Im Großen und Ganzen müssen sich Motorradfahrer an dieselben Verkehrsregeln halten wie Autofahrer. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die speziell für Motorräder gelten und die selbst nach bestandener Fahrprüfung nicht jedem klar sind. Einige der größten Besonderheiten beim Verkehrsrecht möchten wir uns hier anschauen.
Im Zweifelsfall hilft nur eine Rechtsberatung
Bevor wir näher auf die größten Besonderheiten im Verkehrsrecht eingehen, möchten wir hervorheben, dass im Zweifelsfall nur ein Experte helfen kann: Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ist für praktisch jeden Motorradfahrer Pflicht, da er nach einem Unfall einem möglichen Führerscheinentzug vorbeugen kann. Dasselbe gilt für vergleichbare Ärgernisse wie Schadensersatzforderungen im Verkehr und Verteidigung gegen Punkte in Flensburg. Ohne anwaltliche Beratung wissen nur die wenigsten Motorradfahrer, welche Handlungsoptionen sie im Ernstfall eigentlich haben.
Bußgelder sind größtenteils fahrzeugunabhängig
Bei den meisten Bußgeldern spielt es zumindest in Deutschland keine größere Rolle, auf was für einem Fahrzeug sie begangen wurden. Ein anschauliches Beispiel dafür ist die Überschreitung der Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille. Bereits bei einem Erstverstoß gibt es ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg und zwar egal, ob der Verstoß mit einem Auto, Lastkraftwagen oder Motorrad begangen wurde. Hinzu kommen allerdings auch einige Verstöße, die im Bußgeldkatalog stehen und nur für Motorradfahrer gelten, darunter die Beförderung von Kindern ohne Helm. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet.
Bei schlechtem Wetter gilt für alle Motorradfahrer ein Tempolimit
Tatsächlich gibt es Tempolimits, die speziell für Motorradfahrer gelten und von denen sowohl Auto- als auch Lastkraftwagenfahrer ausgenommen sind. Ein solches Tempolimit greift bei winterlichen Straßenverhältnissen. Zwar ist das Fahren bei Eis und Schnee nicht verboten, aber Motorradfahrer dürfen auf keinen Fall schneller als 50 km/h fahren. Das liegt zum einen daran, dass sie bei Kälte langsamer reagieren und zum anderen an dem erhöhten Sturzrisiko. Unabhängig von den geltenden Gesetzen sollte jedem Motorradfahrer das höhere Risiko bei schlechtem Wetter bewusst sein. Es ist nun einmal Tatsache, dass man auf einem Motorrad weniger geschützt und stabil ist als in einem Auto.
Tragen eines Helms ist für Fahrer und Beifahrer verpflichtend
Entgegen der weitläufigen Meinung müssen Motorradfahrer abgesehen von Ereignissen im Motorsport keine spezielle Schutzkleidung tragen. Zwar wird Schutzkleidung empfohlen, aber verpflichtend ist nur das Tragen eines Motorradhelms. Bei Missachtung dieser Vorschrift gehen Motorradfahrer nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko ein, sondern sie riskieren auch ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Ein Motorradhelm wird übrigens nur dann als solcher anerkannt, wenn er den Anforderungen der ECE-Norm entspricht. ECE steht für „Economic Commission Europe“ und ist eine europäische Verordnung, die vorschreibt, was ein Helm erfüllen muss, um als sicher zu gelten.
Motorradfahrer genießen keine Sonderbehandlung
Abschließend gilt es zu sagen, dass Motorradfahrer auf der Straße keine Sonderbehandlung genießen. Zwar sieht man immer wieder Motorradfahrer, die unter einer Autobahnbrücke parken, ihr Motorrad auf dem Gehweg abstellen oder die Rettungsgasse befahren, aber all das ist strikt verboten. Motorradfahrer genießen also wie Fahrradfahrer keine Sonderbehandlung im Straßenverkehr. Eine solche kommt höchstens Fußgängern zu, da sie als schwächere Verkehrsteilnehmer gelten und somit eines besonderen Schutzes bedürfen.
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