Vorrausschauend im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ist schon mal eine gute Voraussetzung dafür, dass man Unfälle vermeiden kann. Leider hilft das allein nicht immer, um einen Unfall zu vermeiden. Es muss ja auch noch nicht mal die eigene Schuld sein. In den meisten Fällen, glücklicherweise, handelt es sich dabei um Blechschäden, und keine Person wird ernsthaft verletzt. Trotzdem bringt so eine Karambolage nichts als unangenehme und zeitraubende Termine mit sich. Bei einem Unfall fallen, vor allem für den Verursacher, Rechte und Pflichte an, die erledigt werden müssen. Das fängt schon bei der richtigen Absicherung des Unfallortes an. Aber mit einigen wenigen Tipps muss die Nachbearbeitung eines Verkehrsschadens gar nicht zum Alptraum ausarten. Einige organisatorische Hilfestellungen helfen dabei, die wichtigsten Erledigungen ohne Stress abzuarbeiten.

Die Schadenbegutachtung

Das wichtigste, was von Anfang an bei einem Unfall geklärt sein muss, ist die Schuldfrage. Ist diese erst einmal geregelt, dann kann auch schon mit der Reparatur des Wagens begonnen werden. Fast zumindest. Bei Bagatellschäden, die nicht höher als 1000 Euro sind, legt die Autowerkstatt im Normalfall direkt los. Mit einem Kostenvoranschlag wird die Versicherung des Unfallverursachers, oder im Falle des Selbstverschuldens und des Vorhandenseins einer Vollkaskoversicherung der eigenen Versicherung, informiert. Bei höheren Schäden lohnt sich das Einschalten eines Gutachters. Gutachter, wie zum Beispiel ein Sachverständiger in München, erstellen dann ein detaillierts Gutachten von dem Unfallschaden und leiten dieses an die Versicherung weiter. Hier muss dann von der Versicherung vorab die Kostenübernahme an die Werkstatt gemeldet werden und schon kann die Reparatur des Fahrzeuges beginnen. Das Gute ist, dass im Normalfall die Abwicklung der Kosten die Werkstatt direkt mit der Versicherung übernimmt. Sollte der Fahrer auf ein Auto angewiesen sein, dann gibt es außerdem die Möglichkeit, allerdings nur wenn täglich mehr als 20 km mit dem Auto zurückgelegt werden, sich einen Mietwagen für die Zeit des Ausfalls zu nehmen. Diese Kosten übernimmt dann zusätzlich noch die gegnerische Versicherung (wenn Sie denn nicht der Verursacher waren).

Aber erst mal am Unfallort

Noch am Unfallort muss die Gefahrenstelle sofort abgesichert werden. Dazu wird mindestens ein Warndreieck aufgestellt, welches in ungefähr 50 – 100 Meter von der Unfallstelle platziert werden muss, so dass heranfahrende Fahrzeuge führzeitig gewarnt werden. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme sollte die Warnblinkanlage des oder der Fahrzeuge eingeschaltet werden. Dies hilft zusätzlich noch einmal, andere Fahrzeuge zu warnen. Unumgänglich ist das Tragen einer Warnweste an der Unfallstelle. Wenn möglich, das heißt, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden, dann sollte noch an der Unfallstelle mit der Beweissicherung angefangen werden (auch vor Eintreffen der Polizei). Dazu können Fotos von der Unfallstelle und den Blechschäden gemacht werden. Auch umherstehende Zeugen sind hier extrem hilfreich und sollten nach Kontaktdaten gefragt werden. Hält sich der Blechschaden gering, dann muss gar nicht die Polizei zwingend informiert werden. Dann sollte gemeinsam mit dem Unfallgegner der Unfallbericht ausgefüllt werden. Ein entsprechender Unfallbericht sollte in jedem Auto vorhanden sein. Nur für den Fall der Fälle.

Unfall Gutachter

Bild: Bei einem Autounfall ist gute Hilfe nicht nur sofort hilfreich, auch bei der Nachbearbeitung Bildquelle: Tumisu via pixabay.com

Bagatellschaden ohne große Auswirkungen?

Kleinere Blechschäden, die kaum visuell auffallen, werden von vielen Autobesitzern schon mal einfach so gelassen und nicht repariert. Trotzdem steht einem eine Entschädigung für den Wertverlust zu, denn eventuell entscheidet man sich zu einem späteren Zeitpunkt doch dazu, seinen Wagen wieder reparieren zu lassen.

Hier ergibt sich dann eine „fiktive“ Abrechnung. Hier wird die Höhe des Schadens durch die Werkstatt oder einen Gutachter ermittelt und der Betrag wird dann netto direkt ausgezahlt. Sollte der Wagen einen Totalschaden erlitten haben, dann wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert erstattet.

Polizei nur in bestimmten Situationen zwingend erforderlich

Dass man die Polizei nicht immer einschalten muss, haben wir ja bereits weiter oben erwähnt. Aber dennoch in einigen bestimmten Fällen ist es unumgänglich die Polizei unverzüglich zu informieren:

  • Ist ein Miet- oder Firmenwagen betroffen: Für die Mietwagenfirma oder den eigenen Arbeitgeber muss der Unfall durch die Polizei protokolliert werden.
  • Größere Unfälle: Sollten die Fahrzeuge zum Beispiel nicht mehr fahrbereit sein, dann ist es sinnvoll die Polizei mit am Unfallort zu haben.
  • Personenschaden: Auch bei dem Eintreffen von Personenschaden sollte auf jeden Fall immer die Polizei hinzugezogen werden.

Wer sich einfach besser aufgehoben fühlt, der sollte nicht auf die Polizei verzichten, auch wenn der Unfallgegner eventuell gar keine einschalten möchte. Sicher ist sicher und Schaden kann es nicht.