich darauf einlässt, gibt die Kontrolle über die Regulierung aus der Hand.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, darf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Gerade beim Motorrad ist das wichtig, denn Rahmenschäden, verzogene Gabeln oder Haarrisse erkennt nicht jeder Kfz-Gutachter, der sonst nur Blechschäden an Autos begutachtet.
Fehler 2: Die Schutzkleidung vergessen
Helm, Lederkombi, Handschuhe, Stiefel, wer regelmäßig fährt, hat schnell 1.500 Euro und mehr am Körper. Bei einem Sturz ist diese Ausrüstung häufig beschädigt oder muss sicherheitshalber ersetzt werden, denn ein Helm, der einmal aufgeschlagen ist, gehört nicht mehr auf den Kopf. Trotzdem taucht die Schutzkleidung in vielen Schadensmeldungen gar nicht erst auf. Gerade, weil in den letzten Jahren Motorradkleidung, aber auch Motorradfahren allgemein, deutlich teurer geworden ist, sollte diesem Punkt Aufmerksamkeit geschenkt werden.
„In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Motorradfahrer nur den Schaden am Fahrzeug geltend machen. Helm, Kombi und Stiefel sind aber genauso erstattungsfähige Schadenspositionen, hier bleiben oft vierstellige Beträge einfach liegen“, erklärt Orkun Artiisik, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin, der zu den gefragtesten Verkehrsanwälten der Hauptstadt zählt.
Wichtig: Beschädigte Ausrüstung nicht entsorgen, sondern fotografieren und aufbewahren. Kaufbelege helfen, sind aber kein Muss.
Fehler 3: Wertminderung und Nutzungsausfall ignorieren
Ein repariertes Unfallmotorrad ist beim Wiederverkauf weniger wert. Diese sogenannte merkantile Wertminderung muss die Versicherung ersetzen, wird aber selten von sich aus angeboten. Gleiches gilt für den Nutzungsausfall: Wer sein Motorrad während der Reparatur nicht nutzen kann, hat Anspruch auf eine Entschädigung für jeden Ausfalltag. Versicherer wenden hier gerne ein, ein Motorrad sei ja „nur ein Hobbyfahrzeug“. Das greift zu kurz: Wer sein Bike auch für den Weg zur Arbeit oder alltägliche Fahrten nutzt, kann den Nutzungsausfall sehr wohl geltend machen – mitten in der Saison ein Posten, der sich schnell summiert.
Fehler 4: Vorschnelle Aussagen und Unterschriften
An der Unfallstelle sitzt der Schock tief. Trotzdem gilt: keine Schuldanerkenntnisse, weder mündlich noch schriftlich. Auch scheinbar harmlose Sätze wie „Das habe ich nicht gesehen“ tauchen später gerne in der Akte auf. Ebenso vorsichtig sollte man mit Abfindungserklärungen der Versicherung umgehen. Wer zu früh unterschreibt, verzichtet unter Umständen auf Ansprüche, deren Umfang noch gar nicht absehbar ist, etwa wenn sich Verletzungen erst Wochen später bemerkbar machen.
Fehler 5: Alles alleine regeln wollen
Viele scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie Kosten fürchten. Dabei ist auch das ein Irrtum: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. „Bei Motorradunfällen wird die Haftungsfrage besonders oft zulasten des Bikers verschoben, Stichwort Mitverschulden wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit. Ohne rechtlichen Beistand akzeptieren viele Geschädigte Quoten, die sich vor Gericht nicht halten würden“, so RA Orkun Artiisik (ra-artiisik.de).
Fazit
Nach einem Motorradunfall entscheidet sich in den ersten Tagen, ob am Ende der volle Schadensersatz auf dem Konto landet oder nur ein Bruchteil davon. Wer einen eigenen Gutachter beauftragt, alle Schadenspositionen – vom Helm bis zum Nutzungsausfall – konsequent auflistet und die Regulierung nicht der gegnerischen Versicherung überlässt, hat die besten Karten. Und im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel beim Fachanwalt anrufen als tausende Euro liegen lassen. Die Saison ist schließlich zu kurz, um sie mit Versicherungsärger zu verbringen.
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