Fahrzeugleasing - Auto - LKW - Motorrad
(Bildquelle: pixabay.com / © Thomas Breher)

Inwieweit ein Leasing eines Motorrads wirtschaftlich ist oder nicht, lässt sich nur unzureichend beantworten. Denn es kommt auf die Gesamtsituation an und den tatsächlichen Bedarf. Ganz gleich, ob ein Leasing in Anspruch genommen wird oder nicht, es geht letztlich darum zu prüfen, inwieweit der Nutzen die Kosten aufwiegelt. Je nach eigener Situation kann sich ein Leasing als vorteilhaft erweisen.

Im Fokus steht der tatsächliche Bedarf. Nicht nur Unternehmer profitieren vom Leasing, weil letztere Leasing-Verträge steuerlich geltend machen können, weshalb LKW-Leasing besonders beliebt ist. Denn die Leasingraten werden vom Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt und sind bilanzneutral. Auch Privatpersonen genießen gewisse Vorzügen bei einem Motorrad-Leasing, selbst wenn es keine steuerlichen Vorteile gibt. Jedoch bietet ein Leasing-Vertrag die Möglichkeit hochwertige Motorräder auf Zeit zu erwerben. Leasinganbieter gewähren – je nach Angebot – ein hohes Maß an Freiheit, wie zum Beispiel kurze Laufzeiten und geringe Leasingraten.

Beachtenswertes rund um den Leasing-Vertrag

Es kommt vor allem auf das Kleingedruckte an, um zu ergründen, wie rentabel ein Leasing-Vertrag sein wird. Ein Leasing-Angebot sollte ein gewisses Maß an Flexibilität bieten und in erster Instanz zu den eigenen Vorhaben passen. Besteht die Absicht ein Motorrad langfristig zu nutzen, so kann auch ein Leasing mit einer längeren Vertragslaufzeit eine gute Wahl sein. Geht es jedoch darum kurzzeitig das Motorrad zu nutzen, so kann eine lange Laufzeit unnötige Zusatzkosten verursachen. Der Nachteil für Leasingnehmer ist, dass ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag nicht möglich ist.

Des Weiteren sollte geprüft werden, welche Zusatzleistungen im Vertrag inkludiert sind, die im Grunde für dem Leasingnehmer irrelevant sind. Leasinggeber versuchen durch etwaige Zusatzleistungen die Kostenlast für den Endverbraucher zu erhöhen. Sicherlich ist es nicht möglich auf alle Nebenleistungen zu verzichten, weil der Leasinggeber umsatzorientiert handelt. Es gilt jedoch die Zusatzkosten möglichst gering zu halten.

Ein Leasing-Vertrag mit einem umfassenden Service ist mit signifikanten Zusatzkosten verbunden. Leasing-Interessenten sollten kalkulieren, inwieweit die Zinslast und die Zusatzkosten vertretbar sind und der Vertrag einen Mehrwert darstellt. Ein Vergleich ist unabdingbar, um faire Konditionen geboten zu kommen.

Vor- und Nachteile im Überblick

Personenkreise, die eine zeitlich begrenzte Nutzung anvisieren, profitieren umfassend von einem Leasing-Vertrag. Wird ein Motorrad beispielsweise nur im Sommer für einen kurzen Zeitraum genutzt, so ist eine Neuanschaffung unwirtschaftlich. Bei einem Leasing-Vertrag mit kurzen Laufzeiten ist Flexibilität und Kostenersparnis geboten. Der Vorteil für Leasingnehmer ist die Möglichkeit auf zeitkonforme und moderne Motorräder zurückzugreifen. Gleichzeitig besteht kein Bedarf langfristige vertragliche Verbindlichkeiten einzugehen. Das Motorrad kann nach Ablauf des Vertrags zurückgegeben werden. Es entstehen keine Wartungskosten, wie es bei einem Fahrzeugerwerb der Fall wäre.

Zu einem Nachteil gehört die Tatsache, dass die Leasingraten entrichtet werden müssen, auch wenn ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht benutzt wird. Wird das Motorrad wider Erwarten nicht mehr gebraucht, bzw. gefahren, so kann ein Leasing-Vertrag erhebliche Zusatzkosten verursachen, denn die Raten sind in der Regel höher als bei einem Kredit. Lassen sich die Raten, infolge einer Fehleinschätzung, nicht mehr tilgen, so kann dies zur Kündigung bis hin zu Strafgebühren führen.

Fazit

Ein Leasing stellt einen Mehrwert dar, sofern es zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zum eigenen Vorhaben passt. Aufgrund der großen Angebotsvielfalt ist es möglich individuelle und faire Angebote zu finden. Im Gegensatz zum klassischen Kredit, bietet ein Leasing-Vertrag ein höheres Maß an Flexibilität und schont gleichzeitig die Kosten, weil der Leasingnehmer – je nach Vertrag – nicht für Verschleißteile aufkommen muss. Die Wartungskosten werden vom Vertragspartner übernommen.