Spezielle Motorradversicherung für Wechselkennzeichen

Seit dem 1. Juli 2012 können motorisierte Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden. Einige Versicherer bieten seitdem für Motorräder spezielle Tarife an.

Der Nutzen einer Umstellung auf ein Wechselkennzeichen ist jedoch in vielen Fällen sehr begrenzt. Denn daran sind neben verschiedenen Kosten auch Bedingungen geknüpft.

So ist es zum Beispiel nicht möglich das Auto mit dem Motorrad zu kombinieren. Doch auch wer zwei Motorräder mit einem Wechselkennzeichen versehen möchte, muss berücksichtigen, dass wiederum eine Kombination mit Saisonkennzeichen nicht möglich ist.

Darüber hinaus werden Fahrzeughalter auf maximal zwei Fahrzeuge je Wechselkennzeichen eingeschränkt und das nicht genutzte Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Halter von vier Motorrädern bräuchten also zwei Wechselkennzeichen.

Aus finanzieller Sicht sollten angepriesene Angebote von Versicherung kritisch geprüft werden. Denn nach derzeitigem Stand des Versicherungsmarkts sind diese in der Regel teurer als zahlreiche Standardtarife, wie der Vergleich durch G&P Motorradversicherungsdienst (www.motorradversicherung-online.de) gezeigt hat. Zu diesem Schluss ist auch die Zeitschrift MOTORRAD in Ihrer aktuellen Ausgabe 18 vom 17.8.2012 (Seite 106f.) gekommen.

Doch selbst wenn zukünftig nachgebesserte Angebote auf den Markt kommen, sollten auch die zusätzlichen Kosten des Wechsels berücksichtigt werden. Denn die Mindestgröße des Wechselkennzeichens beträgt 240 Millimeter und ist damit deutlich größer als die herkömmlichen 180 Millimeter. Neue Schilder und neue Halterungen sind also erforderlich. Derzeit bietet der Markt keine Wechselkennzeichenhalter für Motorräder an. Dazu kommen der Aufwand bei jedem Wechsel des Schilds und eventuelle negative optische Veränderungen.

Nicht zuletzt weil die Fahrzeuge des Wechselkennzeichens beide weiterhin vollkommen steuerpflichtig sind, gibt es daher für die meisten Halter weder finanzielle Vorteile, noch für den Alltag brauchbare Bedingungen.

 

Quelle: G & P Motorrad Versicherungsdienst GmbH Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin Tel: 030 / 34 34 61 44 Fax: 030 / 34 34 61 55 E-Mail: info@motorrad-versicherung-online.de Web: www.motorrad-versicherung-online.de